Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Altrec
 - 01. August 2014, 08:39:49
Zitat von: Tommie am 31. Juli 2014, 07:16:50
Get in and find out

War das nicht "Come in and find out"?! ;)
Autor Nikkesy
 - 01. August 2014, 00:38:00
Okay, war ja wie gesagt nur ne reine Interessenfrage, danke für die Antworten  :D
Autor Flexscan
 - 31. Juli 2014, 07:22:19
Solange die Eignungsfeststellung bzw Probezeit nicht abgelaufen ist wird die Bank zu 99% keinen Kredit ausstellen, da bin ich mir ziemlich sicher.
Autor Tommie
 - 31. Juli 2014, 07:16:50
Zitat von: Nikkesy am 31. Juli 2014, 01:42:04Würde der Bank denn theoretisch eine schriftliche Einplanungsentscheidung oder danach die Aufforderung zum Diensteintritt für einen Kleinkredit reichen? Wenn wie schon gesagt ja "nur" die insgesamte Dienstzeit bzw. Laufbahn, woraus die Dienstbezüge ja ersichtlich sind, ausschlaggebend ist? Werden die doppelt auf Nummer sicher gehen wollen oder gibts da Spielraum?

Die Dienstbezüge sind dann ersichtlich, wenn Sie eine erste Abrechnung vorlegen können ;) ! Die Bank wird Ihnen mit Sicherheit nicht auf eine Einplanung oder Aufforderung zum Dienstantritt hin einen Kredit gewähren, weil es ja durchaus sein kann, dass Sie dieser Aufforderung gar nicht Folge leisten! Und während einer probezeit, also während der (ganz pauschal!) ersten sechs Monate bei einem neuen Arbeitgeber, egal wie der heißt, sehe ich für eine Kreditvergabe ebenso schwarz!

Aber es gilt hier auch wie immer: Get in and find out ;) ! Wobei Sie sich hier nicht allzu viele Hoffnungen machen sollten!
Autor ulli76
 - 31. Juli 2014, 06:27:13
Das musst du die Bank fragen.
Autor Ralf
 - 31. Juli 2014, 05:26:58
Einfach mal die Bank fragen.
Autor Nikkesy
 - 31. Juli 2014, 01:42:04
Würde der Bank denn theoretisch eine schriftliche Einplanungsentscheidung oder danach die Aufforderung zum Diensteintritt für einen Kleinkredit reichen? Wenn wie schon gesagt ja "nur" die insgesamte Dienstzeit bzw. Laufbahn, woraus die Dienstbezüge ja ersichtlich sind, ausschlaggebend ist? Werden die doppelt auf Nummer sicher gehen wollen oder gibts da Spielraum?
Autor mailman
 - 26. November 2010, 18:17:15
Zitat von: gü1991 am 26. November 2010, 17:54:52
Weil meine Einheit ziemlich weit weg von mir ist und schlecht mit Bus und Bahn zu erreichen ist. Ich weiß hätte es ja sein lassen können und sagen das es mir zu weit weg ist aber ich will das umbedingt machen, es war auch keine dichtere Stelle frei.

Trotz Auto wird man aber bis 25 für die Stube zahlen müssen, da man eigentlich verpflichtet ist diese zu nutzen.
Autor gü1991
 - 26. November 2010, 17:57:26
Achso, danke KlausP  :)
Autor gü1991
 - 26. November 2010, 17:54:52
Weil meine Einheit ziemlich weit weg von mir ist und schlecht mit Bus und Bahn zu erreichen ist. Ich weiß hätte es ja sein lassen können und sagen das es mir zu weit weg ist aber ich will das umbedingt machen, es war auch keine dichtere Stelle frei.
Autor KlausP
 - 26. November 2010, 17:51:05
Vorher kriegen Sie definitiv keinen, von wem auch. Und an dem Tag, an dem Sie Ihren Dienst antreten, auch nicht. Das Besoldungsblatt wird erst dann mit den ganzen Unterlagen zur WBV geschickt, wenn Sie zum SaZ ernannt und vereidigt worden sind. Und dann zahlt die Truppenverwaltung (ich weiß, die heisst nicht mehr so  ;D ) solange Abschlag, bis Sie den ersten Zahlungseingang von der WBV auf Ihrem Konto haben. Dann bekommen Sie auch zum ersten Mal eine Bescheinigung von der WBV, also frühestens zu Anfang Februar.

Und nochmal: Sie bekommen als SaZ keinen (Wehr)Sold sondern Dienstbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz.
Autor HG MOK
 - 26. November 2010, 17:49:22
Warum warten Sie nicht einfach ab bis Sie ihren Dienst angetreten haben und das erste Gehalt kommt?
Jetzt einen Kredit abzuschließen wäre das Leichtsinnigste was Sie machen können.
Autor gü1991
 - 26. November 2010, 17:45:39
Also kriege ich einen Brief wo mein Sold drauf steht erst wenn ich bei meiner Einheit bin und den Brief mit der Aufforderung zum Dienstantritt vorlege oder erst wenn ich mein ersten Sold bekomme?
Autor KlausP
 - 26. November 2010, 17:36:28
Nochmal: Sie haben sich VERPFLICHTET. Die Bundeswehr (speziell die WBV) wird Ihnen keine solche Bescheinigung ausstellen - aus einem einfachen Grund: sie haben eine "Aufforderung zum Dienstantritt" und das ist ein gewaltiger Unterschied zum Einberufungsbescheid. Wenn Sie nämlich zu dem in der Aufforderung genannten termin NICHT antreten, kommt das Dienstverhältnis nicht zustande, Sie werden also kein Soldat. Und da ist es egal, warum Sie den Dienst nicht antreten, ob aus Bocklosigkeit, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit der Schwiegerkatze. Und die WBV zahlt erst dann und stellt auch erst dann Bescheinigungen aus, wenn sie die Mitteilung über Ihren Dienstantritt in Form des Besoldungsblattes vorliegen hat. Vorher sind Sie als Soldat nämlich für die WBV nicht existent. Und auch Ihr zukünftiger Spieß wird den Teufel tun und irgendeine Bescheinigung ausstellen - aus dem gleichen Grund.
Autor HG MOK
 - 26. November 2010, 17:31:58
Sie haben sich VERPFLICHTET und NICHT VERPFLICHTEN LASSEN.

Ich würde an Ihrer stelle noch etwas warten mit Krediten, sowas kann mal gewaltig Schief laufen.