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Zusammenfassung

Autor InstUffzSEAKlima
 - 08. Oktober 2014, 19:08:07
Unsere GeschZi-Sldt wollten auch mal paar Urlauubstage als "verfallen" streichen, weil sie meinten, der genommene Urlaub sei vom laufenden Jahr und nicht der Resturlaub vom letzten Jahr, zu dieser Zeit galt wohl noch die Regel bis 30.9. Resturlaub abzugelten/anzutreten, somit sei der Rest-EU verfallen.

Autor markxxx6
 - 08. Oktober 2014, 11:48:44
Ja natürlich.Ich wollte damit nur sagen,dass das vllt beim TE letztes Jahr auch den Fall war diese Urlaubstage in den Listen die er gesehen hat noch nicht abezogen waren.Und schwubs 7 Tage mehr Urlaub genommen.
Autor KlausP
 - 08. Oktober 2014, 11:46:11
Das geht aber dann nur für die paar Tage im Januar 2014. Die SUV verbietet die Gewährung von Erholungsurlaub im Vorgriff auf das kommende Urlaubsjahr ausdrücklich. wer also für Dezember 2014 nicht mehr genügend Urlaubsanspruch hat, kann das nicht mit Erholungsurlaub für 2015 "ausgleichen".
Autor markxxx6
 - 08. Oktober 2014, 11:42:56
Bei uns ging der Weihnachtsurlaub z.B von 2013 bis zum 13.01.2014 und wurde auch schon mit dem EU von 2014 verrechnet.
Autor KlausP
 - 08. Oktober 2014, 11:36:59
Welcher Weihnachtsurlaub? Der kann ja nur vom alten Jahr sein und nicht schon aus dem neuen Urlaubsjahr.
Autor markxxx6
 - 08. Oktober 2014, 11:33:37
Bei Anfang des Jahres Nachgefragt,würde ich tippen,dass der Weihnachtsurlaub einfach noch nicht abgezogen worden war.Bei mir kam es z.B.auch öfters vor,dass die Liste der Urlaubstage,die die TE hatte, nicht aktuell war.Nur so kann ich mir ganze 7 Tage erklären.
Autor F_K
 - 08. Oktober 2014, 11:04:46
Bleiben wir doch erstmals bei den Tatsachen und klären diese durch Fragen:

- war die Mitteilung schriftlich, auf eine schriftliche Anfrage?
- oder mündlich, und weder die Tagesanzahl noch die befragte Person lassen sich belegen?

Zitatsteht nun wie der letzte Depp da

- Könnte da das Problem liegen?
Autor Ralf
 - 08. Oktober 2014, 10:59:16
Aber 7 tage sollte dem mitdenkenden Soldaten schon auffallen. Ich schiebe auch noch 2013er Urlaub vor mir her und bin mir sicher, +-1 Tag kann ich die Gesamtanzahl nennen. Mitdenken heißt da das Zauberwort. Jemanden fragen entbindet nicht von der eigenen Verantwortung.
Autor dunstig
 - 08. Oktober 2014, 10:32:42
Naja, wenn dem Soldaten am Anfang des Jahres aber fälschlicherweise eine falsche Anzahl an Urlaubstagen mitgeteilt wurde, dann kann sowas schonmal untergehen.
Autor slider
 - 08. Oktober 2014, 10:22:53
Es kann sicher mal passieren, dass man den ein oder anderen Urlaubstag nicht im Kopf hat. Aber 7 Tage mehr als einem zusteht, sowas muss einem doch auffallen ?!
Autor markxxx6
 - 08. Oktober 2014, 10:07:20
Die Minusurlaubstage sind definitiv der USB Chef/Spieß dran Schuld.Das sie aber an Weihnachten keinen Urlaub nehmen können ist ihr eigener Fehler.Demnächst einfach mal bevor man längeren Urlaub nimmt beim USB vorbei uns fragen wieivel Urlaubstage man den noch hat.
Autor Altrec
 - 08. Oktober 2014, 07:17:22
Ja, bei Dingen - wie Urlaub - die einen selbst betreffen, sollte man schon einen eigenen Überblick haben.
Und wenn ich dann einen Abgleich mit der offiziellen Stelle mache und es nicht zusammen passt, würde ich nochmal nachfragen.
Erst nach der Klärung würde ich dann meinen Urlaub planen.
Autor BulleMölders
 - 08. Oktober 2014, 07:06:16
Zitat von: du am 07. Oktober 2014, 21:14:20
Dazu sei gesagt, dass wir seit Jahren an der Uni sind
Zitat von: du am 07. Oktober 2014, 21:14:20
Ist man als einfacher Soldat verpflichtet, einen Überblick über seine Urlaubstage zu haben?

Einfacher Soldat, ja nee ist klar.
Man Sie wollen Offizier werden und da verlieren Sie schon bei ein paar Urlaubstagen den Überblick?
Was soll das den erst werden, wenn Sie mal wirklichen Stress haben?
Autor DeltaEcho
 - 08. Oktober 2014, 00:13:49
An der Uni gibt es nur zwei Dienste insgesamt, OvWa und OvSt zum Teil dürfen diese erst im DG OFR + ausgeübt werden.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 07. Oktober 2014, 23:36:54
Die fehlenden 7 Tage für die Zeit des Weihnachtsurlaubes (Kp sicher geschlossen), sind in den 2,5 Monaten doch schnell in Form von Sonderdiensten Anrechnungsfälle zu erwerben und diese dann als Freistellung vom Dienst anzuwenden. Die anderen Kameraden werden es sicher danken.