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Zitat von: InstUffzSEAKlima am 01. Oktober 2014, 21:32:17Zitat von: Schamane am 01. Oktober 2014, 06:05:46
"Herr/Frau XY verlässt zum ... die Bundeswehr. Ich wünsche ihm für seine zivile Tätigkeit viel Erfolg."
Das legen zivile Perser heute auch negativ aus: Man wünschte dem MA Erfolg, weil dieser ihm in der beurteilten Anstellung versagt blieb und der nicht zuletzt deshalb ging/gegangen wurde.
Zitat von: Schamane am 01. Oktober 2014, 06:05:46
"Herr/Frau XY verlässt zum ... die Bundeswehr. Ich wünsche ihm für seine zivile Tätigkeit viel Erfolg."
ZitatNach den oben erwähnten Grundsätzen muss der Arbeitgeber Tatsachen dann erwähnen, wenn diese das Arbeitsverhältnis
massgebend beeinflusst haben. ... Eine Krankheit dagegen darf nur dann erwähnt werden, wenn
sie einen wesentlichen Einfluss auf die Leistung oder das Verhalten des Arbeitnehmers hatte oder einen sachlichen Grund zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses darstellte
Zitat.. und gegen einen Beschwer steht dem Soldaten oder ehemaligen Soldaten das Recht auf Abhilfe mittels Beschwerde zu.
ZitatWeil z.B. der Grund des DU darf keinesfalls genannt werden, weil er meist unter die ärztliche Schweigepflicht fällt.
ZitatNur mit dem Hinweis auf das DU wird dem zivilen Arbeitgeber ein Hinweis auf eine geminderte Verwendbarkeit gegeben und er könnte aus diesem Grund Abstand von einer Einstellung nehmen.