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Zusammenfassung

Autor Muegge75
 - 29. Juli 2014, 14:00:03
Ich meine an DVag's nimmt man auch mit dem im Rahmen der Beroderung vorläufig verliehenem höheren Dienstgrad teil.

Siehe dazu ZDV20/3

Zitat
k) Dienstgradführung
611. Die Teilnahme von Reservisten und Reservistinnen an dienstlichen Veranstaltungen
findet grundsätzlich mit dem verliehenen oder mit dem aufgrund einer Beorderung vorläufig
verliehenen höheren Dienstgrad statt.(..)

Das sollte man nicht mit dem zeitweilig, nur für die Dauer der RDL oder DVag, verliehenem Dienstgrad verwechseln. Dieser ist gleich mit Ende der RDL bzw. DVag wieder futsch und man ist wie in Deinem Fall @raul-b, wieder Jäger d.R. oder  G oder OG oder welchen DG man auch immer vorher so inne hatte.

Im Rahmen einer RDL auf dem Beorderungsdienstposten ist man dann eh im höheren Dienstgrad unterwegs und da entfällt dann auch das vorläufig während der RDL.
Autor F_K
 - 29. Juli 2014, 13:33:01
Lieber raul-b:

Vorläufige Dienstgrade gelten NUR und AUSSCHLIESSLICH bei RDL in der entsprechenden Verwendung. "Dazwischen" (z. B. auf DVags oder in anderer Verwendung) bist Du dann wieder "Jäger d. R.".

ZitatDie Teilnehmer an meiner InfoDvag waren größtenteils zwischen 25 und 40 Jahre alt ... also auf keinen Fall nur ältere Herrschaften

Da es eher "freiwillige" Veranstaltungen sind, schwankt das Durchschnittsalter.

Ich bin vor Jahren mal zufällig in einen KOM mit solchen Herrschaften geraten (damals noch Info WÜ) - alle relativ gesichtsalt und "komisch" angezogen (kleinere Fehler beim Feldanzug - weil es für die alle neu war ...).
Autor raul-b
 - 29. Juli 2014, 13:24:41
Vielen Dank Kameraden für die wie gewohnt sehr brauchbaren Antworten.
Also ab jetzt
Jäger der Reserve
bis das BAPersBw
mir den vorläufigen Dienstgrad als Feldwebel anerkennt.

@ F_K: Die Teilnehmer an meiner InfoDvag waren größtenteils zwischen 25 und 40 Jahre alt ... also auf keinen Fall nur ältere Herrschaften ;)
Autor Muegge75
 - 28. Juli 2014, 14:54:11
Ja, mit einem vorläufig verliehenem höhren Dienstgrad.
Autor Dyon
 - 28. Juli 2014, 14:48:32
Wollte der TE nicht letzte Woche noch Fw im Stabsdienst oder der Personalführung werden?
Autor Terek
 - 26. Juli 2014, 15:22:42

Wer jetzt nachlesen möchte, bzw. das Ganze Schwarz auf Weiß haben mag: ZDv 20/3, Nr. 612 ff
Autor Opa_Hagen
 - 26. Juli 2014, 11:55:35
Okay Kameraden, Danke! Erinnere mich jetzt, so etwas mal aus Munster gehört zu haben, WE DVAG für Führungskräfte. Und der Rest: sieh ISSO...
Autor Tommie
 - 26. Juli 2014, 10:57:18
Zitat von: Opa_Hagen am 26. Juli 2014, 09:14:25Wie geht das überhaupt? Dg nür für eine DVAG verliehen? Was hat das für einen Sinn?

Hömma, Opa ;) ! Um die Fragen in der gestellten Reihenfolge abzubacken ...

1. Ganz normale Beförderung/Ernennung! Die Teilnehmer erhalten am ersten Tag der sog. "InfoDVag" für die Dauer dieser DVag den Dienstgrad Oberleutnant verliehen.

2. Ja, nur für diese DVag (Begründung wurde schon genannt!) und am letzten tag sind die Kameraden, die ja jetzt mehr als einen Tag Wehrdienst geleistet haben, Reservisten im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad, also z. B. Jäger der Reserve, wenn sie bei den Jägern die InfoDVag gemacht haben.

3. Die letzte Frage stellt sich einem Soldaten nicht. Die Vorschriften- und damit Befehlslage ist eben so ;) !
Autor KlausP
 - 26. Juli 2014, 10:14:46
Zitat von: Opa_Hagen am 26. Juli 2014, 09:14:25
Wie geht das überhaupt? Dg nür für eine DVAG verliehen? Was hat das für einen Sinn?

Nebelschwaden zieh'n dahin,
Jahre kehr'n nie wieder.
Frage nicht nach Zweck und Sinn,
Gram beugt dich sonst nieder.

Kurt Richter
Arbeiterdichter
 
;) ;D
Autor F_K
 - 26. Juli 2014, 09:30:51
... Die InfoDVags sind für Führungskräfte der Wirtschaft, denen man die BW näher bringen möchte.
In aller Regel alters Damen und Herren mit guten Qualifikationen, die möchte man die paar Tage halt nicht als Schulterglatze rumlaufen lassen.
Autor Opa_Hagen
 - 26. Juli 2014, 09:14:25
Wie geht das überhaupt? Dg nür für eine DVAG verliehen? Was hat das für einen Sinn?
Autor Hptm. d. R.
 - 25. Juli 2014, 16:27:22
Der Dienstgrad ging leider verloren.
Autor KlausP
 - 25. Juli 2014, 16:13:39
Nein, mit Ende der DVag verlieren Sie diesen vorläufigen Dienstgrad wieder, den Sie ja nur dafür verliehen bekommen haben.
Autor F_K
 - 25. Juli 2014, 16:11:46
NEINNNNNNN.

Wenn vorher ungedient (daher noch kein Dienstgrad erworben), so bist Du JÄGER d. R. (bzw. Matrose bzw. Flieger d. R., je nachdem wo die DVag war.)
Autor raul-b
 - 25. Juli 2014, 15:56:11
Habe letztens während einer InfoDVag für die Dauer der InfoDVag den
Dienstrang eines OL bekommen ?

Darf ich mich jetzt nach Ablauf der DVag
Ooberleutnant der Reserve
nennen ?