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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat"Wehrübungen und Übungen dauern grundsätzlich höchstens drei Monate."
Zitat"Eine Einzelwehrübung/Einzelübung dauert mindestens vier Tage und grundsätzlich höchstens drei Monate. Sollen drei Monate überschritten werden, bedarf es hierzu einer Ausnahmegenehmigung des BMVg. Diese wird hiermit für längstens sechs Monate dauernde Einzelwehrübungen/Einzelübungen erteilt, soweit sie der erforderlichen Kompensation von fehlendem Personal dienen. Soweit diese Wehrdienstleistung/Dienstleistung den Zeitraum von drei Monaten überschreitet, ist dazu die Zustimmung des Reservisten oder der Reservistin und der Arbeitgeberseite/der Dienstbehörde erforderlich."