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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 25. Juli 2014, 14:17:34
Naja, "schlagen" war eine Vermutung, genauer wäre "körperverletzender".

Übrigens gibt es eine Dokumentation im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, bei Gericht und bei der Polizei.

Bei gewissen SÜs werden diese Register auch abgefragt, dieser Teil Deiner Jugend ist und bleibt dokumentiert.

(Ist nicht weiter schlimm, deshalb "passiert nichts", aber es ist dokumentiert).
Autor Mr. Curry
 - 25. Juli 2014, 14:14:30
Wer sagt hier was von schlagen ?  :-\ trifft einiges zu, dass aber sicherlich nicht.
Autor F_K
 - 25. Juli 2014, 14:12:24
Zitatauch wenn mir deine Art ein wenig Missfällt 

Na, Du bist nach eigenen Angaben ein "schlagender, lügender" Mensch und ich helfe Dir hier - aber meine Art "gefällt Dir nicht"?

Ich halte mich zurück, und sage mal nicht, was mir nicht gefällt.

Eine Anmerkung noch:

In meinen Augen war das ein Teil meiner Jugend der für niemanden einzusehen ist, weil nichts darüber existiert. Also wozu angeben ?
Autor Mr. Curry
 - 25. Juli 2014, 14:06:31
Nein keine Leseschwierigkeit, ich bedank mich trotzdem mal bei dir für die hilfreichen Antworten hier, auch wenn mir deine Art ein wenig Missfällt :D danke^^

Naja gut dann hab ich ja Glück gehabt. Thema also beendet.
Autor FmUffz
 - 25. Juli 2014, 14:03:52
Genau, das Einzige was wir hier anprangern ist, dass Sie mündlich gelogen haben im Prüfgespräch.

Aller Voraussicht nach wird das aber keiner Laus auffallen und keine Folgen haben.
Autor F_K
 - 25. Juli 2014, 14:00:04
Leseschwierigkeiten?

Also nochmal (ich kann mich selber zitieren):

Zitat- WENN es eine Einstellung gegen Auflage war, ist nichts anzugeben (im Feld 22 des Bewerbungsbogens).
Autor Mr. Curry
 - 25. Juli 2014, 13:58:27
Ja okay überzeugt, seh ich auch ein. Also...Was genau tu ich jetzt eurer Meinung nach ? An wen wende ich mich ? Hab glaub ich nur noch die Nummer von dem Einplaner bei dem ich war. Sollte ich den Mann anrufen und die Situation schildern oder jetzt erstmal abwarten ?
Denke wäre kein Problem die Unterlagen vom Anwalt zu besorgen. Kopieren und mitschicken ? ...Mögliche Folge wäre das die Einstellung hinfällig ist, korrekt ?
Autor F_K
 - 25. Juli 2014, 13:51:14
ZitatPS: Im Übrigen...Lüge find ich etwas hart.

Bewust und zielgerichtet aus eigenem Interesse die Unwahrheit gesagt - eine Lüge eben.

Wie würdest Du es formulieren?

ZitatBei der Frage :" Haben Sie Punkte in Flensburg ?" wurde mir zb gestellt antwortet doch auch keiner:" Im Moment nicht aber ich hatte mal 10 Punkte " ... Wenn die getilgt sind will ich ein von euch sehen der das angibt in einem Vorstellungsgespräch -.-

Haben Sie Punkte in Flensburg - Nein.

HATTEN Sie Punkte in Flensburg - Nein?

Letzteres wäre eine LÜGE, wenn man mal Punkte gehabt hat.

Moral ist es eben auch, wenn es einen selber betrifft und man ggf. Nachteile hat.
Autor Mr. Curry
 - 25. Juli 2014, 13:46:09
PS: Im Übrigen...Lüge find ich etwas hart. In meinen Augen war das ein Teil meiner Jugend der für niemanden einzusehen ist, weil nichts darüber existiert. Also wozu angeben ?
Bei der Frage :" Haben Sie Punkte in Flensburg ?" wurde mir zb gestellt antwortet doch auch keiner:" Im Moment nicht aber ich hatte mal 10 Punkte " ... Wenn die getilgt sind will ich ein von euch sehen der das angibt in einem Vorstellungsgespräch -.-
Autor Mr. Curry
 - 25. Juli 2014, 13:42:06
So also ich hab da angerufen, musste allerdings mit der Sekretärin quatschen. Die haben die Unterlagen noch, ist aber alles schon archiviert. Sie konnte im Computer aber die groben Fakten rauslesen.
Das Verfahren gegen mich wurde gegen Auflage von 50 Sozialstunden die in einer Frist von 2 Monaten abzuleisten sind eingestellt. Ich hielt die Frist ein, die Bescheinigung ging 8 Werkstage später ein.
Desweiteren steht da das die Gerichtkosten vom Gericht oder was weiß ich übernommen wurden UND es keine Eintragung gab. Verhandelt wurde nach dem Jugendstrafrecht.
Also womit hab ich jetzt eurer Meinung nach zu rechnen ? Bzw. was wäre der schlauste Schritt den ich jetzt machen sollte.
Ja brandenburg magst du in gewisserweise auch recht mit haben, ich sag ja rückblickend war das nicht alzu clever.

Den geposteten Link von euch les ich mir jetzt mal nicht alles durch keine Ahnung was das für Informationen für mich haben soll, sorry.
Autor FmUffz
 - 25. Juli 2014, 13:24:07
Zitat von: Mr. Curry am 25. Juli 2014, 13:11:38
Jaa richtig, wurde gefragt ob ich schonmal vor Gericht war...ich verneinte^^ Wie gesagt der Richter sagte es würde nirgendwo eingetragen werden,

Und weil der Richter das sagte, war das Anlass für dich in einem Bewerbungsgespräch für den öffentlichen Dienst zu lügen?

Verstehe... ;)
Autor Muegge75
 - 25. Juli 2014, 13:18:19
Zitat von: Flexscan am 25. Juli 2014, 13:15:40
nur mal so reingeworfen.
Ich würd alles angeben. Sonst kommt nachher ein rumgeheule wie hier



Irgendwie hatt den Thread auch geradeim Auge und wollte den link schon posten. Das wirft echte Parallelen auf.
Autor Flexscan
 - 25. Juli 2014, 13:15:40
nur mal so reingeworfen.
Ich würd alles angeben. Sonst kommt nachher ein rumgeheule wie hier

Autor F_K
 - 25. Juli 2014, 13:14:48
ZitatJaa richtig, wurde gefragt ob ich schonmal vor Gericht war...ich verneinte^^ Wie gesagt der Richter sagte

Inzwischen hast Du Deine LÜGE hoffentlich erkannt - Du warst zu DEINER Hauptverhandlung vor Gericht geladen.

Nochmal: Frage nach, wie das Verfahren beendet wurde - dann ist ggf. nachzumelden.
Autor Mr. Curry
 - 25. Juli 2014, 13:11:38
Jaa richtig, wurde gefragt ob ich schonmal vor Gericht war...ich verneinte^^ Wie gesagt der Richter sagte es würde nirgendwo eingetragen werden, und da ich ursprünglich zur Polizei wollte hab ich da auch nachgeharkt und er meinte es steht nirgendwo. Das es was anderes als ein Führungszeugnis gibt, wusste ich nicht mal. Das wiederum hatte ich ja persönlich in meiner Hand und da stand nichts also ging ich davon aus es existiert nichts. Also wieso selbst ein Bein stellen dachte ich mir.
Jetzt Rückblickend seh ich die Dummheit dieser Entscheidung, daher auch die Frage ob ich da nicht besser telefonisch mal Kontakt aufnehmen sollte und die Angelegenheit versuchen sollte zu richten.