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Autor Altrec
 - 09. August 2014, 19:29:48
Am besten das mit der Bundeswehr im Allgemeinen ;)
Autor Tommie
 - 09. August 2014, 19:11:33
Zitat von: Rollo83 am 08. August 2014, 19:21:50Da der Karriereberater nicht über ihre Bewerbung zu entscheiden hat muss er ihnen einen Termin geben und mit ihnen die Bewerbung fertig machen.

Genau! Und nur wenige Wochen später kommt das von mir bereits beschriebene und von "wolverine" zitierte Verfahren zum tragen und der Bewerber erhält eine höfliche Absage ;) ! Oder welchen Teil von "die Bundeswehr wird Sie mit der Vorgeschichte nicht einmal mehr mit der Kohlenschaufel anfassen" soll ich Ihnen nochmal erklären ;) ?
Autor Iceman81
 - 08. August 2014, 19:24:18
3 Kinder, ne Privatinsolvenz am laufen und Luftschlösser baun, naja in DE wundert mich nix mehr.

Auf jedenfall schonmal viel Erfolg, man kann es im Interesse deiner Kinder nur wünschen.
Autor Rollo83
 - 08. August 2014, 19:21:50
Da der Karriereberater nicht über ihre Bewerbung zu entscheiden hat muss er ihnen einen Termin geben und mit ihnen die Bewerbung fertig machen.
Autor Sandyrain
 - 08. August 2014, 19:08:25
Hallo Liebe Forenmitglieder,

ich bedanke mich für die teils sachlichen Argumentationen.

Meine angesprochene "Familienplannung" ist mit 3 Kindern und Verlobten (eingetragene Lebenspartnerschaft)abgeschlossen.
Somit ist meine PFG höher und liegt bei 1879,99 Euro Netto.

Jedenfall werde ich meinen Meister abschließen und werde dann das Gespräch mit dem WDB suchen, kann der WDB gleich vorne weg sagen:" Nein sie bekommen kein Termin!"?

Warum möchte ich die Mannschaftslaufbahn einschlagen? (als Meister), mein gelernter Beruf und die somit verbunde Aufstiegsfortbildung ist nicht verwertbar bei der Bundeswehr. Feldwebel im Truppendienst möchte ich dann nur als Feldjäger machen. Wenn dies nicht möglich ist dann Mannschaftslaufbahn, aber aufgrund meiner negativen Vorgeschichte wollte ich die Ziele nicht zu hoch stecken.


mfg Sandyrain

Autor wolverine
 - 08. August 2014, 11:20:05
Eigentlich waren wir schon nach wenigen Beiträgen genauso weit ::)
Zitat von: Tommie am 08. August 2014, 07:27:37
Es steht zwar nicht explizit im Gesetz drinnen, aber die Bundeswehr wird Sie mit der Vorgeschichte nicht einmal mehr mit der Kohlenschaufel anfassen! Sie haben eindeutig gezeigt, dass Sie als Soldat nicht geeignet sind, deswegen hat man Sie aus dem Dienstverhältnis entlassen. Sie können sich gerne bewerben, aber Sie werden niemals mehr als ein höfliches Absageschreiben erhalten! Sorry, dass ich nichts besseres für Sie habe, aber ... ISSO ;) !
Autor Becker79
 - 08. August 2014, 11:17:26
OK, darauf lass ich mich ein!  ;)

Mal davon abgehen das ich so einem Bewerber auch sage:" Versuchen Sie es, aber gehn Sie davon aus das es zu 90% nix wird."

Aber er kann es nur sicher wissen wenn er es versucht hat.

So long! Schönes Wochenende zusammen. 8)
Autor F_K
 - 08. August 2014, 10:55:34
@ Becker79:

Mein flapsiger Kommentar / Meinung war nicht böse gemeint.

Der Berater hat als Soldat einen Auftrag - den muss er umsetzen.

Wenn ein Kandidat eine (erneute) Freiheitsstrafe von 10 Monaten wegen EA "kassiert"  hat, MUSS die Antwort des KB lauten: "(Formal)juristisch ist dies kein absolutes Einstellungshindernis - ein Plan B kann ggf. nicht schaden".

Ein User hier darf sich mit "dass wird nichts werden" äußern.
Autor Becker79
 - 08. August 2014, 10:37:55
Zitat von: F_K am 08. August 2014, 09:49:56
(...)
Ein Berater möchte natürlich die "Bewerbung" - er mag ein anderes Meinungsbild haben bzw. "verkaufen".
(...)
Dazu sage ich jetzt besser nichts! >:(
Autor Iceman81
 - 08. August 2014, 10:12:05
Im übrigen hätte der TE oben bei der Kontopfändung sofort reagieren müssen, denn alles was unter der Pfändungsfreigrenze liegt hätte die Bank rausrücken müssen, da muss man halt auch mal den Arsch hochkrempeln und sich kümmern. Dann hätte es auch keine Probleme mit den Tickets gegeben.

Autor KlausP
 - 08. August 2014, 09:59:43
Zitat von: Becker79 am 08. August 2014, 09:33:36
Lieber F_K!

Natürlich ist eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten ein Einstellungshindernis. Das habe ich ja auch so geschrieben.

Was die Bestenauslese betrifft, reden wir über eine andere Sache. Der RB prüft aber nicht die Bestenauslese, sondern die Gesetzlichen Vorgaben! Wenn der RB an die Sache einen Hacken macht, dann ist für das KarrCBw die Sache ebenfalls erledigt. Ob er Chancen auf eine Einstellung hat oder nicht, habe und will ich auch nicht bewerten.
...
Zitat... und mal ehrlich: Wer so "saublöd" ist, wegen ein paar Euros für ein Fahrticket eine Straftat zu begehen - der ist nicht geeignet.
Wie gesagt, ich rede von justiziablen Einstellungshindernissen.  ;)

Glaub mir, hier weiter zu diskutieren bringt nichts, das endet nur wieder in pseudojusistischen Haarspaltereien. Ich hab das schon lange aufgegeben und tu mir das nicht mehr an.  ::)
Autor F_K
 - 08. August 2014, 09:49:56
.. jetzt wird es aber sehr rechtstheoretisch.

Wir haben hier oft Fälle, wo Bewerber z. b. wegen einem KV Delikt eine Jugendstrafe in Höhe von einem Arrest bekommen, vom RB aber für die nächsten 3 bis 5 Jahre gesperrt werden.

Insoweit ist eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten schon erheblich, ich schätze da eine entsprechende Sperre ab.

(Problemfeld 1)

Weitere Frage ist, wie dieses Projekt "Familiengründung" weitergelaufen ist - ist da nun z. B. eine Unterhaltsforderung zu bedienen, gibt es andere Pfändungsfreigrenzen.

(Problemfeld 2)

Unabhängig davon sehe ich massive Charaktermängel (die damals zur Entlassung geführt haben) - und mMn kann man einen Charakter in so kurzer Zeit nicht nachhaltig verändern, so dass ich die Eignung für höhere Laufbahnen eher nicht sehe.

(Problemfeld 3)


Dies sind meine Einschätzungen - die immerhin auf guter Datenbasis erfolgen, zum Teil natürlich mein Meinungsbild.

Ein Berater möchte natürlich die "Bewerbung" - er mag ein anderes Meinungsbild haben bzw. "verkaufen".

Ich wünsche dem TE viel Erfolg.
Autor Becker79
 - 08. August 2014, 09:33:36
Lieber F_K!

Natürlich ist eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten ein Einstellungshindernis. Das habe ich ja auch so geschrieben.

Was die Bestenauslese betrifft, reden wir über eine andere Sache. Der RB prüft aber nicht die Bestenauslese, sondern die Gesetzlichen Vorgaben! Wenn der RB an die Sache einen Hacken macht, dann ist für das KarrCBw die Sache ebenfalls erledigt. Ob er Chancen auf eine Einstellung hat oder nicht, habe und will ich auch nicht bewerten.

Ich sage lediglich, dass er von den Rechtlichen Vorraussetzungen her Eingestellt werden könnte!


Wir reden über eine Einstellung im UNTERSTEN MANNSCHAFTSDIENSTGRAD!

Nettoeinkommen 1550,00€ in A3
Pfändungsgrenze 1000,00€
Restbetrag 550,00 €
45% auf 1550,00€ sind nach meiner Rechung 697,50€
bei 40% 620,00€

Nicht vom Gehalt als OFw ausgehen, sondern vom Einstellungsgehalt!

Zitat... und mal ehrlich: Wer so "saublöd" ist, wegen ein paar Euros für ein Fahrticket eine Straftat zu begehen - der ist nicht geeignet.
Wie gesagt, ich rede von justiziablen Einstellungshindernissen.  ;)
Autor F_K
 - 08. August 2014, 09:22:30
Lieber Becker79:

Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr führt bei einem Soldaten zur Entlassung - ist also per Definition ein GESETZLICHES Einstellungshindernis.

Bei einem BEWERBER verhindern aus Gründen der Bestenauslese schon geringere Freiheitsstrafen die Einstellung. Insoweit sind 3 Monate wegen dieser Straftat (EA) schon eine Hausnummer.

Rechenbeispiel: Nettoeinkommen 2000 Euro - Pfändungsfreigrenze 1000 Euro - also 50% "weg" - selbst bei Anhebung auf 45% passt es nicht.

... und mal ehrlich: Wer so "saublöd" ist, wegen ein paar Euros für ein Fahrticket eine Straftat zu begehen - der ist nicht geeignet.
Autor Becker79
 - 08. August 2014, 09:20:06
Zitat von: Iceman81 am 08. August 2014, 09:10:23
Selbst wenn das alles postivi laufen würde, schießt man sich doch wenn man nen Meister gemacht hat mit ner Mannschaftslaufbahn selber ins Knie.

Das steht ja auf einem anderen Blatt!

Genauso Fraglich ist allerdings, ob er die Eignung zum Feldwebel mit dieser Vorgeschichte überhaupt bekommen wird.
Eignung Soldat und Eignung Feldwebel sind zwei verschiedene Paar Schuhe, vllt. sogar drei!
Man weiß es nicht....  ;D