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Zitat von: Tommie am 12. August 2014, 08:02:06Zitat von: RefueFw a.D. am 12. August 2014, 07:18:00Seit wann rechnet die Bundeswehr denn wie ein Finanzamt bei der Steuererklärung ab - von wegen nur eine Fahrt täglich im Rahmen der TG-Berechnung? ... Nein ...
Es werden schon beide Fahrten täglich betrachtet.
Da fällt mir ja gar nichts mehr dazu ein! Wenn man keine Ahnung hat, ...
Ich zitiere hier nur mal so aus dem § 6 der TGV:Zitat"... Dabei ist als Aufwand ein Betrag von 0,08 Euro je Entfernungskilometer und Arbeitstag zugrunde zu legen. ..."
Und Entfernungskilometer sind nun mal die einfache wegstrecke! Beispiel: Wer zwischen Wohnort und Dienstort eine Straßenentfernung von 50 km hat, fährt am Tag zwar hin und zurück insgesamt 100 km, bekommt aber nur 50 mal den Satz von € 0,08 für eben diese 50 Entfernungskilometer!
Somit habe ich schon recht damit, dass die Reise nur einfach bezahlt wird!
Zitat von: RefueFw a.D. am 12. August 2014, 07:18:00Seit wann rechnet die Bundeswehr denn wie ein Finanzamt bei der Steuererklärung ab - von wegen nur eine Fahrt täglich im Rahmen der TG-Berechnung? ... Nein ...
Es werden schon beide Fahrten täglich betrachtet.
Zitat"... Dabei ist als Aufwand ein Betrag von 0,08 Euro je Entfernungskilometer und Arbeitstag zugrunde zu legen. ..."
Zitat von: Tommie am 11. August 2014, 11:48:17
Er erläutert Ihnen dann auch die vorzunehmenden Prüfungen, z. B. Preise und Fahrtdauer ÖPNV gegenüber der Benutzung Privat-Kfz, etc. und die Berechnung des Fahrgeldes, bei dem immer nur die einfache Strecke zum Dienst in Anrechnung kommt.