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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 31. Juli 2014, 17:24:43
Nicht der Haushalt legt die maximale Anzahl in den verschiedenen Besoldungsgruppen fest, sondern das PSM.  Und dieses gibt die Struktur  des Personalkörpers Bw vor. Personalstrukturleute  berechnen hier anhand der abgestimmten Parameter Vorgaben, die dann in  der Vertrilung der DP in der SollOrg münden.
Die Abdeckung mit Planstellen könnte / kann durchaus über oder unter den Vorgaben des PSM liegen.
Daneben gibt es noch Vorgaben durch das BBGes, dass auch bestimmte Prozentsätze in den unterschiedlichsten Dotierungen je nachdem ob Eingangsamt oder Beförderungsamt vorgibt.

Aber das rührt deutlich über für Fragestellung des TE hinaus.
Der Hinweis auf für KdB und die im IntranetBw verfügbaren Konzepte und Konzeptionen trifft es wohl.
Autor Andi
 - 31. Juli 2014, 16:21:35
Wichtig für die Struktur der Bundeswehr ist insbesondere die haushalterische Hinterlegung der Dienstposten. Soll heißen: Über den Haushalt wird genau geregelt wie viele Soldaten (maximal) in welchem (maximalen) Dienstgrad Dienst tuen. Und damit legt der - vom Parlament beschlossene - Haushalt effektiv auf sehr strikt die Ausgestaltung der Struktur der Streitkräfte und der Wehrverwaltung fest.
Und ein Beschluss des Bundestages hat - mindestens - Gesetzeskraft (es wurde ja nach gesetzen gefragt).

Gruß Andi
Autor miguhamburg1
 - 30. Juli 2014, 15:09:38
Lieber Gast StefO,

die Einzelkonzepte und deren Umsetzung finden Sie auf den Seiten der Teilstreitkräfte und militärischen Organisationsbereiche der Bundeswehr im Internet. Der damalige Verteidigungsminister erließ die Konzeption der Bundeswehr, womit dann die Abteilungsleiter des Ministeriums, darunter uch der generalinspekteur die Weisung bekamen, diese Konzeption umzusetzen. Dieser wies dann die Inspekteure der Teilstreitkräfte und militärischen Organisationsbereiche an, diese Konzeption für ihre Verantwortungsbereiche aufzustellen und ihm zur Billigung vorzulegen.

Für alles dies gibt es Schriftstücke, die aber nicht veröffentlicht sind, warum auch?
Autor KlausP
 - 30. Juli 2014, 15:02:32
ZitatFrage mich nur: Gibt es die "Einzelkonzepte" von Ralf oder die "Organisationsbefehle" nirgends online nachzulesen?

Zumindest die Org.-Befehle dürften als Verschlußsachen eingestuft und deshlb nicht öffentlich zugänglich sein. Bei den Einzelkonzepten dürfte es ähnlivh aussehen.

ZitatEs gibt ja auch die Zentrale Dienstvorschrift, ist da vllt. etwas drinnen zu finden bzw. online nachzulesen?

Welche von den x ZDv meinen Sie?

Autor StefO
 - 30. Juli 2014, 14:58:57
Dass es keine Gesetze sind, sondern dass das Verteidigungsministerium die Bundeswehr organisiert, hab ich schon verstanden.

Frage mich nur: Gibt es die "Einzelkonzepte" von Ralf oder die "Organisationsbefehle" nirgends online nachzulesen?

Es gibt ja auch die Zentrale Dienstvorschrift, ist da vllt. etwas drinnen zu finden bzw. online nachzulesen?

Vor allem die Formulierung "über drei Großverbände auf Divisionsebene" des Heeres und ähnliches interessiert mich.
Autor F_K
 - 30. Juli 2014, 14:38:16
@StefO:

Du hast das Prinzip noch nicht verstanden.

Gesetzlich ist nur der "Rahmen" geregelt - innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens organisiert sich die Bundeswehr selber - auf Basis der Gesetze und Nutzung der eigenen Vorschriften (dazu werden dann sogenannte Organisationsbefehle erlassen - und dadurch entstehen "Einheiten und Verbände".).
Autor StefO
 - 30. Juli 2014, 14:22:51
Zitat von: Ralf am 30. Juli 2014, 05:23:51
Konzeption der Bundeswehr als Dachdokument.

Danke, der Tipp ist echt gut!

Mir fehlt noch, wo das hier aufgelistete im Detail geregelt ist:
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9pPKUVL3ikqLUzJLsosTUtJJUvbzU0vTU4pLEnJLSvHRUuYKcxDygoH5BtqMiAMTJdF8!/

Im Konzept der Bundeswehr finde ich es nicht. :(
Autor slider
 - 30. Juli 2014, 10:02:44
So oft, wie die Bundeswehr reformiert, transformiert, erneuert und umgebaut wird, bräuchte man ja fast ein eigenes Parlament, dass sich nur mit der Pflege der entsprechenden Gesetzestexte befasst.
Autor schlammtreiber
 - 30. Juli 2014, 09:23:22
Und die Gliederung in Divisionen, Brigaden etc wird sicher nicht per Gesetz geregelt, von einzelnen Truppenteilen ganz zu schweigen  ;)
Autor Ralf
 - 30. Juli 2014, 05:23:51
Konzeption der Bundeswehr als Dachdokument. Nachfolgend jede Menge Einzelkonzepte über TrG, WaSys etc.
Autor StefO
 - 30. Juli 2014, 01:35:54
Hi liebes Bundeswehrforum,

für euch sicher kalter Kaffee, aber ich such mich noch dumm und dämlich. Außer ein paar Vorschriften im Grundgesetz über die parlamentarische Kontrolle usw. finde ich keine weiteren Vorschriften.

Ich suche das Gesetz bzw. den Gesetzesteil, der den Aufbau der Bundeswehr regelt, also z.B. die Einteilung in die Teilstreitkräfte; die verschiedenen Großverbände, Verbände, Truppenteile; die Hirarchie, usw. usf.

Weiß wer, wo das alles geregelt ist?

LG, StefO