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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatVerwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
Zitat von: F_K am 01. September 2014, 13:22:06
Ich brauche bedürftig nicht zu definieren, dafür gibt es Gesetze und Sozialgerichte.
Zitat
Voraussetzung der Privilegierung volljähriger Kinder
Dies ist dann der Fall, wenn das volljährige Kind:
-das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
-unverheiratet ist
-im Elternhaus/ bei einem Elternteil wohnt
-sich in allgemeiner Schulausbildung befindet
Es müssen alle 4 Bedingungen erfüllt sein!
ZitatDie Ausbildungsfinanzierung ist jedoch nur für eine angemessene Dauer geschuldet. Diese richtet sich in der Regel nach den Umständen des Einzelfalles. Von dem unterhaltsbedürftigen Kind darf erwartet werden, dass das Ausbildungsziel sehr zielstrebig und zügig verfolgt wird.
ZitatFür den Fall, dass das Kind die Fortsetzung der Ausbildung nachhaltig vernachlässigt ohne dass dieses Vorgehen auf Krankheit oder andere gewichtige Gründe zurückzuführen ist, droht der Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsfinanzierung!
Zitathttp://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltspflicht.html
Zitat von: Flexscan am 31. August 2014, 11:11:41Ich weiß aber ich lasse es drauf ankommen.. dann muß er mich verklagen. . Und dann aber auch seine Mutter. Die seit über 1 jahr nicht zahlt. So wie ich weiß sind beide Elternteile ab 18 barunterhaltspflichtig. Aber sie bezieht schon seit 7 Jahren H4. Auch faul... ich habe ihm ja ein gnadenlos von 50€ gelassen..Zitat von: timewalker72 am 31. August 2014, 08:09:22
. .. jetzt haltet mich für einen schlechten Vater aber ab diesem Zeitpunkt werde ich seinen unterhalt auf 0 kürzen. ...
Von dem Gedanken würde ich mich an Deiner Stelle ganz schnell verabschieden, denn das dürfte ordentlichen Ärger mit den Gerichten geben.
Zum Unterhalt bist Du gesetzlich verpflichtet.
Wobei ich Deinen Groll nachvollziehen kann.
Zitat von: timewalker72 am 31. August 2014, 08:09:22
. .. jetzt haltet mich für einen schlechten Vater aber ab diesem Zeitpunkt werde ich seinen unterhalt auf 0 kürzen. ...