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Autor BulleMölders
 - 01. September 2014, 20:04:36
Wochenlang mit Antiflash rum laufen, Respekt.
Ich war immer froh wenn ich das Zeug nicht tragen musste.
Zumal unser IO das auch gar nicht erlaubt hätte, da das Zeug durch das ständige tragen irgendwann seine Wirkung verliert.
Autor SpezPi(lot)
 - 01. September 2014, 18:48:31
und bilder sind in vorschriften dem text gleichgestellt....d.h. wenn auf dem bild die bga jacke offen ist, ist sie das auch !
der text äußert sich ja nur zum Hemd...nicht zur jacke.

aber an bord auf see habe ich einfach den antiflash immer angehabt, dann muss die jacke ja gezwungener maßen bis oben zu sein  ;)
Autor F_K
 - 27. August 2014, 08:48:52
Anwendung von gesundem Menschenverstand und Lesekenntnisse.

WENN es erlaubt ist, Kragen auch geschlossen zu tragen, ist dies in der Vorschrift EXTRA erlaubt (weil alles, was nicht erlaubt ist, verboten ist, siehe 100er Ziffern).

Der Kragen des Bordhemdes darf offen oder geschlossen getragen werden - dies ist für die Bordjacke nicht erlaubt.

Es gibt KEIN EINZIGES Bild irgendeiner Uniform, wo der Kragen "hochgeschlagen" ist - und dies passiert bei der Bordjacke bei vollständig geschlossenem Kragen.

Dir ist jetzt von mindestens zwei Bootsleuten gesagt worden: ISSO, auch wenn es ggf. an Bord anders gehandhabt wird, und Du hast eine ausführliche Erklärung bekommen - wie gesagt, ich habe den Eindruck, Du willst es nicht verstehen.
Autor xoxo
 - 27. August 2014, 08:38:15
wow, welch Ignoranz. was denken sie denn warum ich mir die Mühe mache hier was zu schreiben. Anstatt hohle Phrasen abzugeben, wie wäre es mal mit einem Argument welches belegt das die Vorschrift dahingehend gedeutet werden muss das es NICHT erlaubt ist den Kragen geschlossen zu tragen? bzw das die Trageweise mit offenem Kragen vorgeschrieben ist? Das sehe ich nämlich nirgends.
Autor F_K
 - 27. August 2014, 08:30:48
Xoxo WILL einfach die Vorschrift nicht richtig verstehen - deshalb erspare ich mir eine weitere Begründung dafür, dass er zu Recht belehrt worden ist.

Wenn es ihm nicht gefällt, soll er sich doch beschweren - dann bekommt er es schriftlich.
Autor BulleMölders
 - 27. August 2014, 07:32:27
Meine Dienstzeit ist ja schon eine weile vorbei und ich habe auch keine Möglichkeit in eine Aktuelle ZdV/MdV zu schauen aber ich bin der Meinung, zu meiner Zeit gab es das komplett geschlossenes Bordhemd auch nur im Gefechstdienst. Ansonsten wurde das Bordhemd immer mit geöffnetem obersten Knopf und beim tragen der Bordjacke mit dem Hemdkragen über dem Kragen des Bordhemdes.
Autor StOPfr
 - 26. August 2014, 21:39:13
Zitat von: xoxo am 26. August 2014, 19:28:10
kann man seine Beiträge etwa nicht editieren oder finde ich den Button nur nicht?

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Autor xoxo
 - 26. August 2014, 21:20:22
Sie missverstehen die Situation: Es geht nicht darum ob ich die Vorschrift befolgen will oder nicht sondern darum wie Vorschrift denn nun korrekt zu verstehen ist:
Oben steht schon warum ich die Aussagekraft der Bebilderung in Zweifel ziehe (Zum Text wiedersprüchliche Trageweise bzw völlig veraltete Trageweisen die nirgendwo so praktiziert werden) Daher kann man sich nur auf den von mir zitierten sehr schmalen Textteil berufen und der besagt einzig und allein: bei offenem Hemdkragen ist der Kragen über dem BGA zu tragen, das impliziert doch geradezu das bei geschlossenem Kragen auch anders verfahren werden kann, sonst hätte man ja geschrieben: der Hemdkragen ist über der BGA Jacke zu tragen (Punkt).
Autor miguhamburg1
 - 26. August 2014, 19:53:02
Lieber Xoxo,

Ihnen ist aber bei Ihrer Sichtweise schon klar, dass die Vorschrift auf jeden Fall bindend ist, unabhängig, was von Vorgesetzten im Einzelfall, an Bord etc. an eigenmächtigen Abwandlungen geduldet wird (obgleich es deren Pflicht wäre, das vorschriftsmäßige Tragen der Uniform durchzusetzen)?

Heißt, Ihre Vorgesetzten befinden sich im Recht, wenn Sie Ihnen befehlen, Ihren BGA so zu tragen, wie es in der Vorschrift vorgegeben ist! Ob Sie das sinnvoll, zweckmäßg oder schick finden, ist vollkommen unerheblich.
Autor xoxo
 - 26. August 2014, 19:28:10
kann man seine Beiträge etwa nicht editieren oder finde ich den Button nur nicht?

meinte natürlich offenem Hemdkragen im ersten Satz
Autor xoxo
 - 26. August 2014, 19:26:27
Hab das Bild mit dem geschlossenem Hemdskragen der nicht über der Jacke getragen wird natürlich auch gesehen (wiedersprüchlich zum Text). Außerdem werden viele erlaubte Trageweisen nicht in den Bildern dargestellt, z.b. Kurze Ärmel. Und zuletzt melde ich berechtigte Zweifel an das es auch nur einen Marinesoldaten gibt der diese Marinekappe trägt (Bild daneben) und dann auch noch mit langen Ärmeln des Hemdes... An der Aktualität der Bebilderung darf also gezweifelt werden und der Text ist bestenfalls unklar. Fazit: Scheint mir reine Auslegungssache zu sein.
Autor F_K
 - 26. August 2014, 16:20:54
.. und nach dem Nachschlagen: Bild 207/2 zeigt sehr schön, wie bei geschlossenem Hemd die geschlossene Bordjacke auszusehen hat.

Ich stimme BulleMölders voll zu, dass dies ggf. an Bord anders gehandhabt wird (insbesondere an Deck), aber die Vorschriftenlage gilt dadurch unverändert weiter.

Die Belehrung war also offensichtlich richtig (und auch notwendig).
Autor BulleMölders
 - 26. August 2014, 15:38:50
Ich kenne nur eine Situation in der die Bordjacke komplett mit aufgestelltem Kragen geschlossen wird.
Und das ist beim Gefechtsdienst in Verbindung mit der Flammschutzhaube.

An Bord hat man das bei uns früher aber auch nicht so genau genommen. Da hat man schon mal an Oberdeck bei einem Lüftchen den Kragen hochgeschlagen und den Reißverschluss bis unters Kinn gezogen. Viel dann unter die Rubrik "Gesunderhaltung", denn man wollte ja keine Erkältung bekommen.

Außerhalb von Bord wurde das schon enger gesehen, besonders an Schulen.
Autor F_K
 - 26. August 2014, 14:32:16
Hemd vollständig geschlossen: Ja - Jacke - NEIN.
(siehe Bilder, auch Text, auch im Vergleich zur Feldjacke / Bluse / Hemd).
Autor xoxo
 - 26. August 2014, 14:13:04
Moin zusammen,
Ich bin seit knapp 5 Jahren SAZ bei der Marine und musste mich doch neulich von einem Bootsmann belehren lassen das die BGA-Jacke nicht mit geschlossenem Kragen zu tragen ist. Ich bin das von Bord so gewöhnt und hab mal in der ZDV nachgekuckt wie da die Formulierung ist. Bin mir aber bei der Deutung nicht ganz sicher, da nämlich steht wörtlich:

"Das Bordhemd kann unter der Bordjacke mit
offenem oder geschlossenem Kragen getragen
werden; bei offenem Hemdkragen liegt dieser über
dem Kragen der Jacke."

Soll heißen, sofern ich den Hemdkragen unter der Jacke schließe (was man ja nicht sieht sobald der Jackenkragen auch dicht ist) sollte es erlaubt sein gell? das ist die normale Trageweise im Gefechtsfall, zusätzlich noch mit Brandschutzhaube und Handschuhen. steht aber auch bei der Grundform. Hat irgendjemand die ultimative Antwort? :)

schönen Gruß