Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Schamane
 - 27. September 2014, 09:07:47
Wegen des Berichts des Wehrbeauftragten wurden alle Sport und Fitnesseinrichtungen der Bundeswehr auch für beorderte Reservisten geöffnet. (siehe Eintrag Merowig) Es ist hierbei nur die Beorderung entscheidend nicht wann man geübt hat. Schließlich hat der beorderte Reservist einen "Vertrag" mit der Bundeswehr, dass er seine Leistungsfähigkeit erhält und bereitstellt im Rahmen von RDL's.
Autor MMG
 - 23. September 2014, 07:56:10
Dazu müsste man die überarbeitete ZDv 70/1 lesen.

Letztendlich müsste das aber ersteres sein, da nicht jeder Beorderungstruppenteil alle Sportmöglichkeiten bietet.

Autor Altrec
 - 23. September 2014, 06:53:48
Ist denn auch genauer definiert, welche Zeiträume eine Vor- oder Nachbereitung umfassen?
So nach dem Motto: Ein halbes Jahr vor und ein halbes Jahr nach einer RDL Vor- bzw. Nachbereiten, wenn man einmal im Jahr eine RDL macht und man könnte quasi immer die Sportanlagen benutzen.

Weiterhin: Umfasst dies die Sportanlagen aller Standorte oder alle Sportanlagen des Standortes an dem man beordert ist?
(Aus diesem kurzen Ausschnitt heraus würde ich ja eigentlich auf ersteres tippen)
Autor Merowig
 - 23. September 2014, 00:12:43
Aus Reserve Aktuell  3 - 2014
http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK94uyk-KLU4sSiJD0gFZ-YXVKampOjX5DtqAgA8pzV5A!!/


Zitat
+++ Mitbenutzung von Sportanlagen durch beorderte Reservisten +++
Die ZDv 70/1 ,,Liegenschaften der Bundeswehr" wurde in den Kapiteln 3 und 4 sowie in den Anlagen 7 und 8 mit sofortiger
Wirkung geändert. Im Ergebnis können somit beorderte Reservisten zur Vor- und Nachbereitung ihrer Reservistendienstleistungen
alle Sportanlagen (Konditions-/Fitnessräume, Schwimmanlagen) der Bundeswehr unentgeltlich nutzen.
Autor miguhamburg1
 - 01. März 2013, 15:18:28
Die Bubdeswehr darf nicht in Konkurrenz zur gewerblichen Wirtschaft treten. Insofern stellt sie auch keine Fitnessräume, Saunen etc. für externe Nutzer zur Verfügung. Der Kasernenkommandant wird einen solchen Antragsteller dann an gewerbliche Fitnesstudios verweisen müssen.

Nutzungsverträge werden nur mit Sportvereinen für Sportplätze und -hallen und dann so wie von F_K beschrieben, durch das BwDLZ geschlossen. Die gibt es nämlich nicht als Angebotene gewerblicher Unterbehmen, so dass die Bw mit Niemanden in Konkurrenz tritt.
Autor ulli76
 - 01. März 2013, 13:20:24
Erster Ansprechpartner wäre der Beorderungstruppenteil. Und der kann sich dann an den Kasernenkommandanten wenden.
Autor Hoot
 - 01. März 2013, 13:16:11
Wer könnte da denn genauere Auskünfte geben?

Mir kam einfach mal der Gedanke, dass es doch ein guter Ansatz wäre, wenn man sich als beorderter Reservist in den Kasernen fit halten kann ;)
Autor F_K
 - 01. März 2013, 11:15:40
Nachtrag:

Und "Einzelpersonen" wird grundsätzlich so ein Vertrag nicht angeboten - dazu benötigt man schon einen gemeinnützigen, eingetragenen Verein - und bei Krafträumen habe ich so einen Vertrag / eine Nutzung noch nicht gesehen (lediglich bei Sporthallen).
Autor F_K
 - 01. März 2013, 11:11:20
ZitatKlar kannst du den Kraftraum benutzen, Bedingung ist, dass du eingewiesen worden bist. Damit wäre auch das mit der Versicherung geklärt.

Quelle?

Reservist hin oder her, er ist ZIVILIST - und will eine DIENSTLICH bereitgestellte Resource nutzen.

Dazu benötigt man regelmäßig einen NUTZUNGSVERTRAG, der dann auch solche Dinge wie Versicherungs- und Haftungsfragen klarstellt.
In aller Regel übernimmt die Bundeswehr nämlich weder eine Haftung, noch eine Versicherung. Dies wird immer dem Mieter auferlegt.
Autor Hoot
 - 01. März 2013, 11:10:13
das klingt ja schon mal gut...

Gilt eine Einweisung für alle Kasernen?
Autor Paramedic
 - 01. März 2013, 11:01:02
Klar kannst du den Kraftraum benutzen, Bedingung ist, dass du eingewiesen worden bist. Damit wäre auch das mit der Versicherung geklärt.
Autor Hoot
 - 01. März 2013, 10:56:06
Hallo Kameraden,

ist es eigentlich erlaubt außerhalb einer Wehrübung den Kraftraum einer Kaserne zu nutzen?

Ich vermute mal, dass es aus versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt ist, aber ihr wisst da vielleicht mehr...

Schönen Gruß

Accan