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Autor Arctic
 - 06. August 2014, 18:25:19
Danke für die Antwort, werde das dann morgen ansprechen!
Autor ulli76
 - 06. August 2014, 18:07:39
Die G-Akte ist üblicherweise da, wo sich der Soldat längere Zeit aufhält.
Der neue SanBereich schreibt dazu einfach eine Nachricht an den alten, dass er die gesundheitliche Versorgung des Soldaten sicherstellen kann/will und bittet um Übersendung der G-Akte.
Ganz einfach.
Autor Arctic
 - 06. August 2014, 17:30:27
Danke für die schnelle Antwort!

Ja, das habe ich auch schon überlegt, geht denn das so einfach, das man die G-Akte in den nächsten SanBereich schaffen lässt? Dachte das ginge nur, wenn der Soldat sich "komplett" in den nächsten Dienstort wegen BFD begibt, also die Dienststelle wechselt. Das habe ich aus diversen Gründen (noch) nicht gemacht
Autor ulli76
 - 06. August 2014, 17:25:20
Das Vorhandensein der G-Akte hilft zwar bei der Behandlung deutlich weiter, zwingend erforderlich ist die G-Akte aber zur Ausstellung von Überweisungen nicht.
Allerdings gibt es im ein oder anderen SanBereich durchaus mal nicht gerade sinnvolle Regelungen.
Aber was spricht dagegen, dass die G-Akte mal den Weg zum nächstgelegenen SanBereich findet? Das würde einiges erleichtern.
Autor Arctic
 - 06. August 2014, 17:19:34
Hallo,

ich habe mir morgen einen Termin im nächsten SanZ beim Truppenarzt gemacht, weil ich eine Überweisung für einen Facharzt benötige. Das ist alles. Ich bin im BFD und meine Stammeinheit ist hunderte Km weit weg, darum musste ich mich halt standortfremd melden. Nur was mich stutzig machte, war das die Person am Telefon mich fragte ob ich meine Krankenakte mit brächte, aber die ist ja im SanZ der Stammeinheit. sie sagte, eine Überweisung zum Facharzt bekäme man nur, wenn die Akte da wäre - in meiner Erinnerung ist das aber nicht so, jedenfalls bin ich mir jetzt nicht mehr so sicher. Wisst ihr was darüber, bevor ich da umsonst aufkreuze?

Danke!