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Autor F_K
 - 01. August 2014, 14:26:28
Nein.

Die Wohnung ware NEU anzuerkennen, dass kann, je nach Konstellation, auch zukünftig dann zu Änderungen führen (bei zwei Mietern dann nur noch anteilige Umzugskosten, z. B.).
Autor jupp87
 - 01. August 2014, 14:20:37
Guten tag zusammen. Meine Freundin und ich haben in Zukunft vor, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie bringt dazu ihren 1 jährigen Sohn mit.
Meine Frage ist nun, kann ich familienzuschlag beantragen für ihren Sohn weil es eine ehe ähnliche Gemeinschaft ist sozusagen?
Und zur Zeit wohne ich noch alleine und beziehe auch Trennungsgeld.
Wenn ich mit ihr zusammen ziehe geb ich nur meine neue Adresse an und am trennungsgeld ändert sich ja dann nichts oder?

Liebe grüße