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Autor F_K
 - 02. September 2014, 08:33:43
Eben - und ein Lehrgang "Allgemein" ist wohl zweifelsohne (nomen est omen) keine fachbezogene Ausbildung.

Insoweit ist das Datum frühestens der 05/2015, sofern da keine Zeiten ohne fachbezogene Verwendung vorliegen.
Autor Ralf
 - 02. September 2014, 05:44:39
Noch genauer als in der Anlage 6 der 37/10?  :o
Da ist doch alles haarklein geregelt.

ZitatStufe II, Silber: nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung
i.V.m.
ZitatAls fachbezogene Verwendung zählt auch die Zeit der Ausbildung für die Fachtätigkeit...

Streng genommen beginnt eine fachbezogene Verwendung sogar erst mit Erwerb der enstprechenden ATN. Hier wird schon die Ausbildung angerechnet. Wahrscheinlich erfolgte der Dienstpostenwechsel von zbV Schüler DPäK auf Stelle auch frühestens mit Ende des Lehrgangs SysTech oder sogar noch später, falls noch anschl. Lehrgänge durchzuführen waren.
Autor Hermann87
 - 01. September 2014, 21:53:18
Danke für die schnelle Antwort aber steht das denn noch irgendwo genauer als in der 37/10 ?  :)
Autor F_K
 - 01. September 2014, 21:40:19
Der KpTrpFhr liegt richtig - 2010 plus 5 gleich 2015.
Autor Hermann87
 - 01. September 2014, 21:37:03
Moinsen,

da ich aus der 37/10 nicht so richtig schlau werde, hoffe ich ihr könnt mir weiterhelfen  ;D!

Soldat (StUffz) seit dem 01.04.2008 eingesetzte als KfzPzInstUffz (GepRadFzg)
- UffzLgAllgFD 03/2009 und 05/2010 den SysTech I GepRadFzg abgeschlossen.

Ich bin nun der Meinung das dem Soldaten das Tätigkeitsabzeichen "Technischer Dienst" in Silber zusteht, weil...
- seit über 5 Jahren auf dem Dienstposten eingesetzt und
- erlangen der Ausbildungshöhe 7 durch den SysTech I Lehrgang.

Wollte dieses nun für den Soldaten beantragen, angeblich sei aber die Stehzeit noch nicht erreicht weil diese erst beginnt sobald der Soldat die Ausbildungshöhe Stufe 7 erreicht hat..., sagt mein KpTrpFhr!

Ich denke das er falsch liegt, nur habe ich nichts Schwarz auf Weiß..., kann jemand helfen?

Danke  ;)