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Autor BralorX
 - 19. September 2014, 09:51:03
Vielen Dank an alle! Und vielen Dank an Uli!

Ich habe jetzt nochmal bei meiner Krankenkasse angerufen und denen mitgeteilt dass ich 4 Monate Eignungsübender bin. Die waren ganz locker und haben gesagt das passiert öfters. Swobby genauso habe ich es jetzt auch gemacht. Ich habe gesagt ich ziehe die Kündigung vorerst zurück und melde mich nach den 4 Monaten wieder, falls sich etwas ändern sollte.
Autor ulli76
 - 19. September 2014, 09:29:32
Du kannst ganz entspannt bleiben.
Du genießt unentgeltliche truppenärztliche Versorgung ab dem ersten Tag wo du Soldat bist bis zu dem Tag wo du entlassen wirst (mal abgesehen von ein paar eher exotischen Ausnahmen, die aber eh nicht auf dich zutreffen).

Die wichtigsten Punkte zur truppenärztlichen Versorgung hab ich hier mal zusammengefasst:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=24465.0
Autor swobby
 - 19. September 2014, 09:14:24
Für die Krankenkassen gibt es keine schreiben mehr. Ich habe lediglich dort angerufen und mitgeteilt das ich für 4monate auf eigüb bin sollte ich kein Dienstverhältnis beibehalten würde ich mich wieder melden. 

Das reicht denen im regelfall.

Autor KlausP
 - 19. September 2014, 09:05:05
Während der EÜb benötigen Sie die KV nicht. Falls Sie oder die Bw die EÜb vorzeitig beenden muss die GKV Sie wieder aufnehmen. Haben Sie keine Vordrucke zur Vorlage bei Ihrer KK bekommen, die dieser Ihre Einstellung zur EÜb mitteilt (Mitteilung über den Beginn/die Beendigung einer Eignungsübung)?Oder gibt es die inzwischen nicht mehr?
Autor BralorX
 - 19. September 2014, 08:48:39
Guten Morgen zusammen,

ich denke ich habe eventuell ein kleines Problem.

Ich werde in knapp 2 Wochen zur Eignungsübung antreten.

Da ich aber davon ausgegangen bin, dass man von der Bundeswehr "krankenversicherit" wird habe ich meine gesetzliche Krankenversicherung zum 30.9 gekündigt und eine private Pflegeversicherung abgeschlossen, da man diese ja auf jeden Fall benötigt.

Habe ich jetzt einen Fehler gemacht? Benötige ich die geseztliche Krankenversicherung während der Eignungsübung?

Soll ich die Kündigung rückgängig machen?