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Autor KlausP
 - 25. August 2014, 21:07:48
Nicht kündigen! Ihr Chef soll sich mal schlau machen und im Arbeitsplatzschutzgesetz nachlesen. In den ersten 6 Monaten unterliegen auch SaZ dem entsprechenden Kündigungsschutz.

Und mit der Einstellung zum 01.10.14 würde ich (Eignung überhaupt erst einmal vorausgesetzt!) in der Feldwebellaufbahn bei den Feldjägern nicht rechnen, eher zum 01.07.15 oder zum 01.10.15.
Autor chris9219
 - 25. August 2014, 21:03:41
Moin,
kurze Frage.

habe Nächste Woche Musterungstermin für eine Laufbahn als Feldjäger.
In meinen Papieren hab ich angegeben, frühster Eintrittstermin 1.10.2014

Nun ist mein Chef aber etwas grantig, weil ich ja so niemals die 4 Wochen Kündigungsfrist einhalten kann und ich kann mir auch nicht vorstellen das die Zeit zwischen Musterung und Einzug so kurzfristig ist oder denke ich da falsch?

Habe noch nicht gekündigt, nur mal theoretisch, wenn ich tauglich bin etc.