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Autor Gast12345
 - 10. September 2014, 20:21:27
Hi,

nach heutiger Rücksprache mit BAPersBw hat mein Zuständiger wohl recht gehabt. BAPersBw sagt, ich muss die Uffz Laufbahn durchlaufen und endgültig bekommen, erst dann kann ich Feldwebel vorläufig werden.

Ich bin damals als Og. ausgeschieden...in einer VR die es heute nicht mehr gibt. Ich hätte auch direkt RFA werden können, aber in meiner VR fehlen wohl mehr Stuffze, wie Feldwebel, deshalb haben die mir das damals garnicht erzählt, das es so auch gehen würde. Das hat man mir heute eröffnet....toll ..... >:(

Desweiteren waren die damals der Meinung, in meinem Alter ( als Mannschafter RFA rumzulaufen, wäre für mich auch nicht so prickelnd....das hätte ich glaube selber entscheiden können, oder ?

Da ich die Ausbildung eh fast beendet habe, werde ich eben den Umweg gehen...sei es drum...schade um die verlorene Zeit, ich hätte erwartet das ich darüber informiert werde ....

In wie weit ich diese Informationen vorher hätte haben können, lasse ich mal im Raum stehen. Man sollte doch eigentlich davon ausgehen, das die Zuständigen die Interessierten richtig informieren.......


Autor wolverine
 - 09. September 2014, 23:08:46
Warum sollte da jemand "den Anker werfen"? Wenn er die Voraussetzungen und die Eignung zum Fw hat war der Umweg ueber den Uffz wahrscheinlich unnötig und falsch. Darunter sollte aber der Antragsteller nicht leiden bzw. nicht mehr als jetzt schon. Dem Antrag könnte dann bei Bedarf entsprochen werden und der Bewerber in die Ausbildung geplant werden. Der vorherige Berater gehört dann noch entsprechend belehrt.

Das wäre zumindest meine Bewertung einer entsprechenden Akte.   
Autor Gast12345
 - 09. September 2014, 22:17:03
Danke schön, ich werde einfach mal abwarten, was dabei rauskommt .....
Autor Tommie
 - 09. September 2014, 22:11:56
Meinen Erfahrungen nach wird das nichts! Dabei wechselt nämlich auch die Zuständigkeit im BAPersBw ;) ! Und spätestens die "neue" Abteilung wird da den Anker werfen!
Autor Gast12345
 - 09. September 2014, 22:10:21
Zitat von: HCRenegade am 09. September 2014, 22:05:15


Erst Su vorl. und nach Entgültiger Verleihung Fw vorl. wäre schon sehr unüblich.

genauso wurde es mir gesagt ...
Autor Gast12345
 - 09. September 2014, 22:08:34
Tommie, wenn ich das mal wüsste... ;) Mir wurde gesagt, ich müsse erst den Dienstgrad endgültig bekommen und könnte dann in der nächsten Dienstgradgruppe den Anfangsdienstgrad vorläufig bekommen.....( Eignung ist vorhanden ) so sagt mein Zuständiger vom Mob Trt. nach Gesprächen mit BAPersBw
Autor Tommie
 - 09. September 2014, 22:06:42
... und würde von BAPersBw wahrscheinlich schon im entstehen geblockt werden! Was kommt als nächstes dann? Offz vorläufig?
Autor HCRenegade
 - 09. September 2014, 22:05:15
Ist das dieselbe AVR? Wenn ja (wovon ich mal ausgehe), dürfte wohl eher die Ernennung zum StUffz (RFA) d.R. erfolgen - bis zum Fw sind dann der Fw-LG (mit Laufbahnprüfung) und der Fw-Fachteil-LG zu besuchen. nach 1 Jahr Stehzeit und 30 WÜ-Tagen erfolgt dann i.d.R. die Ernennung zum Fw.

Erst Su vorl. und nach Entgültiger Verleihung Fw vorl. wäre schon sehr unüblich.
Autor Tommie
 - 09. September 2014, 22:03:18
Ach ja, was ich noch sagen wollte, ein StUffz hat gar keine Stehzeit mehr, denn er hat das "EdeKa" erreicht, das Ende der Karriere!
Autor Tommie
 - 09. September 2014, 21:56:16
Stehzeiten zählen immer ab der endgültigen Verleihung! Und warum sollte man jemanden zunächst zum StUffz machen, wenn er da bereits die Voraussetzungen für die (zunächst vorläufige) Verleihung des Dienstgrades Feldwebel reicht? Das sind aktuell zwei verschiedene Laufbahnen, für die man auch seine Eignung nachweisen sollte ;) !
Autor Gast12345
 - 09. September 2014, 21:53:30
Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage zu den Beförderungszeiten, bei vorläufig verliehenden Dienstgraden.

Beispiel: Stuffz vorläufig, hat alle erforderlichen Lehrgänge gemacht, bekommt nun Dienstgrad endgültig...soll danach ( innerhalb 2 Monaten ) auf einen Feldwebeldienstposten beordert werden.....mit vorläufigem Dienstgrad Feldwebel......ist das so überhaupt möglich ?
Zählt die Stehzeit für den Stuffz ab dem Zeitpunkt der vorläufigen oder der endgültigen Verleihung ?

Grüsse