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Autor itschie
 - 22. August 2014, 19:38:25
Zitat von: ulli76 am 22. August 2014, 19:09:02
Und was macht mann, wenn es was längerfristiges ist? X Mal zum Standortarzt fahren und da womöglich x verschiedene Ärzte sehen?
Solange es sich nicht um Sonderfälle handelt, geht man zu seinem eigenen Truppenarzt, wenn man voraussichtlich wieder dienstfähig ist.

Und nein, nicht jeder Truppenarzt denkt dran, wenn er sagt- "Stellen Sie sich in einer Woche wieder vor" bzw. sie denken nicht unbedingt dran, dass das nicht zweckmäßig ist.

Ich bin mittlerweile wieder recht zivil und ja ich habe ein wenig vergessen das es bei der BW ja noch die verschiedenen Möglichkeiten gibt der Dienstfähigkeit! Trotzdem ist und bleibt es ein zweiseitiges Schwert! Dazu kommt wir haben hier auch keine Wege angaben. Nur mal angenommen der Te wohnt in Flensburg und dient in Sonthofen... da würde ich mir schon stark überlegen zum eigenen Standortarzt zu fahren, grade wenn ich merke es nicht wirklich ok so...
Autor ulli76
 - 22. August 2014, 19:09:02
Und was macht mann, wenn es was längerfristiges ist? X Mal zum Standortarzt fahren und da womöglich x verschiedene Ärzte sehen?
Solange es sich nicht um Sonderfälle handelt, geht man zu seinem eigenen Truppenarzt, wenn man voraussichtlich wieder dienstfähig ist.

Und nein, nicht jeder Truppenarzt denkt dran, wenn er sagt- "Stellen Sie sich in einer Woche wieder vor" bzw. sie denken nicht unbedingt dran, dass das nicht zweckmäßig ist.
Autor itschie
 - 22. August 2014, 18:44:25
Ulli aus medizinischer sicht ist denke ich ein durchgehend behandelner Arzt sinnvoller, Berichte sind schön geben aber kaum die Eindrücke wieder. Wenn der TE an den Tag Stunden / DA nehmen möchte, sollte er mit seinen DV und Spieß sprechen und die Regelung dazu finden, ich denke da gibt es keine Universallösung.

Grundsätzlich denke ich da an den kompletten Tag, weil ein "normaler" Arbeitnehmer müsste da auch einen kompletten Tag für nehmen, weil arztbesuche einfach nicht als Arbeitszeit angesehen werden. Ja ich weiß die Bundeswehr ist da nicht ganz so einfach gestrickt, stichwort: Pflicht zur Gesundheitserhaltung
Autor Rollo83
 - 22. August 2014, 18:41:00
Ja dann geht man dahin und dann ruft man in der Einheit an und bittet den DV den Rest des Tages Stunden nehmen zu dürfen.
Der DV sagt dann JA dann fahren sie am nächsten Tag hin und wenn er NEIN sagt fahren sie sofort hin.
Mensch das ist doch kein Hexenwerk.
Autor oeger
 - 22. August 2014, 18:38:45
Aber wenn der Arzt sagt er  denn Patienten nochmal sehen will, auch auf an merken das man Standortfremd ist. Dann geht man doch dahin?
Autor ulli76
 - 22. August 2014, 18:35:53
Ja, aber viele Ärzte denken dann nicht dran, dass der Soldat gar nicht zu ihrem Standort gehört. Wenn er wieder dienstfähig geschrieben wird, muss er danach ja noch zu seiner Einheit kommen.

Deswegen sollte man sich bei seinem eigenen Truppenarzt vorstellen, wenn absehbar ist, dass man wenigstens eingeschränkt dienstfähig ist. (Mal abgesehen von Urlaub etc.). Und wenn man eh vor hat, an dem Tag Stunden zu nehmen, kann man auch fragen, ob es nicht reicht, sich am Tag darauf vorzustellen.
Autor oeger
 - 22. August 2014, 18:32:37
Der Arzt hatte ihm schon bei seinem ersten besuch gesagt das er am nächsten  Montag noch mal zu ihm kommen soll.
Autor ulli76
 - 22. August 2014, 18:29:47
Was sagt denn der Disziplinarvorgesetzte dazu?
Und die andere Frage ist, warum der Soldat, wenn klar ist, dass er wieder in der Einheit Dienst tun kann, sich beim Standortarzt wiedervorstellt und nicht bei seinem eigenen Truppenarzt.
Autor oeger
 - 22. August 2014, 18:21:00
Guten Abend,

Ich habe mal eine Frage zu Standortfremd Neukrank sein.

Zur Situation:

Ein Soldat geht Montag Standortfremd zum Trparzt. Er wird für eine Woche KzH geschrieben und soll sich bei selbigen
Arzt am darauf folgendem Montag wiedervorstellen. Bei der Wiedervorstellung sagt der Arzt das der Soldat MSG ist und sich wieder bei seiner Einheit einfinden soll.

Wenn der Soldat jetzt für den Rest des Tages Stunden nehmem möchte (natürlich mit dem Einverständnis des DV).
Wieviel Stunden müsste er dann einreichen. 

Für den ganzen Tag?
Ab dem Zeitpunkt wo er das SanZentrum verlässt?
Oder gibt es da eine andere Regelung?