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Autor Panzergrenadier1500
 - 30. September 2014, 19:52:04
Vielen Dank für die schnelle Antwort !  :)
Autor Johannes-93
 - 30. September 2014, 19:42:24
Keinen Dienst an der Waffe heisst nur, dass du nicht als Wachsoldat eingesetzt werden darfst. Dies ist erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich.
Die ganze Waffen- & Geräteausbildung (G36,P8, evtl. MG3) während der Grundausbildung machst du selbstverständlich mit.
Autor Panzergrenadier1500
 - 30. September 2014, 19:34:00
Servus,

ich hab vor mit 17 meinen Dienst beim Bund anzutreten. Aufgrund dieser Ambition habe ich mich selbstverständlich mit vielerlei Informationen versorgt. Beim recherchieren bin ich auf einen verwirrenden Umstand gestoßen. Mir wird bereits nach der Vollendung des 17. Lebensjahres der Eintritt erlaubt, doch Dienst an der Waffe wird mir erst nach dem 18. gestattet.

Mir ist bekannt das zur Grundausbildung auch Übung an der Waffe ein wichtiger Bestandteil ist. Daher meine Frage, wie kann ich meine Grundausbildung mit 17. Jahren absolvieren, wenn es mir nicht erlaubt ist, Dienst an der Waffe zu tätigen ?

Ich freue mich auf eine Antwort von euch Experten !

Beste Grüße, Philipp