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ZitatUnd wenn das ganze auf Befehl und einem Laufbahnlehrgang geschieht , sodass man quasi keine Möglichkeit hatte den Lauf zu verweigern, ist es meiner Meinung nach schon, zumindest eine Teilschuld des Dienstherrn.
ZitatEs geht doch nur darum, dass es nicht sein kann nach einem Berufs/Dienstunfall keine entsprechende Behandlung zu bekommen.
ZitatIm Zivilen als BG -Patient passiert einem das definitiv nicht!
ZitatDenke das die Schuld hier eindeutig dem Dienstherrn zuzusprechen ist
ZitatIm Zivilen würde das jetzt von der BG geregelt .