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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
ZitatSoldat X (ehem. A7; Bezüge ca. netto 2000€) ist als Anwärter im Justizvollzugsdienst (800€) angefangen. Der hat ,nach seinen Aussagen, folgende Bezüge erhalten: 2000€-800€= 1200€ "vom Bund".
ZitatDann die 800€ schön nach Lohnsteuerklasse 6 versteuert = ca. 550€. Macht insgesamt 1750€. Also ein monatl. Minus von 250€
ZitatKann das sein oder Latrinenparole?
ZitatLaut Gerüchten die ich aber nicht bestätigen kann, wird überlegt das sich der Soldat aussuchen kann, ob die alte oder neue BFD Regelung Anwendung findet.Es ist eine Gesetzesinitative in Planung, dass ein Soldat mit altem Recht, das neue wählen kann. Aber nicht umgekehrt.
Zitat von: Nachtmensch am 10. September 2014, 10:09:01Das glaub ich nicht. Ziel war es ja die "Netto"-Verpflichtungszeit zu erhöhen. Desweiteren wäre es ja ziemlich schwer den Dienstposten termingerecht nachzubesetzen, wenn man immer die Wahl hätte.
Laut Gerüchten die ich aber nicht bestätigen kann, wird überlegt das sich der Soldat aussuchen kann, ob die alte oder neue BFD Regelung Anwendung findet.
Zitat von: Nachtmensch am 10. September 2014, 10:09:01...und der Verpflichtungszeit. Z.b. SaZ 8: max. 15 Monate Freistellung vom mil. Dienst und Übergangsgebührnisse für 21 Monate ("alte" SaZ). Nicht das hier wieder Leute feuchte Träume bekommen
Nach den alten BFD Regularien, kann man bis zu zwei Jahre in den umgangsprachlichen Vollzeit BFD gehen, d.h. 24 Monate vor Ende der Verpflichtungszeit kann man sich vom militärischen Dienst befreien lassen. Die 24 Monate sind nicht in Stein gemeisselt, sondern ergeben sich dadurch ob man eine ZAW auf Gesellenebene und/oder eine ZAW auf Meisterebene durchlaufen hat.
Zitat von: FoxtrotUniform am 10. September 2014, 00:47:02Leider ein ziemlich komplexes Thema.
Mal aus reiner Neugierde, wie ist es denn bei dem Spezialfall öffentlicher Dienst?
Wie verhält es sich eigentlich mit der Freistellung vom Dienst im Zuge eines Studiums bei der Polizei (oder ähnlichen Ausbildungsgängen), wenn Anwärterbezüge gezahlt werden? Kommt es da zu keinem Konflikt mit den Dienstbezügen?