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Autor miguhamburg1
 - 25. September 2014, 21:34:33
Sie sind in dem Dienstgrad Angehöriger der Reserve, der Ihnen zuletzt endgültig im Rahmen eines aktiven Dienstverhältnisses verliehen wurde.

Da Sie während der EÜ einen vorläufig höheren Denstgrad verliehen bekamen (StUffz), können Sie diesen Dienstgrad nicht endgültig verliehen bekommen haben, weil Sie die EU ja abbrachen. Mit welchem Dienstgrad schieden Sie denn vor der Eignungsübung in Ihrem aktiven Dienstverhältnis aus?
Autor CossiTD
 - 25. September 2014, 21:16:18
Hallo,

ich habe eine kleine Verständnisfrage: VdRdBW
Ich bin letzten Jahres während meiner Eignungsübung als StUffz aus der Bundeswehr ausgeschieden und möchte nun dem VdRdBw beitreten. Dort wird auch nach dem ehemaligen Dienstgrad gefragt.
Habe ich nun auf Grund des Abbruchs der Eignungsübung nun den Stand: Stabsunteroffizier d.R. oder Jäger d.R.?

Lieben Dank für die Antwort
CossiTD