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Autor Ralf
 - 12. Juli 2014, 20:06:54
Autor kilo-delta
 - 12. Juli 2014, 19:01:31
Also uns wurde gesagt, dass man als FWDL nur Zuschüsse für's Autofahren bekommt, wenn sein Heimatort nicht in der Nähe einer Bahnlinie liegt. (Nur bei Dienstantritt erhält man die 20ct/km)
Ansonsten hat man ja extra dafür ein Bahnticket bekommen und soll es auch nutzen.
Autor Neymar23
 - 12. Juli 2014, 18:18:01
Oke danke und kann ich das alles behalten? Also ist echt alles Steuerfrei? Ich haabe auch gehört ich muss dann keine Krankenversicherung mehr bezahlen und so. Also ist alles meins ?

Und man bekommt ja Bahnticket bezahlt also von zu Hause und zum Dienstort. Aber wenn man lieber mit dem Auto fährt, bekommt man dann auch dafür Zuschüsse? Also kann man sich den Wert eines Tickets ausbezahlen lassen?
Autor Ralf
 - 12. Juli 2014, 17:20:29
Ja, das "Grundgehalt=Wehrsoldtagessatz" wird aus dem Alimentationsprinzip im voraus gezahlt. Der Wehrdienstzuschlag wird, weil es ein "Zuschlag" ist, aufgrund der gedienten Tage berechnet und dann ausgezahlt.
Autor Neymar23
 - 12. Juli 2014, 17:14:57
Ach so das ist aber ne blöde Regelung gibts einen Grund dafür ??
Autor Ralf
 - 12. Juli 2014, 16:48:40
Auf der Seite www.bundeswehr-karriere.de steht:
ZitatAls Besonderheit ist zu beachten, dass der ,,Wehrdienstzuschlag" erst im jeweiligen Folgemonat ausgezahlt wird. Dies führt dazu, dass Sie im ersten Dienstmonat nur 282,30 Euro erhalten und den Zuschlag im zweiten Monat ausgezahlt bekommen. Für den letzten Monat des FWD wird der Zuschlag bei der Entlassung gezahlt.
Und jetzt nochmal rechnen bitte  ;)
Autor Neymar23
 - 12. Juli 2014, 14:26:34
Wenn ich am 1.10 den FWD anfange, bekomme ich also am 15.10 282,30€ und am 15.11 dann 1272€ stimmt das ?