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Autor HCRenegade
 - 15. Juli 2014, 23:06:22
OK, danke für die Info.
Autor wolverine
 - 15. Juli 2014, 22:52:49
Den ÖD Job muss man natürlich auch angeben. Aber ich würde halt in einer Anlage die Situation erklären, das Zweiteinkommen mit den Abrechnungen belegen und Ersatz für den (nicht ÖD) Verdienstausfall beantragen.
Dann bekomme ich zumindest einen begründeten Ablehnungsbescheid und kann den dann auf Richtigkeit prüfen.
Bekomme ich einen bewilligen Bescheid, ist alles gut.
Autor HCRenegade
 - 15. Juli 2014, 22:23:24
Nachtrag:

Klar kann man die 450€ im Monat locker erfüllen, wenn man nur ein paar Tage übt (im Sinne von Vorarbeiten) - wenn ich aber für mehrere Wochen (oder) Monate übe, ist das einfach nicht mehr möglich und genau für solche längeren WÜ würde mich da mal die Rechtslage interessieren, denn bei längeren WÜ würde mir ein klarer finanzieller Nachteil entstehen und in meiner Lage machen 450€/Monat schon einen großen Unterschied.
Autor HCRenegade
 - 15. Juli 2014, 22:16:01
Ich erhalte jeden Monat eine Abrechnung, kann es also über einen längeren Zeitraum nachweisen. Also meinst du, ganz stumpf die letzte(n) Gehaltsabrechnungen dranhängen mit Verweis auf den Zweitjob (da man mit seiner Unterschrift ja bestätigt, nicht im ÖD beschäftigt zu sein)?
Autor wolverine
 - 15. Juli 2014, 22:11:36
Wenn das ein nicht gezahltes Einkommen ist, würde ich es angeben und dienBehörde entscheiden lassen. Gibt es darüber einen Nachweis, z. b. über Steuerunterlagen oder Quittungen/ Kontoauszüge?
Autor HCRenegade
 - 15. Juli 2014, 22:02:54
Hallo Kameraden,

ich hätte mal eine Frage bezüglich des Anspruchs auf Untergaltssicherung:

Ich bin angestellt im öffentlichen Dienst (Teilzeit) und habe nebenbei einen Job auf 450 €-Basis. Wie verhält es sich hierbei bei der Unterhaltssicherung? Mir ist klar, dass ich für die Tätigkeit im ÖD keine Unterhaltssicherung beantragen darf, da im ÖD die Freistellung gewisserweise als "bezahlter Urlaub" erfolgt. Wie sieht das aber mit dem Nebenjob aus, dem ich ja während einer Wü nicht ausüben kann? Hätte ich dann Anspruch auf anteilige Unterhaltssicherung (also max. 450€/Monat), ist das eine Grauzone oder fällt das einfach unter die Kategorie "PP" ?