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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 26. Juli 2014, 10:43:11
Das Problem ist nicht das Drücken. Das Problem mit den Wimpern ist zwar unangenehm damit kann man aber leben.
Das Hauptproblem liegt in einer Verzerrung durch die Biegung der Brille.  Ein Quadrat wird dadurch als Trapez abgebildet. Das führt zu Problemen mit dem räumlichen Sehen und dem Einschätzen von Entfernungen. Im Gelände kann das zu erheblichen Problemen führen. Des weiteren kann es durch den veränderten Seheindruck zu Übelkeit und Kopfschmerzen kommen.

Je stärker die Gläserstärken umso ausgeprägter ist der Effekt.
Ich hab den Spass schon durch.War nicht schön. Und das bei Werten die deutlich unter denen des TE liegen werden.
Autor Rollo83
 - 26. Juli 2014, 10:26:15
Da muss man dann halt mal durch. Die Brille hat man ja nicht 24h am Stück an.
Ich denke da gibt es andere Probleme, zB ob die Augen überhaupt für einen Führerschein reichen.
Eine drückende Revison ist sicherlich nicht angenehm, aber für mich zumindest hinnehmbar.
Autor Ralf
 - 26. Juli 2014, 09:38:24
Ich hab nun keine besonders dicken Einsätze, trotzdem sind die Einsätze so nah am Auge, dass die Wimpern daran streichen. Bei richtig dicken Gläsern wird das möglicherweise noch unangenehmer.
Autor F_K
 - 26. Juli 2014, 09:28:23
Lieber Rollo,
Die Einsätze reduzieren aber den freien Platz hinter den Gläsern, bei sehr dicken Gläsern drückt es dann ggf. auf der Haut bzw. trägt sich sehr unangenehm.
Autor Rollo83
 - 26. Juli 2014, 09:14:26
Ach so ok, hatte ich jetzt nicht auf dem Schirm weil ich die gefühlt nur ein mal im Jahr beim Schießen mal an habe.
Für diese Brille gibt es aber doch auch solche Einsätze mit Brillengläsern Hab ich bei Kameraden gesehen.
Ich hatte letztens beim Schießen sogar meine normale dienstlich gelieferte Brille unter der Revison an. War nicht grad bequem aber es ging auf jeden fall.
Autor ulli76
 - 26. Juli 2014, 07:44:09
Die Revision.
Autor Rollo83
 - 25. Juli 2014, 22:58:37
Welche Schutzbrille meinst du eigentlich Ulli?
Autor ulli76
 - 25. Juli 2014, 21:35:26
Wie gesagt- alleine schon die Gläserdicke die erforderlich ist um so eine Sehstörung auszugleichen, wird mit der Schutzbrille keinen Spass bringen.
Autor mailman
 - 25. Juli 2014, 21:24:51
Man besucht ja im Laufe des Dienstes auch noch verschiedene Lehrgänge wo man ggf. noch mal untersucht wird und wo auch was rauskommen/entstehen kann was zur Entlassung führt.

Aber das Risiko hat auch einer mit T1.
Autor ulli76
 - 25. Juli 2014, 19:45:40
Nein- es gibt da ein merkwürdiges Konstrukt: Eigentlich wirst du vom KC komplett eingestellt. Der Truppenarzt setzt nur noch die Unterschrift unter den Einstellungs-90/5er. Es besteht höchstens die Möglichkeit der Entlassung.
Wenn du mit einem bestimmten "Gebrechen" eingestellt wurdest, das so bekannt war und woran sich nichts geändert hat, dann bist du damit eingestellt.
Ausnahme wäre, wenn der Musterungsarzt einen Fehler gemacht hätte, der vorher nicht aufgefallen ist.
Autor Paulaner
 - 25. Juli 2014, 19:31:49
Also nochmals vielen Dank für die ganzen Antworten.

Mal angenommen die Bundeswehr stellt mich trotzdem ein, ist es denn dann überhaupt Sinnvoll die Stelle anzunehmen? Nicht das ich dann gleich bei der Untersuchung während der Grundausbildung wieder nach Hause fahren kann, ich weiss zwar das mir mein Job im Zivilen vorerst erhalten bleibt, aber dieses wäre mir dann ehrlich gesagt zu peinlich da wieder angekrochen zu kommen.

Liebe Grüße
Autor ulli76
 - 25. Juli 2014, 19:28:15
Ja, die Anforderungen sind geringer als beim CE. Aber ne IV22 dürfte dafür auch nicht reichen.
Autor mailman
 - 25. Juli 2014, 19:26:43
Ich hatte nur gedacht das vllt. für den B geringere Anforderungen gelten. Nur falls sich das Sehvermögen wirklich so radikal verschlechter hat.
Autor Rollo83
 - 25. Juli 2014, 18:24:11
Das ist natürlich selbstverständlich.
Autor ulli76
 - 25. Juli 2014, 18:19:18
Aber auch für den müssen Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt werden.