Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Seppi84
 - 15. Juli 2014, 10:25:21
Ein Skandal soll es ja auch nicht sein...
Autor miguhamburg1
 - 15. Juli 2014, 08:44:45
@ Seppi84, es ist schlicht falsch, dass "die ZDVs" nur für Soldaten geschaffen wurden. Diese Dienstvorschriften sind - falls relevant - auch für Zivilbedienstete des Bundeswehr verbindliche Grundlage. Denken Sie zum Beispiel an die ZDv 46/1 für die ganzen Musterungsärzte an den KC/ACFüKrBw und die behandelden Vetragsärzte in den RegSanEinr, an die ZDv 10/6 für zivile Kasernenwachen, an die Kraftfahrtvorschriften, die auch für Zivilkraftfahrer verbindlich sind, Küchenvorschriften etc. pp. Ihre Gedanken bezüglich der Personalführungsvorschrift sind also durchaus als abwegig zu bezeichnen. Und schon gar nicht einen Skandal wert ...
Autor wolverine
 - 14. Juli 2014, 16:47:30
Ok, dann habe ich nichts gesagt :D
Autor KlausP
 - 14. Juli 2014, 16:45:07
ZitatDie Planstelleneinweisung kam doch immer von der WBV?!

Nein, die kommt von der personalbearbeitenden Stelle.
Autor wolverine
 - 14. Juli 2014, 16:37:26
Die Planstelleneinweisung kam doch immer von der WBV?! (das Beförderungsgeschäft ist bei mir schon etwas her). Ich kenne aber keinen, der seine Dienstbezüge nicht angenommen hat weil das von einem zivilen Beamten kam. ;D
Autor Seppi84
 - 14. Juli 2014, 16:07:34
Soooo... genug damit beschäftigt! Da die ZDv ja erstmal nur für Soldaten geschaffen ist sind meine Gedanken gar nicht so abwegig... aber genug davon! Wir sind Weltmeister!!!!!!!
Autor Seppi84
 - 13. Juli 2014, 14:47:19
 ;D ;D ;D
Autor Tommie
 - 13. Juli 2014, 14:42:01
Zitat von: Seppi84 am 13. Juli 2014, 14:38:09Streiche Disziplinarvorgesetzter setze Soldat in entsprechender Dienststellung! Ich wer mich damit morgen mal beschäftigen...

Wenn dem so wäre, dann wäre der Präsident des BAPersBw was  nicht ;) ? Richtig .... er wäre kein Zivilist, weil dass ja sonst der "Knieschuss des Jahres" wäre ;D !

Fazit: Hier laufen nicht seit Jahren bzw. Jahrzehnten Dinge ab, die Sie, lieber "Seppi84" hier und jetzt im Bundeswehrforum als nicht regel- bzw. gesetzeskonform aufdecken (müssen) ;D !
Autor Tommie
 - 13. Juli 2014, 14:38:49
Fakt ist also, dass die Befugnis delegiert werden kann, dass sie es auch wird bzw. ist, und dass eine Eigenschaft des Unterzeichners als Disziplinarvorgesetzter des zu befördernden Soldaten dazu nicht notwendig ist!

Quelle: ZD4 14/5, B111 "Durchführungsbestimmungen zur Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung von Soldaten"
Autor Seppi84
 - 13. Juli 2014, 14:38:09
Streiche Disziplinarvorgesetzter setze Soldat in entsprechender Dienststellung! Ich wer mich damit morgen mal beschäftigen...
Autor KlausP
 - 13. Juli 2014, 14:34:00
Zitat von: Ralf am 13. Juli 2014, 14:26:41
ZitatDie frage ist ob jemand der keine Eigenschaft als Disziplinarvorgesetzter hat
Auch der ehem. Amtschef des PersABw (ein General) war ja in fast allen Fällen kein Disziplinarvorgesetzter derjenigen Soldaten, deren Urkunden er unterschrieben hat.
Die Befugnis leitet sich nicht aus dem Vorgesetztenverhältnis ab, sondern aus seiner Amtsstellung.

Meine Urkunde für die Beförderung zum StFw hat der Leiter der Stammdienststelle des Heeres unterschrieben weil die entsprechend Befugnis an ihn delegiert war. Welche Disziplinarbefugnis hatte der mir gegenüber? Richtig. Keine.
Autor Ralf
 - 13. Juli 2014, 14:26:41
ZitatDie frage ist ob jemand der keine Eigenschaft als Disziplinarvorgesetzter hat
Auch der ehem. Amtschef des PersABw (ein General) war ja in fast allen Fällen kein Disziplinarvorgesetzter derjenigen Soldaten, deren Urkunden er unterschrieben hat.
Die Befugnis leitet sich nicht aus dem Vorgesetztenverhältnis ab, sondern aus seiner Amtsstellung.
Autor Tommie
 - 13. Juli 2014, 14:14:36
Zitat von: Tommie am 13. Juli 2014, 13:55:19Googeln Sie doch einfach einmal mit dem Begriff "Durchführungsbestimmungen zur Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung von Soldaten" ;) !

Welcher Teil davon war denn jetzt noch nicht so ganz klar ;) ?
Autor Seppi84
 - 13. Juli 2014, 14:10:11
Es geht mir nicht um den beidseitigen Verwaltungsakt und wer wem die Urkunde gibt! Beförderungen durch den Bundespräsident und der/die Minister/in sind ja auch klar ersichtlich! Die frage ist ob jemand der keine Eigenschaft als Disziplinarvorgesetzter hat (egal welche Ebene) die dazugehörigen Unterlagen unterschreiben darf.
Autor Tommie
 - 13. Juli 2014, 13:55:19
Wenn unsere IBuK jede einzelne Beförderung selbst verfügen müsste, hätte sie wohl kaum noch Zeit für andere Arbeiten! Außerdem ist an der von "Ralf" erwähnten Vorschriftenstelle geregelt, dass dies durchaus auch delegiert werden kann, was ja in der Form geschehen ist! Googeln Sie doch einfach einmal mit dem Begriff "Durchführungsbestimmungen zur Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung von Soldaten" ;) ! So heißt dieses Dokument nämlich!

Ach ja, ich habe schon erlebt, wie die zivile Leiterin eines KarrC (Ltd RegDir´in, A16) einen Kameraden Stabsfeldwebel zum Oberstabsfeldwebel befördert hat!

Und wo ist jetzt nochmal Ihr Problem?