Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Tommie
 - 13. Juli 2014, 10:27:55
Nein, nicht ab dem Zeitpunkt der Planstellenbesetzung, sondern ab dem ersten Tag des ATN-Erwerbs für die Verwendung der Höhe 7, also ab dem ersten Tag des UL!
Autor vmaxboost1200
 - 12. Juli 2014, 23:03:28
Also ab dem Zeitpunkt an dem man die Planstelle besetzt. Danke.
Autor F_K
 - 12. Juli 2014, 20:31:19
Nein - weil in aller Regel ja keine Tätigkeit in der AVR mehr.
Selbst die Ausbildung zur 7 zählt.
Autor vmaxboost1200
 - 12. Juli 2014, 14:58:51
Frage hierzu. Wird die BfD-Zeit mit gerechnet? Die 10 Jahre werden ab wann gerechnet? Erreichen 7-Stufe oder ab Beginn der Verwendung? Danke.
Autor polanski
 - 11. Juli 2014, 11:35:12
Danke für das schnelle Ergebnis.
Autor Tommie
 - 11. Juli 2014, 11:32:12
Wenn Sie in einem Kaldenderjahr 12 oder mehr Tage RDL abgeleistet haben, zählt dieses Kaldenderjahr als ein Jahr im Sinne der geforderten Jahre für die nächsthöhere Stufe! Ein Jahr ohne RDL zählt dem entsprechend nicht und ein Reservist, der in einem Kalenderjahr 180 Tage wehrübt hat auch nur ein Jahr für die nächste Stufe erworben und nicht 15 Jahre ;) ! Demnach müssen für die nächsthöere Stufe auch mindestens die entsprechenden Kalenderjahre, die ein aktiver Soldat dafür benötigt, erbracht sein.

Kurzfassung: Nur diejenigen Kalenderjahre, in denen der Reservist 12 oder mehr Tage RDL hatte, zählen als ein Dienstjahr für die nächsthöhere Stufe eines Tätigkeitsabzeichens!
Autor HCRenegade
 - 11. Juli 2014, 11:31:15
Mindestens 12 tage im Jahr gelten als Anrechnungsjahr. Ob du nun 12 Tage oder 3 Monate im Jahr übst, ist hierbei unerheblich.
Autor polanski
 - 11. Juli 2014, 11:12:15
Liebe Forumsmitglieder,

In der 37/10 steht zwar das ab einer Übungsdauer von 2 Wochen (12 Tage) gleich  1 Jahr ist.
Gilt das nur für ein WÜ oder kann man so viele wie möglich machen in einem Jahr um schneller die silberne /goldene zu erhalten ( Silber= 5 Jahre; Gold = 10 Jahre).