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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 25. August 2014, 17:42:30
Ach wir sprechen von 6 Wochen postOP? Ich hab gedacht, das wäre jetzt schon länger her gewesen.

Es kann gute Gründe geben, warum bisher keine ausführlichere Physiotherapie durchgeführt wurde- z.B. wegen den starken Beschwerden.

Du warst jetzt doch schon 2x? nach der OP beim Facharzt und der konnte nichts auffälliges finden. Wenn die Physiotherapie unzureichend gewesen wäre, hätte man dir das schon gesagt- dafür bin ich jetzt auch schon lange genug dabei.

Wahrscheinlich brauchst du mehr Geduld. Gerade beim Kreuzband ist es eben nicht so dass man operiert und danach ist der Patient direkt wieder fit.
Autor F_K
 - 25. August 2014, 17:08:29
och Mike,
Wer keine Ahnung hat ....

Wir sind keine Kameraden, dass SG kann also nicht zur Anwendung kommen.

Ratschläge, auch von mir, hat es genug gegeben - es scheitert an der Umsetzung, mein junger Padawan.
Autor miT
 - 25. August 2014, 16:15:06
Jetzt bin ich aber beleidigt, ich finde das mein Hinweis es so zu belassen wie es, durchaus hilfreich und weiterführend ist.  :(
Autor Mike90
 - 25. August 2014, 16:00:59
Danke an Tommie und ulli76 , die geziehlt auf mein Anliegen eingangen sind und mir produktive Vorschläge und Tipps zur Lösung meines Problems gegeben haben.

@F_K:  §12 SG ist ja auch Unwichtig. Wenn ein Kamerad im Internet um Hilfe bittet, machen wir uns lustig über ihn . Daumen hoch.
Sie haben mit Abstand am Meisten auf meine Posts geantwortet, aber am Wenigsten weitergeholfen .
Naja das Ganze ist aber auch nur solange lustig, bis man selbst mal was hat und gerne Hilfe bekommen würde weil man sich unsicher ist und in der Sache nicht auskennt.

Naja schönen Tag noch und ruhigen Dienst.
Autor F_K
 - 25. August 2014, 15:40:00
Nur ums deutlich zu machen:

Ja, meine letzte(n) Post enthielten nicht unerhebliche Mengen an Sarkasmus und Spott, aber alles aufgrund der Posts des TE gegen diesen gezielt.

Keinesfalls habe ich auch nur ansatzweise die Post der anderen Kameraden kritisiert, die die Sachfrage doch deutlich vorangetrieben haben.

(Ich bin auch keinesfalls persönlich geworden - allerdings vermutet der TE offensichtlich in der Behandlung einen "Angriff" gegen ihn, spricht von "Ansprüchen", dass verstellt wohl den Blick aufs Wesentliche).
Autor miT
 - 25. August 2014, 14:40:30
Ich musste das jetzt wirklich mehrfach lesen um den Sarkasmus zu finden, Schande über mein Haupt.

Ich bin einfach mal hier raus  8) 
Autor F_K
 - 25. August 2014, 14:32:15
Ach miT,

jetzt kommst Du mit Fachwissen?

Mike90 ist in der Lage, aus einem einzigen Beispiel (Einzelfall) heraus, die gesamte medizinische Leistung aller Berufsgenossenschaften zu beurteilen - obwohl ihm nicht klar ist, dass vor einem Strafgericht in der Regel kein "Bürger" klagt, sondern der Staat (Ja, Nebenklage ist bekannt).
Autor miT
 - 25. August 2014, 14:08:48
Die Aussage nach welcher zwei mal Krankengymnastik die Woche zu wenig wäre,  ist völliger Blödsinn. Insbesondere bei zu hoher Beanspruchung des frisch operierten Knies kann es zu Folgeschäden beziehungsweise Beschädigung des Implantates kommen. Anfänglich steht eigentlich so gut wie überhaupt gar kein Muskelaufbau auf dem Plan, sondern reine Bewegungstherapie auf der E-Schiene.

Meines Erachtens nach schießen sie weiterhin völlig über das Ziel hinaus und wollen etwas in einer Zeit mit biegen und brechen erreichen was nicht nur ihnen schadet sondern auch kein Arzt verantworten kann. Nicht umsonst haben mehrere ihrer behandelnden Ärzte eben genau diese Form der Therapie gewählt.
Autor Mike90
 - 25. August 2014, 13:49:57
@Ulli76

Vielen Dank für die Antwort, genau danach habe ich gesucht.
Von solch einer EAP z.B habe ich bisher nie was gehört aber das ist genau das, was mir ( wenn auch als totale Laie) am sinnvollsten erscheint.
Ich habe wie gesagt 6 wochen post-operativ immernoch starke Beschwerden und ein so starkes Muskulaturdefizit das durch normale KGÜ nicht aufgefangen werden kann.
Ich werde das dann meinem zur Zeit behandelnedem TrpArzt bzw Standortarzt vortragen und ihn beten mich an einen Facharzt zu überweisen.


@F_K

Es geht mir ja auch nicht um strafrechtliche Schuld, hatte schon nicht vor den Dienstherr zu verklagen ;)
wollte damit nur deutlich machen das es eine (wahrscheinliche ) WDB ist und ich nicht in der Freizeit bei einer Kneipenschlägerei verletzt wurde. Dann könnte ich ja n verstehen wenn mir kaum Ansprüche zustehen würden.


Ja es sind 2 Op's erfolgt, eine Knieathroskopie und die eigentliche Ersatzplastik. Das ist ja auch das mindeste, dass man mir in einer 2 Op ein neues VKB einsetzt wenn man es in der 1 entfernt hat, bzw die Reste.
Über die Operationsverfahren habe ich mich ja gar nicht beschwert , sondern nur über die anschließende Therapie. Weil 2* KGÜ in der Woche ist einfach zu wenig und es ist halt auch nicht O.K Patienten mit beschwerden wieder nach Hause zu schicken, spätestens da hätte man mir eine andere Therapie empfehlen müssen, wie z.B diese EAP.


Mag sein das die BG in der Kritik steht und das sie  auf der Seite der Arbeitgeber steht, aber ich weiß auch das man mit der BG kaum Probleme hat wenn man einen Berufsunfall hatte, meinem Vater haben die nach einem mehrfachen Trümmerbruch im Ober und Unterschenkel die besten Rehas gezahlt sodass er mittlerweile so hergestellt ist als wäre nie etwas gewesen
Autor F_K
 - 25. August 2014, 12:32:12
@ Mike:

ZitatUnd wenn das ganze auf Befehl und einem Laufbahnlehrgang geschieht , sodass man quasi keine Möglichkeit hatte den Lauf zu verweigern, ist es meiner Meinung nach schon, zumindest eine Teilschuld des Dienstherrn.

Nochmal: Es gibt vermutlich keine (strafrechtliche) Schuld.

Der Dienstherr trägt natürlich die Verantwortung und kommt dieser auch nach.

ZitatEs geht doch nur darum, dass es nicht sein kann nach einem Berufs/Dienstunfall keine entsprechende Behandlung zu bekommen.

Es sind doch nach eigener Aussage 2 OPs und weitere Behandlungen erfolgt.

ZitatIm Zivilen als BG -Patient passiert einem das definitiv nicht!

Was im Zivilen passiert oder nicht spielt für Dich überhaupt keine Rolle, weil UTV.

.. und die BG ist eine Versicherung der ArbeitsGEBER, die deswegen auch immer wieder in der Kritik stehen, googel mal "Berufskrankheiten".

Insoweit sind Deine Sachvorträge von vielen Unwahrheiten geprägt.
Autor ulli76
 - 25. August 2014, 12:05:04
Eine stationäre Reha kommt für dich sehr wahrscheinlich nicht in Frage. Die macht man wenn sie denn indiziert ist,direkt nach einem Krankenhausaufenthalt und dauert planmäßig 3 Wochen. Ziel ist es den Patienten so schnell wie möglich so weit fit zu bekommen dass er sich wieder selber versorgen kann.
Eine andere möglichkeit ist die sog. EAP-erweiterte ambulante Physiotherapie. Dafür braucht es aber eine Bw-Facharztempfehlung.
Autor Tommie
 - 25. August 2014, 11:50:37
Langsam, langsam ;) ! Es ist im Dienst passiert, als Sie an einer befohlenen Veranstaltung teilgenommen haben. Weiterhin scheidet Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wohl aus, also alles was zu Leistungseinschränkungen führen könnte. Damit hat also der Dienstherr so zu sagen "die Torte im Gesicht" ;) ! Er muss Ihnen eine adäquate versorgung angedeihen lassen und dafür Sorge tragen, dass alles dafür getan wird, dass Sie wieder hergestellt werden.

Und dann ist eindeutig in der ZDv 60/7 ("Durchführungsbestimmungen für die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und für die Heranziehung von zivilen (zahn)-ärztlichen und psychologischen Vertretungskräften") geregelt, was hier zu tun und zu lassen ist. Hier sollten Sie sich auf jeden Fall einmal von Ihrem Truppenarzt beraten lassen!
Autor wolverine
 - 25. August 2014, 11:46:56
Wieso haben Sie keine entsprechende Behandlung bekommen? Hier hat dem mindestens ein User substantiiert widersprochen. Und Kritik an der Behandlung kommt bisher nur von Ihnen selbst und Ihrem befreundeten Mediziner, der ohne die nötigen Unterlagen diagnostiziert hat. Das ist zumindest unseriös.

Und zuletzt: Sie haben doch Ihre Antwort - mehrfach - erhalten. Es steht Ihnen nicht zu, sich eine andere Behandlung auszusuchen. Sie können - auch Ihre Kritik - beim behandelnden Arzt vorbringen, ein FachSanZentrum aufsuchen oder mit Ihrem Truppenarzt reden. Mehr geht halt nicht.

Und manchmal geht die beste Behandlung eben schief. Ohne, dass irgendjemand etwas dafür kann. Weil Menschen eben individuell verschieden sind. Der eine kuriert wieder vollständig aus und der andere wird mit der gleichen Sache dienstunfähig.
Autor Mike90
 - 25. August 2014, 11:31:27
Schade , das die Diskussion jetzt persönlich wird. Ich habe nicht behauptet das ich ein Super-Fußballer bin, dass war lediglich ein Beispiel und ob ich zu ungeschickt bin über die HiBa zu kommen, kann ein Aussenstehender schlecht beurteilen. Es ist aber nunmal so , dass der beste Parkourläufer unter Druck und körperlicher Belastung auf der HiBa einen Fehltritt machen kann . Und wenn das ganze auf Befehl und einem Laufbahnlehrgang geschieht , sodass man quasi keine Möglichkeit hatte den Lauf zu verweigern, ist es meiner Meinung nach schon, zumindest eine Teilschuld des Dienstherrn.
Es geht doch nur darum, dass es nicht sein kann nach einem Berufs/Dienstunfall keine entsprechende Behandlung zu bekommen. Im Zivilen als BG -Patient passiert einem das definitiv nicht!
Autor F_K
 - 25. August 2014, 11:13:42
ZitatDenke das die Schuld hier eindeutig dem Dienstherrn zuzusprechen ist

.. so ein Quatsch.

Es geht nicht um "Schuld", wenn so ein super Fußballer zu ungeschickt ist, um unfallfrei über eine  Hindernisbahn zu kommen.

ZitatIm Zivilen würde das jetzt von der BG geregelt .

Ja - deren Aufgabe ist es unter anderem, die Arbeitgeber vor Ansprüchen zu schützen.