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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....


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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 19. September 2014, 22:56:11
Eine Schwangerschaft wirkt sich nicht auf die Dienstzeit aus, weil deine Ausbildung die entsprechende Länge nicht überschritten hat.
Ob du in der Zeit SaZ werden kannst, weiss ich ehrlich gesagt nicht. Den Fall hatte ich noch nicht. Du bist zwar eingeschränkt dienstfähig, andererseits gilt Schwangerschaft nicht als Krankheit.
An Geld fällt mir nur das Kindergeld ein.

Du solltest dir allerdings sehr gut überlegen, ob es Sinn macht, dass du auch SaZ wirst und auf was für einem Dienstposten.
Ihr müsstet ja am gleichen Standort oder zumindest an nahegelegenen Standorten eingesetzt werden damit das funktioniert. Genauso solltet ihr nicht beide in einem Verband mit hoher Übungsplatz- und Einsatzbelastung eingesetzt sein.
Autor Natala
 - 19. September 2014, 22:36:44
Guten Abend alle zusammen,
Ich würde gerne wissen wie es sich auf meinen Dienst ausübt wenn ich Schwanger bin und ob mir die Zeit die ich in der Elternzeit bin, einfach angehängt wird.
Kann mann während der Elternzeit die Laufbahn wechseln von FWDL auf SaZ ?
wie sieht es aus, welche Gelder kann ich als FWDL anfordern wenn ich Schwanger bin, dazu kommt noch das mein Mann SaZ ist. ?

Mit Kameradschaftlichem Gruß.