ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 09. September 2014, 17:56:34Unabhängig vom Thema: Gegenfrage: kann er das nach dem Zapfenstreich, z.B. in der Grundausbildung? Und macht er da Stunden geltend?
Das Verbleiben auf dem StOÜbPl zu Ausbildungszwecken kann nicht als Freizeit angesehen werden, denn während der Nachtstunden hat der Soldat ja, entgegen der bekannten Vorschriften, keine freie Wahl des Aufenthaltsortes ...
Zitat von: ulli76 am 09. September 2014, 15:53:18
Kommt es nicht darauf an, ob ich Freizeit im engeren Sinne habe? Im Wald im Zelt liegend trifft das weniger zu als in einer Kaserne wo ich mich zumindest innerhalb dieser frei bewegen kann.
ZitatDrittens gibt es auch in Ihrer Einheit einen PersUffz/Fw, der Ihnen die Rechtslage zeigen kann.
ZitatIn der Nacht kann es auch zu eingespielten Lagen kommen.
Auf dem Ablaufplan steht jedoch ab ca. 23:00 Uhr - Nachtruhe bis Wecken