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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 24. Juli 2014, 22:44:54
Wenn der Wille von allen maßgeblichen Stellen da ist, ist selbst eine Verlängerung am letzten Tag noch möglich. Bereits mehrfach praktiziert mit Fax. Und das KC ist dann dafür verantwortlich. Es gibt da noch eine Grenze innerhalb der letzten 3 Monate, da wird nicht gegen ein negatives Votum des letzten Arbeitgebers verlängert.


Autor F_K
 - 24. Juli 2014, 22:33:01
... Ich auch nicht. Ich würde Deinen Ratschlag auch folgen.

Die USG Behörde hat bisher keinen Fehler gemacht - und spätestens jetzt ist ja klar, das der Wehrdienst Donnerstag endet, und diese Änderung ist mitzuteilen, sonst ggf. Buß- und Straftatbestand.
Autor wolverine
 - 24. Juli 2014, 22:11:45
Und noch einmal: Wer da welchen Scheiß gebaut hat, weiß ich nicht. Aber offensichtlich ging man in der Kp davon aus, dass sie bis nächstes Jahr Dienst tut. Und irgendjemand hat ihr das bescheinigt; mit Dienstsiegel und Unterschrift.

Wenn auf einem Schreiben steht, dass man bis zum Tag X beim Bund ist und eine kommunale Behörde darauf USG Leistungen zahlt, darf dann ein normaler Hanswurst darauf vertrauen, dass das so richtig ist? Wenn das Schreiben nichtig wäre, ihm also der Formfehler "auf die Stirn geschrieben" wäre, hätte darauf nie geleistet werden dürfen.

Ich habe geschrieben, wie ich es machen würde.

Autor diodon-IV
 - 24. Juli 2014, 22:08:13
Der TE schreibt von "nicht abgesegnet" - das kann auch bedeuten, dass die "Meldekette" vorher unterbrochen wurde und die entscheidende Stelle den Antrag gar nicht gesehen hat...
Autor F_K
 - 24. Juli 2014, 21:55:21
... Nochmal:

Die Änderung kommt vom KC - mit bis zu einigen Monaten Vorlauf.

Die Personal bearbeitende Stelle hat die Verlängerung abgelehnt.
Autor KlausP
 - 24. Juli 2014, 21:43:12
ZitatSollte nicht das Hexenwerk sein, dass dein Chef morgen mal mit deinem Personalführer spricht und die zusehen, dass die Dienstzeit auf 23 Monate verlängert wird.

Eben, es muss ja nur eine neue Dienstzeitfestsetzung her.
Autor ulli76
 - 24. Juli 2014, 21:37:02
An sich ist es doch gar nicht so schwer. Du hast noch knapp eine Woche.
Deine Einheit ging bisher davon aus, dass du 23 Monate bleibst, froh, darüber, dass du so schnell verschwindest scheint sie nicht zu sein (also die wollen dich anscheinend nicht unbedingt los werden), es gibt reichlich freie FWDL-Stellen, du willst auch bleiben.

Sollte nicht das Hexenwerk sein, dass dein Chef morgen mal mit deinem Personalführer spricht und die zusehen, dass die Dienstzeit auf 23 Monate verlängert wird.
Autor F_K
 - 24. Juli 2014, 21:22:25
Lieber Ossi,
... Auch die USG Behörde macht da einen Fehler, weil die Anspruchs begründende Unterlage der Heranziehungsbescheid ist.
Beziehen nach Ende des Wehrdienstes weiter USG Leistungen, so könnte man Betrug unterstellen - nur als warnen der Hinweis.

Das wird eine lustige juristische Frage, ob ein ganz offensichtliches fehlerhaft ausgestelltes Dokument Vertrauensschutz begründen kann - dies müsste dann vor Gericht geklärt werden.

Ich rate ein Gespräch mit der Einheit an, ggf. Option RDL, da ist man dann wenigstens 3 Monate beschäftigt, jedenfalls sofort Meldung ans Arbeitsamt und USG Behörde.
Autor HCRenegade
 - 24. Juli 2014, 21:19:28
Ich betone es nochmal - spreche mit Chef und S1 und kümmere dich sofort um eine "Anschlusswehrübung". Sowas kann man (wenn alle Beteiligten mitspielen) bis Donnerstag noch durchboxen. Dann wäre zumindest noch genug Zeit, den Sachverhalt zu klären, sich arbeitslos zu melden und für die "Zeit danach" im Zivilen die richtigen Schritte zu tätigen (Stellensuche, Studienplatz oder whatever), ohne von heute auf morgen ohne Einkommen dazustehen.
Autor Andi
 - 24. Juli 2014, 21:18:37
Zitat von: mailman am 24. Juli 2014, 21:14:08
Man hätte ja auch mal nachfragen können?

Hat sie offenbar - und sie hat diese Bescheinigung bekommen.

Zitat von: mailman am 24. Juli 2014, 21:14:08
Das diese Bescheinigung für die Zeit "danach" gedacht ist, erschließt sich ja von selbst.

Ach? Weshalb? Wegen der umfassenden Kenntnisse des Verwaltungsrechts und der Bundeswehr Bürokratie, die einem FWDL in 13 Monaten vermittelt werden?
Für den Durchschnittsmannschaftssoldaten gilt dass er von all dem keine Ahnung hat und darauf angewiesen ist, dass das, was ihm seine Vorgesetzten sagen und/oder schriftlich mitteilen rechtlich einwandfrei und zutreffend ist. Deswegen stellte wolve auch auf den Vertrauensschutz ab.

Gruß Andi
Autor KlausP
 - 24. Juli 2014, 21:17:09
Zitat von: Ost-Schnitte am 24. Juli 2014, 21:11:25
Das ich das erst zum Ende der Dienstzeit bekomme ist mir klar. Es diente mir lediglich als Nachweis bei der Behörde damit ich weiterhin den Mietzuschuss bekomme da auf meinem EBescheid nur 13 Monate stehen. Wo wir beim Thema wären. Kann ich mit der Bescheinigung die ich nun hier habe nichts geltend machen? Es kann doch nicht sein, dass ich von heute auf morgen ohne alles dastehe, nur weil in der Kommunikation zwischen Einheit und PersAmt was falsch gelaufen ist.


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Einfach dem folgen:

Zitat von: wolverine am 24. Juli 2014, 19:54:04
Zitat von: Ost-Schnitte am 24. Juli 2014, 19:49:10
Einen geänderten Einberufungsbescheid habe ich nie bekommen da ich schon im dienst war als es endgültig geändert wurde.
Und genau deshalb werden Sie auch zum Ende Ihrer Dienstzeit auf der Einberufung entlassen. Dann ist Ihre Dienstzeit auch nie neu festgesetzt worden. Wer da was in Ihrer Einheit verbockt hat, kann hier keiner ermitteln und schon gar nicht ändern. Nehmen Sie das ominöse Schreiben mit der Dienstzeit bis 2015 und lassen Sie das über Spieß und Chef klären. Geben Sie dieses Original niemals aus der Hand! Und wenn sich keine schnelle und befriedigende Lösung findet, schreiben Sie eine Beschwerde und hängen das Schreiben als Kopie an.

Nochmal: Ich weiss nicht, was Ihre Einhweitn bewogen hat, diese Bescheinigung auszustellen, ohne dass Ihre Dienstzeit durch die zuständige Stelle neu festgesetzt wurde. Ich würde jedenfalls versuchen, im Beschwerdeweg eine Klärung herbeizuführen.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 24. Juli 2014, 21:16:05
Da ich als GWDL seinerzeit eingezogen wurde und mich erst danach verpflichtet habe, gab es die Wehrdienstbescheinigung auch innerhalb der Dienstzeit, nachdem die 10 Monate GWDL vorüber waren, die dann bescheinigt wurden.
Autor Andi
 - 24. Juli 2014, 21:15:36
Wie gesagt beschreite die Wege, die dir als Soldat zustehen. In diesem Fall würde ich gleichzeitig eine Beschwerde und eine Eingabe schreiben. Die Eingabe deswegen, weil so höhere Dienststellen effektiv und schnell involviert und informiert werden. Bis Donnerstag nächster Woche ist nicht mehr lang.

Ich hab das Foto mal entfernt nachdem wir es gesehen haben.

Gruß Andi
Autor mailman
 - 24. Juli 2014, 21:14:08
Man hätte ja auch mal nachfragen können?

Das diese Bescheinigung für die Zeit "danach" gedacht ist, erschließt sich ja von selbst.
Autor Ost-Schnitte
 - 24. Juli 2014, 21:11:25
Das ich das erst zum Ende der Dienstzeit bekomme ist mir klar. Es diente mir lediglich als Nachweis bei der Behörde damit ich weiterhin den Mietzuschuss bekomme da auf meinem EBescheid nur 13 Monate stehen. Wo wir beim Thema wären. Kann ich mit der Bescheinigung die ich nun hier habe nichts geltend machen? Es kann doch nicht sein, dass ich von heute auf morgen ohne alles dastehe, nur weil in der Kommunikation zwischen Einheit und PersAmt was falsch gelaufen ist.


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