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Zitat von: Ralf am 12. Juli 2014, 12:30:06
Man kann seine Geschichte auch schildern, ohne so pathetisch in der 3.Person von sich zu schreiben "Nehmen wir an, dass Soldat X " "So wandte sich jener Soldat" usw usw
ZitatIch bin SoldatNein, du warst Soldat.
Zitat von: Ralf am 12. Juli 2014, 11:15:29
Vorher finden aber Anhörungen statt. Auch hier kann man bereist sich einen Rechtsbeistand holen.
Zitat von: Soldat X am 12. Juli 2014, 11:34:08Das ist Unsinn; Voraussetzung für PKH sind Mittellosigkeit und "keine völlige Aussichtslosigkeit des Falles". Man bekommt die PKH relativ schnell und sie ist nur ein geringes Präjudiz. Sonst könnten arme Leute nie ihr Recht einklagen.
Ein Prozesskostenhilfeantrag an einem Verwaltungsgericht gestattet zu bekommen grenzt an "fast" komplette Klarheit des Falles,