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Autor Ralf
 - 01. September 2014, 16:43:12
Ich denke, das führt hier mittlerweile meilenweit am eigentlichen Thema vorbei und schlage vor "back to topic".
Autor F_K
 - 01. September 2014, 14:10:58
Och Iceman81,

ich "stelle" hier nichts da - ich versuche, Dir die gültige Rechtslage näherzubringen.

Diese lautet völlig emotionslos:

ZitatVerwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

.. und dass ist der GRUNDSATZ, und Ja, diese Unterhaltspflicht gilt LEBENSLANG.

... und ist Gerichtsfest - Auch der Vater, der schon selber jahrelang in RENTE ist, muss für seinen Sohn, der erwerbsunfähig geworden ist (mit 56 Jahren (!), vorher gearbeitet), Unterhalt leisten.

Wie hoch der Unterhalt dann ist (Leistungsfähigkeit(!)) ist dann eine andere Frage, aber die Unterhaltspflicht selber gilt halt ein Leben lang.

Davon zu trennen sind die Kosten der AUSBILDUNG.
Autor Iceman81
 - 01. September 2014, 13:56:24
Ach wirklich?

Meines erachtens wird hier eine Bedürftigkeit selbst herbeigeführt (Abbruch Ausbildung), natürlich kommt dann der Staat mit oder ohne Sperrfrist für denjenigen auf, habe ich das irgendwo bestritten?

Die Frage ob sich die ARGE nun die Kohle vom Vater wiederholen kann steht doch auf nem völlig anderen Blatt, und wenn der Vater dass dann eventuell nicht einsieht dass er eventuell zahlen muss, dann gehts im zweifelsfall vor Gericht mit offenem Ergebnis.

Du stellst es dahingehend aber generell so dar, dass Eltern für ihre "missratenen" Sprösslinge immer Unterhaltpflichtig sind, solange diese zu dumm/faul sind arbeiten zu gehen, da sie ja dann bedürftigt sind.
Autor F_K
 - 01. September 2014, 13:40:31
.. Du hast es immer noch nicht verstanden?

Wenn jemand Sozialleistungen "bekommt" (Hartz4, ergänzende Sozialhilfe oder ähnliches), dann ist er bedürftig.(sehr verkürzte Darstellung, aber halt hoffentlich Empfängergerecht).

Gibt es dann Verwandte erster Linie (Eltern, Kinder), dann wird sich das Sozialamt (oder anderer Träger) diese Geldleistungen dort "wiederholen", sofern diese Verwandten leistungsfähig sind.

Eltern und Kinder stehen füreinander ein (schaue mal ins BGB, so §1601 und folgende ...)
Autor Iceman81
 - 01. September 2014, 13:36:19
Zitat von: F_K am 01. September 2014, 13:22:06
Ich brauche bedürftig nicht zu definieren, dafür gibt es Gesetze und Sozialgerichte.

Na da sind wir uns dahingehend ja einig.
Autor F_K
 - 01. September 2014, 13:22:06
@ Iceman81:

Du hast nicht mal verstanden, was "privilegiert" in diesem Zusammenhang bedeutet.

Ich brauche bedürftig nicht zu definieren, dafür gibt es Gesetze und Sozialgerichte.

Es ist auch völlig wumpe was mir gefällt oder nicht, es ändert das BGB nicht. Lies dort einfach mal nach ...
Autor Iceman81
 - 01. September 2014, 13:14:15
Ja und wie definierst du in diesem Fall "bedürftig"?

Zitat
Voraussetzung der Privilegierung volljähriger Kinder

Dies ist dann der Fall, wenn das volljährige Kind:

    -das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
    -unverheiratet ist
    -im Elternhaus/ bei einem Elternteil wohnt
    -sich in allgemeiner Schulausbildung befindet

Es müssen alle 4 Bedingungen erfüllt sein!

letzter Punkt scheidet hier ja aus, da Ausbildung auf eigenen Wunsch abgebrochen.

Am Ende liegt hier sicherlich ein Versagen der Mutter vor, aber da die ja wohl auch "vorsichhinHartz" lebt sie ihrem Sohn ja schon gut was vor.

Obs dir gefällt oder nicht zahlt der "Steuerzahler" eh schon dafür, schön ist das nicht, aber da ist wohl die ARGE am Zug, mehr zu "fordern"
Autor F_K
 - 01. September 2014, 12:20:44
Och Iceman81:

... immer solche Themen komplett lesen - die Verpflichtung der Eltern, den Kindern Ausbildungskosten zu erstatten, endet tatsächlich nach gewissen Kriterien.

Die Verpflichtung zum (Lebens-) UNTERHALT bei bedürftigen Kinder besteht allerdings lebenslang.
Autor Iceman81
 - 01. September 2014, 11:38:45
ZitatDie Ausbildungsfinanzierung ist jedoch nur für eine angemessene Dauer geschuldet. Diese richtet sich in der Regel nach den Umständen des Einzelfalles. Von dem unterhaltsbedürftigen Kind darf erwartet werden, dass das Ausbildungsziel sehr zielstrebig und zügig verfolgt wird.

Dem ist ja hier wohl nicht so...

ZitatFür den Fall, dass das Kind die Fortsetzung der Ausbildung nachhaltig vernachlässigt ohne dass dieses Vorgehen auf Krankheit oder andere gewichtige Gründe zurückzuführen ist, droht der Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsfinanzierung!

Ist ja wohl in diesem Fall gegeben.

Autor F_K
 - 01. September 2014, 10:57:30
Zitathttp://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltspflicht.html

Soll etwa der Staat (also auch "wir") dafür zahlen, dass es den Eltern nicht gelingt, dass Kind zu einem verantwortungsvollen, selbstständigen Menschen zu machen?

Hier stehen erst mal die Eltern in der Pflicht.
Autor Iceman81
 - 01. September 2014, 10:43:21
Ist man nicht nur unterhaltspflichtig so lange der Sprössling auch dieser "Ausbildung" nachgeht?
Oder wie sieht die Rechtslage für solche "Ausbildungsversager" aus?

Natürlich ist einerseits scheiße das der Staat für sowas aufkommen muss (sprich Hartz IV) aber anderseits kann man ja wohl auch nicht von den Eltern verlangen dass diese ihm den Lenz finanzieren bis er 25 ist, oder wie lange man auch immer mittlerweile dazu verpflichtet wird.
Autor timewalker72
 - 01. September 2014, 09:59:13
Zitat von: Flexscan am 31. August 2014, 11:11:41
Zitat von: timewalker72 am 31. August 2014, 08:09:22
. .. jetzt haltet mich für einen schlechten Vater aber ab diesem Zeitpunkt werde ich seinen unterhalt auf 0 kürzen.  ...

Von dem Gedanken würde ich mich an Deiner Stelle ganz schnell verabschieden, denn das dürfte ordentlichen Ärger mit den Gerichten geben.
Zum Unterhalt bist Du gesetzlich verpflichtet.
Wobei ich Deinen Groll nachvollziehen kann.
Ich weiß  aber ich lasse es drauf ankommen.. dann muß er mich verklagen. . Und dann aber auch seine Mutter.  Die seit über 1 jahr nicht zahlt. So wie ich weiß sind beide Elternteile ab 18 barunterhaltspflichtig. Aber sie bezieht schon seit 7 Jahren H4. Auch faul... ich habe ihm ja ein gnadenlos von 50€ gelassen.. 8)
Autor Phrecki
 - 01. September 2014, 09:26:17
Tue es nicht! Ich stand genau vor der gleichen Frage, bin 20 Jahre alt, jetzt im 2. Ausbildungsjahr und eigentlich nicht so ganz zufrieden, aber bin zum Entschluss gekommen, dass es mehr bringt wenn man erstmal eine Ausbildung in der Tasche hat. So hat man immer etwas auf das man zurückgreifen kann im späteren Leben!
Autor Flexscan
 - 31. August 2014, 11:11:41
Zitat von: timewalker72 am 31. August 2014, 08:09:22
. .. jetzt haltet mich für einen schlechten Vater aber ab diesem Zeitpunkt werde ich seinen unterhalt auf 0 kürzen.  ...

Von dem Gedanken würde ich mich an Deiner Stelle ganz schnell verabschieden, denn das dürfte ordentlichen Ärger mit den Gerichten geben.
Zum Unterhalt bist Du gesetzlich verpflichtet.
Wobei ich Deinen Groll nachvollziehen kann.
Autor Tommie
 - 31. August 2014, 11:06:23
Genau ;) ! Dann muss man nämlich bei der Frage, was man gerade arbeitet, entweder lügen, oder aber Farbe bekennen, was wohl dazu führt, dass ... siehe oben ... ABFAHRT !!!