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Autor Ralf
 - 20. September 2014, 20:02:12
Und die "Pilotenausbildung" beginnt frühestens 5 Jahre nach Diensteintritt (wenn man mal Jet mit Aeronautics außen vor lässt).
Autor ulli76
 - 20. September 2014, 15:07:58
Nach deinen Angaben ist das Ding doch eh raus, bis du mit der Schule fertig bist.
Auswahlverfahren sollte daran nicht scheitern. Aber bring einen Befund mit, aus dem hervor geht, was weiter an Behandlung geplant ist und bis wann die voraussichtlich abgeschlossen ist.
Autor KlausP
 - 20. September 2014, 14:55:32
Oh Mannn ...

"Dienstantritt" ist exakt der Tag an dem Sie bei der Bundeswehr anfangen. Wie definiert man sowas an Ihrem Gymnasium?
Autor Fabian T
 - 20. September 2014, 14:39:24
Zitat von: dunstig am 20. September 2014, 14:32:49
Zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen müssen bis Dienstantritt abgeschlossen sein. Wenn also absehbar ist, dass bis Dienstantritt alles in Ordnung ist, warum sollte es dann ein Hindernis sein? Aber auch hier gilt: Medizinische Fragestellungen werden immer individuell von den jeweiligen Musterungsärzten entschieden.

Wie definieren sie Dienstantritt?
Ist damit schon die normale soldatenausbildung gemeint?
Autor dunstig
 - 20. September 2014, 14:32:49
Zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen müssen bis Dienstantritt abgeschlossen sein. Wenn also absehbar ist, dass bis Dienstantritt alles in Ordnung ist, warum sollte es dann ein Hindernis sein? Aber auch hier gilt: Medizinische Fragestellungen werden immer individuell von den jeweiligen Musterungsärzten entschieden.
Autor Fabian T
 - 20. September 2014, 14:30:27
Hallo,

Ich habe mich gewundert ob man mit zahnspange überhaupt in die Pilotenausbildung darf.
Ich bin jetzt 16 bekomme eine feste spange für ca 1,5 - 2 jahre. Ich würde die Laufbahn des Offiziers im fliegerischen Dienst anstreben und bis die Spange weg ist würd ich nicht mal fliegen, aber würde man dann trotzdem aus dem Auswahlverfahren fliegen?