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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 07. Oktober 2014, 19:34:53
Fragen Sie doch einmal Ihren Dozenten:
1. was in § 37 Abs. 1 Nr.1 Soldatengesetz steht
2. warum dort Friseure Recht unterrichten!
Autor Andi
 - 07. Oktober 2014, 18:48:59
Zitat von: TraderJoe am 07. Oktober 2014, 17:20:26
Oder gabs Pläne das zu ändern?

Da hat man unter de Maiziere mal einen Tag laut drüber nachgedacht und das ganz schnell wieder eingestampft. Fast so gut wie Nazi-Vergleiche sind nämlich Söldner-Vergleiche, da kuscht die Bundeswehr sofort...
Autor Ralf
 - 07. Oktober 2014, 18:20:39
Da solltest du mal llieber die fragen, die das behaupten.
Autor F_K
 - 07. Oktober 2014, 17:24:24
Baumschule?

Man, sind die schlecht geworden ....

Es soll Menschen geben, die finden schneller die Rechtsgrundlagen, als es dauert, den Text zuschreiben.
Autor TraderJoe
 - 07. Oktober 2014, 17:20:26
In meiner heutigen Rechtsvorlesung wurde gesagt, dass man mittlerweile keine deutsche Staatsbürgerschaft mehr haben muss, um Soldat in der BW zu werden. Also dass z.B. auch Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung diese Möglichkeit haben.
Das kam mir spanisch vor, weil ich eigentlich der Meinung bin in Sachen BW recht gut informiert zu sein und davon noch nie gehört habe. Auch hier im Forum wurden ja auch in letzter Zeit Interessenten auf diese Voraussetzung hingewiesen und auf der BW-Karriereseite steht das auch noch so.
Ich frag mich jetzt natürlich, wie die Leute darauf kommen. War das vielleicht mal eine fixe Idee von irgendwem im Ministerium und das ist bei ein paar Leuten so im Kopf hängen geblieben? Oder gabs Pläne das zu ändern?