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Zusammenfassung

Autor Traveltheworld
 - 06. Oktober 2014, 19:56:41
MarcoCosta

Ja scheinbar lag der Fehler ja bei dir, du siehst das ein, aber die TE ist der Überzeugung, nix gemacht zu haben. Ist also ne andere Sachlage, ich an ihrer Stelle würde auch nicht sagen "Joo dann warten wir einfach die Sperre ab" (die ja auch über 1 Jahr liegen kann, glaub ich), wenn ich mir absolut sicher bin, nichts verbrochen zu haben.
Autor F_K
 - 06. Oktober 2014, 16:17:52
ZitatDas witzige war damals ich erhielt gleichzeitig den Bescheid Antritt zum Grundwehrdienst....

Wo ist da der Witz?

(Auflösung: Eher ein Witz über dass mangelnde Verständnis der Sachlage ...)
Autor MarcoCosta
 - 06. Oktober 2014, 13:47:28
ich habe vor etwa 5 Jahren genau das selbe mitgemacht....

Einstellungstest absolviert, Uffz eigung erhalten, 14 Tage vor Dienstantritt ein Schreiben mit der Aufhebung bekommen inc. 1 Jahr Sperre. Das witzige war damals ich erhielt gleichzeitig den Bescheid Antritt zum Grundwehrdienst....

Nun ja, Mitte 2014 erneut beworben FW Eignung bekommen und nun Antritt per 05.01.15.

Also es ist alles Möglich, die Bundeswehr verzeiht Fehler... Einfach in ein paar Jahren bzw. nach Ablauf der Sperrfrist nochmal versuchen.

Grüße
Autor BulleMölders
 - 03. Oktober 2014, 17:55:12
Seit wann gibt es harmlose Rentner?

Autor wolverine
 - 03. Oktober 2014, 12:53:56
Das SEK Köln hat einmal die falsche Wohnung gestürmt und einen harmlosen Rentner festgesetzt.... ::)
Autor StOPfr
 - 02. Oktober 2014, 14:24:32
Zitat von: F_K am 02. Oktober 2014, 13:29:47
(Ein Kollege meiner Frau hat bei einem Haftbefehl / Vorführung mal einen Beschuldigten mit einem Zeugen "verwechselt" (gleicher Name) - und die Polizei führt dann auch erst mal vor - klärt sich dann aber schnell auf ... )

Das sollte "bei uns" eigentlich der Fall sein. In anderen Ländern hatten Verwechselungen angeblich schon tragische Folgen.
Autor F_K
 - 02. Oktober 2014, 13:29:47
@ Ulli76:

Üblicherweise ist es nicht schwer.

Zitat(Ich will einen Fehler bei der Zuordnung des BZR Auszuges bei der BW auch nicht kategorisch ausschließen - ich war an dem Vorgang ja überhaupt nicht beteiligt - aber Verwechselungen sind aufgrund des Abgleiches Namen, Vornamen, Wohnort und Geburtsdatum halt extrem selten - und wir haben hier öfter mal Bewerber, die die Angaben im Bewerbungsbogen unrichtig machen, weil ein Anwalt / Richter / whoever gesagt hat, dies wäre nicht bzw. nicht mehr anzugeben ...)

Personenverwechselungen kommen vor (siehe oben), ist allerdings unwahrscheinlich, da ja dann "eine andere Person" die Strafe bekommen hat - und die "wehren sich ja auch" gegen die Verwechselung.

(Ein Kollege meiner Frau hat bei einem Haftbefehl / Vorführung mal einen Beschuldigten mit einem Zeugen "verwechselt" (gleicher Name) - und die Polizei führt dann auch erst mal vor - klärt sich dann aber schnell auf ... )
Autor ulli76
 - 02. Oktober 2014, 13:19:25
Kann doch nicht so schwer sein, das Ganze auseinanderzudröseln:
Es muss doch drin stehen, was du "verbrochen" haben und zu was du verknackt sein sollst. Genauso muss es ja irgendein Aktenzeichen dazu geben. Und so verfolgt man die ganze Sache nach und nach weiter, bis man entweder was findet, was man vergessen hatte oder bis man den Fehler findet.
Autor schlammtreiber
 - 02. Oktober 2014, 08:37:30
Zitat von: TamaraN am 02. Oktober 2014, 01:00:28
wem außer mir selbst soll ich sonst die Schuld daran geben, falls dort wirklich was drin steht?

Justitia, der alten Schl...leuchte.  8)
Autor TamaraN
 - 02. Oktober 2014, 01:00:28
Deswegen habe ich es ja auch nicht getan. Aber wem außer mir selbst soll ich sonst die Schuld daran geben, falls dort wirklich was drin steht?
Autor StOPfr
 - 01. Oktober 2014, 22:10:06
Zitat von: TamaraN am 01. Oktober 2014, 21:32:28
Ich gebe mir die Schuld daran das ich nicht vorher mir darüber Auskunft geholt habe ob dort etwas drin steht. Das hätte ich mit Sicherheit auch getan, wenn ich damit gerechnet hätte das etwas drin stehen kann.

Warum sollte denn ein unbescholtener Bürger auf die Idee kommen, sich einen Registerauszug zu besorgen weil etwas über ihn dort drin stehen könnte? Ich beantrage doch auch keine Schufa-Auskunft "auf Verdacht", wenn ich noch nie einen Kredit aufgenommen oder mein Konto überstrapaziert habe. 
Autor TamaraN
 - 01. Oktober 2014, 21:32:28
An Sanction:
Danke für die Nachricht. So ist es für mich auch mal nachvollziehbar warum man zweifelt und ich kann mich erklären. Ich gebe mir die Schuld daran das ich nicht vorher mir darüber Auskunft geholt habe ob dort etwas drin steht. Das hätte ich mit Sicherheit auch getan, wenn ich damit gerechnet hätte das etwas drin stehen kann.
Deswegen muss ich ja mir selbst die Schuld zu schieben, da die Bundeswehr nur auf die Informationen der Behörde zurück greift und für den Inhalt nicht verantwortlich ist. An der Tatsache das ich von einem Eintrag nichts weiß, ändert sich nach wie vor nichts.
Autor KlausP
 - 01. Oktober 2014, 19:35:36
Wenn man schon länger in diesem Forum unterwegs ist, sind einem aber auch schon die dollste Geschichten bezüglich des Inhalts von Führungszeugnissen oder BZR-Auszügen begegnet. Oft genug haben sich diese Geschichten nach mehrmaligem Nachhaken dann aber als Märchen erwiesen. Wir kennen hier immer nur eine Seite der Medaille!
Autor Traveltheworld
 - 01. Oktober 2014, 19:30:41
Hey Tamara,

dass einige die Richtigkeit deiner Angaben anzweifeln, könnte an deinen Formulierungen liegen.
Ich stolpere nämlich auch immer wieder über deine Aussage, dass der Fehler und die Schuld bei dir liegen.
Wenn du, wie du sagst, NIE etwas gemacht hast und es dir vollkommen unerklärlich ist, dass ein Eintrag vorliegen soll...wo ist dann dein Fehler? Woran bist du Schuld?
Ich stimme dir zu, dass nicht die Bw Schuld hat, wenn es so im BZR steht. Aber ich sehe da deine Schuld dann noch nicht, aber du scheinst ja relativ überzeugt davon zu sein und das ist das, was die meisten (oder mich haha) verwirrt :)
Autor KlausP
 - 01. Oktober 2014, 19:18:57
^Ich habe schon mehrfach hier gelesen, dass Bewerber nach ihrer Eignungsfeststellung das Führungszeugnis nachreichen mussten. Sie wären also kein Einzelfall.