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Zusammenfassung

Autor worldwideriot
 - 09. August 2014, 23:19:18
Wow! Super vielen Dank für die Hilfreichen und tollen Beiträge! Bin echt begeistert :)
Ich freu mich schon riesig auf die Bewerbung und das Einstellungsverfahren! Mein Traum wird hoffentlich war. :)
MfG
Autor Tommie
 - 09. August 2014, 23:01:18
Beim nochmaligen durchlesen musste ich feststellen, dass ich eigentlich folgendes aussagen wollte:

Zitat von: Tommie am 09. August 2014, 21:50:14Mehr oder weder weniger jeder hat da etwas an den Zähnen richten lassen, und wenn es nur eine oder mehrere Füllung(en) sind ;) !

Sorry!
Autor Tommie
 - 09. August 2014, 21:50:14
Zitat von: Altrec am 09. August 2014, 20:16:19Gemäß ZDv 46/1 Anlage 3.2 müsste das in GNr. 37 sein und wäre, rein nach deiner Schilderung Gradiation 2. Allerdings bin ich weder ein Zahnarzt noch ist die Behandlung abgeschlossen. Ich denke aber, dass bestimmt jemand nachschauen kann, wofür GNr. 37 Ausschluss ist.

Hier kann ich weiter helfen ;) ! Die Gesundheitsziffer II37 schließt exakt gar nichts aus, weil das im Alter von mehr als 18 Jahren quasi den Normalzustand darstellt! Mehr oder weder weniger hat das was an den Zähnen richten lassen, und wenn es nur eine Plombe ist ;) ! Und die Gesundheitsziffer III37 schließt lediglich D700 aus, also Waffentaucher!

Daher lautet mein Rat: Immer loggger durch die Hose atmen ;D !
Autor StOPfr
 - 09. August 2014, 21:07:34
Alle Beteiligten wieder beim Thema? Sehr schön  ;)!

btw:
Ich ärgere mich jeden Tag mehrmals über meine französische Tastatur, und zwar immer dann, wenn ich die Abweichungen mal wieder vergesse. Mein Ding, - keine Ausrede wert  :).
Autor Altrec
 - 09. August 2014, 20:16:19
Erfahrungen habe ich leider keine, ich kann höchstens von meinem Eindruck, den ich beim Verfolgen des Forums bekommen habe, berichten.
Demnach würde ich denken, dass es zumindest schon mal positiv ist, dass die Zahnbehandlung (im Groben) bis dahin abgeschlossen ist/ sein sollte.

Gemäß ZDv 46/1 Anlage 3.2 müsste das in GNr. 37 sein und wäre, rein nach deiner Schilderung Gradiation 2.
Allerdings bin ich weder ein Zahnarzt noch ist die Behandlung abgeschlossen. Ich denke aber, dass bestimmt jemand nachschauen kann,
wofür GNr. 37 Ausschluss ist.
Autor worldwideriot
 - 09. August 2014, 19:57:27
Schon lustig :D Könnte wir aber vllt. zum Thema zurückkehren?
Würde mich echt interessieren ob jemand da Erfahrungsberichte aus der eigenen Einstellung hat.

Danke :P
Autor Altrec
 - 09. August 2014, 19:43:47
@KlausP

Das liegt nicht umbedingt nur an der französischen Tatstatur, sondern an der Schreibweise.
Da wird nämlich mit einer rohen Kartoffel durch hin und her schieben geschrieben.
Das ist auch der Grund dafür, dass so wenige Wörter groß geschrieben sind, die Shift Taste ist ganz am Rand.

Autor worldwideriot
 - 09. August 2014, 17:46:03
Ach hören sie auf sich zu ärgern, das bringt doch nichts.

Ich danke euch schonmal für die Infos die ich von euch bekommen habe. Nun kann ich ja erstmal wieder aufatmen.
Werde mir auch nun ein paar mehr "Reserve-Pläne" zurecht legen. Man weiß ja nie wie es kommt.

Habe leider mittlerweile nach den einigen Telefonaten und dem Beratungsgespräch gemerkt, dass meistens nur drum herum geredet wird und es wird soviel verschleiert wie möglich, da hab ich mir schon gedacht, dass die "Ahnung" meist nicht so stark vorhanden war. Schade eigentlich, schließlich brüsten sich ja die Berater am Telefon die meisten grundlegenden Fragen beantworten zu können.

Naja ich bewerb mich einfach zum Anfang 2015 mit einigen "Reserve-Wünschen" im Gepäck.

Lieben dank nochmal.
Autor KlausP
 - 09. August 2014, 17:27:30
Ja, klar, jetzt liegt's an der Tastatur. Deshalb macht die auch von alleine an allen möglichen und unmöglichen Stellen drei Punkte, ist eben in Frankreich so. Selten so eine dusselige Ausrede gelesen. Sie sind einfach entweder zu faul oder zu doof, halbwegs richtig zu schreiben - und ich rede hier nicht von dem einen oder anderen "Flüchtigkeitsfehler".  ::)
Autor t-hardy
 - 09. August 2014, 17:09:44
sorry ich lebe in Frankreich und die Tastaturen hier sind etwas anders daher kann das mal passieren...wer Rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten 8)
Autor Ralf
 - 09. August 2014, 16:06:09
Das ist ähnlich wie mit der Rechtschreibung. Einige haben Ahnung, andere nicht.
Autor t-hardy
 - 09. August 2014, 15:04:46
also wenn ich eins kapiert habe,dann das die Berater der Bundeswehr keine Ahnung haben.die kennen teilweise nicht mal bestimmte Verwendungen..ich würde sehen das der Arzt sagt...ich kenne auch jemanden der mit 23 zu den Fallschirmjäger ist und der hatte auch ständig was mit seinen zähnen...haben die menschen teilweise nun mal...der eine mehr der andere weniger...aber auch der ist mit brücken ect genommen worden.
Autor F_K
 - 09. August 2014, 09:29:34
Die Musterurungsvorschrift ist im Netz zu finden - fester Zahnersatz ist kein Problem.

Unabhängig davon rate ich an, sich mehrere Verwendungen anzuschauen und auch Plan B und C außerhalb der Bw zu verfolgen.
Autor KlausP
 - 09. August 2014, 06:20:15
Zitat von: A-Bomb am 09. August 2014, 03:10:24
Dir ist schon klar dass dein Zweitwunsch die Feldjäger, nicht zur Infanterie gehören. Nur um Missverständnissen vorzubeugen.

Nicht nur das, sie gehören auch nicht zum Heer ...
Autor worldwideriot
 - 09. August 2014, 03:13:08
Zitat von: A-Bomb am 09. August 2014, 03:10:24
Dir ist schon klar dass dein Zweitwunsch die Feldjäger, nicht zur Infanterie gehören. Nur um Missverständnissen vorzubeugen.

Oh wusste ich gar nicht, danke für die Info!