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Autor Ralf
 - 27. Juli 2014, 16:58:37
Nein, aber das hat ja auch keiner behauptet.
Autor Longyear
 - 27. Juli 2014, 16:39:58
Hier geht es doch gar nicht um ein Zweitstudium, sondern um die Gasthörerschaft. Da meldet man sich an der entsprechenden Universität als Gasthörer an und folgt den Vorlesungen der einen oder anderen Veranstaltung OHNE einen Leistungsnachweis zu erbringen, denn Gasthörer sind dazu nicht berechtigt. Anstatt Abends ins Kino zu gehen, genießt man eine Vorlesung. Und das soll meldepflichtig sein?
Autor KlausP
 - 27. Juli 2014, 15:17:09
Zitat von: Rollo83 am 27. Juli 2014, 15:10:19
Würd mich auch interessieren, hab mein Fernstudium damals auch nicht extra gemeldet. Es wüsste natürlich der BFD bescheid weil es über den BFD Topf finanziert wurde.

Dann wusste es ja auch dein Chef, der musste doch den BM-1-Vordruck von BFD unterschreiben.
Autor Rollo83
 - 27. Juli 2014, 15:10:19
Würd mich auch interessieren, hab mein Fernstudium damals auch nicht extra gemeldet. Es wüsste natürlich der BFD bescheid weil es über den BFD Topf finanziert wurde.
Autor DeltaEcho
 - 27. Juli 2014, 14:32:27
Dann kannst du mir bestimmt auch eine Quelle nennen, aus der dies hervorgeht?
Autor Andi
 - 26. Juli 2014, 18:39:38
Zitat von: DeltaEcho am 26. Juli 2014, 14:25:20
Wenn ich ein Fernstudium aufnehme und dieses ganz normal nach Dienst betreibe, ist dies aber weder melde- noch anzeigepflichtig oder?

Doch, die außerdienstliche Aufnahme eines Studiums bzw. die Immatrikulation und die Exmatrikulation an einer (Fach-)Hochschule sind zu melden.
Autor DeltaEcho
 - 26. Juli 2014, 15:20:40
Danke für die wie immer kompetente Antwort.
Autor Ralf
 - 26. Juli 2014, 14:43:34
Hier gehts ja um OAs und Offze, die sich bereits in einem Studium an der UniBw befinden. Wenn du nicht zu diesem Personenkreis gehörst, fällst du auch nicht unter diesen Erlass.
Autor DeltaEcho
 - 26. Juli 2014, 14:25:20
Wenn ich ein Fernstudium aufnehme und dieses ganz normal nach Dienst betreibe, ist dies aber weder melde- noch anzeigepflichtig oder?
Autor Ralf
 - 26. Juli 2014, 12:57:06
Nein, siehe Erlass PSZ I 1 Ziffer 2.3 von 2007 "Personelle Bestimmungen für das Studium von Offizieren, Offizieranwärterinnen und Offizieranwärtern an einer Universität der Bundeswehr in Bachelor- und Masterstudiengängen".
Autor Andi
 - 26. Juli 2014, 12:32:49
Zitat von: Ralf am 26. Juli 2014, 11:48:46
Ein paralleles Zweitstudium wäre nicht erlaubt.

Es wäre meldepflichtig, aber gehen tut das schon. Gibt ja auch genügend die das machen.

Gruß Andi
Autor dunstig
 - 26. Juli 2014, 11:51:14
Als Gasthörer ist man allerdings nicht immatrikuliert. Dementsprechend interessiert es die Bundeswehr in der Regel nicht.
Autor Ralf
 - 26. Juli 2014, 11:48:46
Ein paralleles Zweitstudium wäre nicht erlaubt.
Autor ulli76
 - 26. Juli 2014, 11:17:13
Der Bundeswehr ist das egal so lange du deine dienstlichen Pflichten nicht vernachlässigst. Die Regeln für eine Gasthörerschaft legt die jeweilige Uni fest.
Autor Seehund94
 - 26. Juli 2014, 11:07:22
Guten Tag liebes Forum,

meine Frage für heute : Darf ich als OA mit SAZ 13 und Studium während meiner Zeit als SAZ gleichzeitig Gasthörer an einer FH sein? Ich bitte hier lediglich um Beantwortung meiner Frage. Nicht um Meinungen dazu.

Einen schönen Tag,

Seehund94