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Autor dunstig
 - 01. September 2014, 11:08:55
Warum nicht? Ich meine ich kann mir auch schöneres vorstellen, aber er wird sich schon was bei gedacht haben.
Autor Verteidiger
 - 01. September 2014, 07:27:51
Wiedereinsteller mit 31 als hg? :(
Autor Ralf
 - 29. August 2014, 21:00:54
Die TGV wurde letztmalig 2009 geändert.
Unter Abs 3 Satz 2 fallen ja noch mehr Fallgruppen, vielleicht war er da drunter oder er halt falsche Angaben gemacht?!
Autor Rollo83
 - 29. August 2014, 20:49:23
@Ralf

War das schon immer so?

Ich hatte auf meinem FAL einen Kamerad der eine Tochter hat und mit der Mutter und der Tochter NICHT zusammen lebte und trotzdem 2 Familienheimfahrten bekommen hat, das war 2010.
Autor Flexscan
 - 29. August 2014, 20:40:49
Also ist es kein Grund hier rumzuheulen wie ungerecht es doch ist das andere in der Nähe der Kaserne wohnen und Du nicht.
Einzig und allein deine Entscheidung. Fahr halt jedes Wochenende und hab dann die 400 Euro Mehrkosten. Zwingt Dich niemand zu.
Andere Kameraden ziehen auch mit Frau und Kind in Standortnähe un haben dadurch geringere Fahrtkosten = weniger Ausgaben.
Autor Ro-mario99
 - 29. August 2014, 20:16:23
Hallo nochmal,.....

Ich bin Verheiratet und habe eine kleine Tochter.Laut Dienstantrittsaufforderung wird mir die UKV nicht gewährt.Daraus schließt sich für mich,dass mir Trennungsgeld zustehen sollte.Allerdings gilt dies erstmal nur für die 3 Monate AGA.

Um nochmal auf die Heimreisen zurückzukommen. Selbstverständlich würde ich, wie jeder andere Familienvater, gerne jedes Wochenende nach
Hause fahren.Meinen Einsatzort habe ich mir nicht ausgesucht,dennoch habe ich mich zusammen mit meiner Familie dazu entschlossen meinen Dienst dort anzutreten.Allerdings waren die wöchentlichen Heimfahrten und ein halbwegs annehmbares  Gehalt Voraussetzung für meine Frau.

nochmals danke an alle
Autor Ralf
 - 29. August 2014, 20:03:51
Ja, wenn er mit einem Pflegekind dauerhaft in einer häuslichen Gemeinschaft wohnt. (TGV §3 (3) Satz 2)
Autor Rollo83
 - 29. August 2014, 18:46:02
Ich bin mir ziemlich sicher das auch den unverheirateten Kameraden mit Kind 2 Familienheimfahrten zu stehn.
Autor KlausP
 - 29. August 2014, 16:27:43
Zitat von: Olli86 am 29. August 2014, 16:23:57
Okay, dann hab ich es wohl doch falsch verstanden  ::)
Aber zu dem Thema gibt es in der Grundausbildung sicherlich auch nochmal Unterricht bzw eine Belehrung.

Danke für die Antwort und ein schönes Wochenende

Zu der Thematik "Trennungsgeld, Fahrkosten, Nebengebührnisse" in der Regel durch den zuständigen Rechnungsführer (jedenfalls in "meiner" Kompanie). Den kann man auch dazu befragen, weil der sowas bearbeitet und berechnet.
Autor Olli86
 - 29. August 2014, 16:23:57
Okay, dann hab ich es wohl doch falsch verstanden  ::)
Aber zu dem Thema gibt es in der Grundausbildung sicherlich auch nochmal Unterricht bzw eine Belehrung.

Danke für die Antwort und ein schönes Wochenende
Autor KlausP
 - 29. August 2014, 16:20:39
Soweit ich das richtig in Erinnerung habe, stehen Verheirateten 2 Familienheimfahrten zu.
Autor Olli86
 - 29. August 2014, 16:06:26
Ich frage jetzt einfach mal zwischen um sicher zu gehen das ich das auch richtig aufgefasst habe.

Ich habe mit meiner Partnerin einen eigenen Hausstand, wir sind noch nicht verheiratet und haben ein gemeinsames Kind, dann stehen mir doch zwei Heimfahrten zu, oder?

Sorry das ich mich jetzt einfach so dazwischen gedrängelt hab.
Autor ulli76
 - 29. August 2014, 13:47:40
Familie im Sinne von Frau und Kinder oder Eltern und Geschwister?
Autor Ralf
 - 29. August 2014, 13:46:33
Es kommt darauf an, ob du Trennungsgeld-berechtigt bist. Wenn das so ist und du bist verheiratet bekommst du zwei Familienheimfahrten, bist du nicht verheiratet, eine.
Gleichwohl hast du dir ja auch die Entfernung selber ausgesucht, dafür im Angesicht dieser Tatsache unterschrieben und daraus erwachsen auch Konsequenzen. Es steht dir ja frei, auch näher an den Standort zu ziehen.
Zitatwährend Heimatnah eingesetzte Kamerade dies Ausgaben nicht haben---da wird man ja doppelt bestraft
Dein Duktus deiner Fragestellungen lässt mich stark vermuten, dass du Opferrolle dankbar nimmst, was aber passt hier nicht wirklich passt, da du das ja selbst herbei geführt hast.
Autor KlausP
 - 29. August 2014, 13:42:36
ZitatWenn ich das richtig im Kopf habe wird dir eine Heimfahrt als Trennungsgeldempfänger erstattet.

Da stellen sich aber folgende Fragen:

- Haben Sie einen als berücksichtigungfähig anerkannten eigenen Hausstand?
- Ist Ihnen die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt worden?

Sonst gibt es nämlich kein Trennungsgeld.

Zitat2.Wie läuft das mit dem Verpflegungsgeld??da ich ja jeden Tag die 3 Mahlzeiten einnehmen werde, wären dies nochmal knapp 170 Euro
  weniger

Mir kommen die Tränen! Wenn Sie nicht an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen, müssen Sie sich auch selber versorgen. Rechnen Sie mal drauf rum, was dabei so zusammenkommt - aber nicht 3 x täglich "Pommes Schranke" berechnen!