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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....


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Autor Ralf
 - 04. August 2014, 22:12:55
Und was du als PersUffz willst (und du der Meinung bist das wäre nun ganz was anderes) wenn du schon nachm TrD fragst.
Mit einem kfm. Beruf bewerben sich sowieso recht viele.
Autor ulli76
 - 04. August 2014, 18:26:43
Kommt drauf an, wie alt du bist.
Die Feldjäger sind aber ziemlich überlaufen, auch wenn viele an der Eignung scheitern.

Aber ich frage mich, was du dir unter Materialbewirtschaftung vorgestellt hast und was du letztendlich gemacht hast. Also wo die Diskrepanz zwischen Vorstellung und Wirklichkeit lag.
Autor KlausP
 - 04. August 2014, 18:25:09
Zitat... Es besteht aber keine Möglichkeit mehr in den Truppendienst zu gehen z.B zu den Feldjägern (mir ist bewusst das dort der erlernte Beruf keine Rolle spielt)? ...

Warum sollte das nicht möglich sein? In der Mannschaftslaufbahn oder in der Laufbahn der Feldwebel des Truppendienstes können Sie sich doch bewerben, wenn Sie nicht in den Fachdienst wollen.
Autor Harmi
 - 04. August 2014, 18:15:58
Ok, ersteinmal danke für die Antworten.

Das es für die Chancen nicht förderlich ist, ist mir bewusst.

Ausgelernter Bürokaufmann, sollte in die Materialbewirtschaftung als Obermaat.

Eine Neue Bewerbung als z.B. PersUffz wäre also möglich.

Es besteht aber keine Möglichkeit mehr in den Truppendienst zu gehen z.B zu den Feldjägern (mir ist bewusst das dort der erlernte Beruf keine Rolle spielt)?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

MFG
Autor Ralf
 - 04. August 2014, 17:18:19
Da die Berufe ja nach bestimmten Kriterien den Verwendungen zugeordnet wurden, wird man schon mal keine artfremde neue Verwendung bekommen.
Eine EÜ würde dann auch wieder sein. Ist ja zu beiderseitigem Schutz.
Autor ulli76
 - 04. August 2014, 15:15:50
Zumindest steigert eine vorangegangene Kündigung die Chancen nicht wirklich.

Mal davon abgesehen muss der zivile Beruf erstmal passen und die Tauglichkeit für eine andere Verwendungsreihe gegeben sein.
Autor MarcoCosta
 - 04. August 2014, 14:38:39
Grundsätzlich ist das Ergebnis der Eignungsfeststellung 2 Jahre Gültig.

Wie sich das aufgrund der vorzeitigen Beendigung verhält weiß ich nicht....

Einfach mal beim Karriereberater in deiner Nähe anrufen und Fragen der kann Helfen.
Autor Harmi
 - 04. August 2014, 14:00:14
Hey Leute,

Ich habe Anfang des Jahres von meinem Recht der vorzeitigen beendigung der Eignungsübung gebrauch gemacht ( Marine ) das Aufgabenfeld was mir zugesprochen wurde war einfach nicht das was ich mir vorstellte.

Wenn ich mich nun neu bewerbe auf einem neuen Aufgabenbereich, muss ich die Einstellungstest noch einmal wiederhole ?und besteht bei einem "Neustart" noch immer Die 4 Monatige Frist der Eignungsübung ?


MFG