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Autor wolverine
 - 14. August 2014, 15:50:49
§ 210 Abs. 1a SGB VI (wer es nachlesen möchte)
Autor BulleMölders
 - 14. August 2014, 15:39:43
Ich habe vor kurzem einen Abgleich meiner Rentenzeiten bekommen. Dabei habe ich festgestellt, dass ich keine 60 Monate Rentenbeiträge eingezahlt habe. Daraufhin habe ich mir die von mir Eingezahlten Rentenbeiträge auszahlen lassen, da ich BaL bin.
Ging ganz unproblematisch, Antrag ausgefüllt, zur Rentenberatungsstelle Antrag abgegeben und eine Woche später hatte ich meine gezahlten Rentenbeiträge auf dem Konto.
Autor Rollo83
 - 14. August 2014, 10:12:21
@ Iceman

Sorry, schlicht und ergreifend Schwachsinn.

Ich kenn mehrere Kameraden die ihre eingezahlten Rentenbeiträge zurück bekommen haben.
Die Voraussetzung wurden ja hier schon gepostet, unter 60 Monate und nach 24 Monaten.
Jetzt erklären sie mir mal ihr Posting.
Autor Iceman81
 - 14. August 2014, 09:39:49
@TE
Da gibts nix zurück und mach dir keine Gedanken, dass Geld hat der Staat auch schon ausgegeben :D
Autor HCRenegade
 - 14. August 2014, 09:12:21
Geht auch nur, wenn man unter 60 Beitragsmonate vorweisen kann - so ist das zumindest bei uns der Fall - denn ab 60 Monaten Einzahlungsdauer ist man mWn rentenberechtigt.

Aber auch das dürfte den TE nicht betreffen, wenn er keine Nebenjobs etc. vorweisen kann, dann liegt er ja unterhalb der 60 Monate.
Autor F_K
 - 14. August 2014, 09:08:55
Check -

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0900.html;jsessionid=FD81149C36DDD7432F1E4E97C168DF27.cae02

.. aber nicht "jetzt", sondern wenn absehbar ist, dass eine Rente nicht / nicht mehr in Frage kommt - und dann nach einer Wartezeit von 24 Monaten.
Autor HCRenegade
 - 14. August 2014, 09:03:57
@ F_K:

Ist so nicht ganz richtig, der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass man sich in bestimmten Fällen nach erfolgter Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sehr wohl eingezahlte beiträge zurückerstatten lassen kann.

Das aber nur am Rande, der TE dürfte aber nicht darunter fallen.
Autor F_K
 - 14. August 2014, 08:59:36
Die Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung - Beiträge werden nicht zurückerstattet, selbst wenn man in ein anderes "Rentensystem" wechselt, denn das kann sich ja auch wieder ändern.
Autor seol2k
 - 14. August 2014, 08:42:22
Hallo Kommunity,

ich wurde dieses Jahr zum BS übernommen und habe direkt vom Perser den Tipp bekommen, meine bisher eingezahlten Rentenbeiträge einzufordern.

Da er selber und auf meinen jetztigen Lehrgängen keiner mit dieser Systematik in berührung gekommen ist, kann mir dementsprechend auch keiner eine genaue Auskunft dazu geben.

Daher meine Frage an euch/Sie:

Ist das überhaupt möglich? Wenn ja, wie und wo muss ich was einreichen?

Zu de Eckdaten: Von 06.00 - 12.03 gearbeitet/gejobbt und in die Rentenkasse eingezahlt. Seit 01.04 SaZ gewesen.

Über Informationen zum Prozedere würde ich mich sehr freuen. Eine Forumssuche blieb erfolglos. (Wenn jemand etwas findet, gerne eine Verlinkung posten)

mkG/mfG

seol2k