Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 27. August 2014, 09:59:04
Davon gehe ich auch aus.
Autor F_K
 - 27. August 2014, 09:57:15
Hallo Ralf,

Eine Voraussetzung zur Wiedereinstellung ist eine Genehmigung des BMVg, zur Bewerbung selber (und danach wurde gefragt) ist dies keine Voraussetzung.

(Ich gehe aber davon aus, dass z. B. schon der Rechtsberater in Kenntnis dieser Sachlage bei Vorlage der Bewerbung "Einspruch erhebt" und keine Einladung erfolgen wird).
Autor Ralf
 - 27. August 2014, 09:50:59
Voraussetzung ist halt -wie beschrieben- eine Einzelgenehmigung des BMVg.
Autor F_K
 - 27. August 2014, 08:39:55
ZitatIst es möglich, trotz dieser Entlassung sich erneut bei der Bundeswehr zu bewerben??

Ja.

ZitatUnd wenn ja unter welchen Voraussetzungen?

Keine besonderen Voraussetzungen.

Ein erneute Einstellung ist allerdings, wie schon oben geschrieben, äußerst unwahrscheinlich bis unmöglich.
Autor justice005
 - 27. August 2014, 07:43:05
Wenn die Bundeswehr vor gar nicht langer Zeit der Meinung war, dass Ihr Verbleiben im Dienst das Ansehen der Bundeswehr oder die militärische Ordnung ernsthaft gefährdet, dann halte ich eine Einstellung für völlig aussichtslos.

Die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft ist dafür vollkommen irrelevant.
Autor Ralf
 - 27. August 2014, 06:31:35
Die Frage ist halt: warum sollte die Bw jemanden einstellen, den sie erst vor kurzem entlassen, weil sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.
Und Wiedereinstellungsanträge, deren Dienstverhältnis durch Entlassung nach § 46 bzw. § 54 Abs 2 Nr 2 und 3 oder § 55 Absatz 1, 4 und 5 SG vorzeitig beendet worden ist, sind dem BMVg zur Entscheidung vorzulegen, sofern die Bewerbung nicht aus anderen Gründen abzulehnen ist.
Autor KlausP
 - 27. August 2014, 06:17:53
Sie sind nicht einfach so "vorzeitig entlassen" worden sondern Sie sind nach Paragraf 55(5) Soldatengesetz fristlos aus der Bundeswehr entlassen worden, was schon ein ziemlicher Ausnahmefall ist. Die Bundeswehr wird sich also mehrfach überlegen, jemanden wie Sie wieder einzustellen. Dabei ist die Verfahrenseinstellung seitens der Staatsanwaltschaft für die Bw auch in keinem Fall bindend. Versuchen Sie es, aber rechnen Sie vorsorglich mit einer Absage.
Autor janni123
 - 26. August 2014, 22:14:05
Hallo, vorab einmal zu meiner Person: Ich war seit Juni 2011 Zeitsoldat und da ich so dumm war und eine Straftat begangen habe, die im Zusammenhang mit der Bundeswehr stand (unrechtmäßiger Besitz von Bahnberechtigungsscheinen)  wurde ich im März diesen Jahres gemäß §55 Soldatengesetz vorzeitig aus dem Dienst entlassen. Viele würden auch sagen "unehrenhafte Entlassung". Nun wurde seitens der Staatsanwaltschaft das Verfahren jedoch eingestellt. Daher ist meine Frage folgende : Ist es möglich, trotz dieser Entlassung sich erneut bei der Bundeswehr zu bewerben?? Und wenn ja unter welchen Voraussetzungen?  Bitte keine Antworten in Form von "selber schuld" oder dergleichen, denn dass ich dumm war und einen Fehler gemacht habe weis ich selbst. Grüße :)