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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 09. Oktober 2014, 14:32:02
Für mich umfasst eine Beurteilung / ein Dienstzeugnis immer Leistung, Eignung und Befähigung.

Unstreitig war die gezeigte Leistung im letzten Jahr (aus welchen Gründen auch immer) nunmal "Null".
Die Eignung für den "Beruf" war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben - unstreitig rechtskräftig festgestellt.

Insoweit gehört für mich in ein entsprechendes Dienstzeugnis (wenn es mehr als ein einfaches ist) eben die gute Ausbildungsleistung sowie die nunmehr fehlende Eignung für den Beruf.

Beispiel: Ein Bäckergeselle hat seine Ausbildung mit "sehr gut" abgeschlossen, nach 6 Monaten "Arbeit" muss er aber entlassen werden, weil er eine Mehlallergie entwickelt hat (da kann er nichts dafür, ist ja eine Krankheit).

Ich würde entsprechend Zeugnis ablegen: "Ein guter Bäcker, sehr gutes Ausbildungsergebniss, nun aber (krankheitsbedingt) nicht mehr als Bäcker zu gebrauchen." (natürlich etwas netter formuliert, nach Rücksprache mit einem Rechtsberater).
Autor slider
 - 09. Oktober 2014, 14:20:12
Zitat von: F_K am 09. Oktober 2014, 13:55:02
.. Du magst ja ein ausbildungsfähiges Kerlchen sein, aber was hast Du FÜR den Arbeitgeber im Dienst geleistet?

Als es zur Dienstleistung kommen sollte, habt Ihr euch getrennt - die Eignung für den Dienst war also nicht gegeben.
Ich als DV würde dies entsprechend in einem Dienstzeugnis würdigen.

Was ist denn das für eine seltsame Einstellung?
Er hat seine Arbeitsaufträge überdurchschnittlich gut erfüllt. Eine persönliche Prognose wie das Verhalten eines ehemaligen Mitarbeiters bei theoretischer Weiterbeschäftigung und-entwicklung im Unternehmen hätte sein können, gehört nun wirklch nicht in ein Arbeitszeugnis.
Autor dunstig
 - 09. Oktober 2014, 14:17:58
Weiß auch nicht was F_K hier wieder für ein Problem mit dem TE hat.
Autor wolverine
 - 09. Oktober 2014, 14:17:30
Vor allem ist so etwas in der Gegendarstellung gegenüber dem darzustellen, der beurteilt hat - ob jetzt angemessen oder eben nicht.
Autor Cally
 - 09. Oktober 2014, 14:15:12
DU heißt für mich krankheitsbedingt, das andere wäre wegen charakterlicher Nichteignung. Ich weiß also nicht, warum darauf geschlossen wird, dass der TE keine Leistung im Dienst vollbracht hat. Generell kann ich die konfuse Einstellung auch nicht verstehen, dass ein Zeugnis schlecht ausfallen wird, weil man krank war. Keiner weiß was der TE hat und wenn er 4 Jahre überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat, wird er wohl kaum von heute auf morgen blau machen, weil er aus dem Laden raus möchte (schon gar nicht, wenn er sich scheinbar ja als Offizier beworben hat)... Aber nur meine 2 Cent
Autor Elvis22
 - 09. Oktober 2014, 14:12:29
Zitat von: F_K am 09. Oktober 2014, 13:55:02
.. Du magst ja ein ausbildungsfähiges Kerlchen sein, aber was hast Du FÜR den Arbeitgeber im Dienst geleistet?

Als es zur Dienstleistung kommen sollte, habt Ihr euch getrennt - die Eignung für den Dienst war also nicht gegeben.
Ich als DV würde dies entsprechend in einem Dienstzeugnis würdigen.

Das ist Ansichtssache.
Die Ausbildung gehört genauso zum Dienst wie alles andere auch und da kann sich der Arbeitgeber nicht einfach aussuchen, was er als Leistung zu seinen Gunsten ansieht und was nicht.
Bin ich auf einem Lehrgang ist mein Auftrag diesen bestmöglich abzuschließen und dieses damit meine Leistung an den Arbeitgeber. Ob dieser jetzt einen direkten Nutzen daraus zieht spielt hierbei keine Rolle.

Solange ich also meinen durch den Dienstherren erteilten Aufgaben nachkomme - ob nun in der Ausbildung oder danach - ist dies entsprechend zu bewerten. Und wenn es eben (noch) keine Aufgaben ausserhalb der Ausbildung gab, dann ist die einzig zu bewertende Leistung eben jene innerhalb der Ausbildung und nicht die theoretisch irgendwann folgende Leistung.

Soweit die Theorie.
Praktisch habe ich durchaus auch außerhalb der Ausbildung Dienst getan, da ich vor meinem Wechsel in die Offz-Laufbahn bereits fertig ausgebildet war und entsprechend eingesetzt wurde. Soweit ich das beurteilen und mich auf die Worte meines TE-Führers verlassen kann, ebenfalls sehr erfolgreich.
Das DU-Verfahren begann auf dem OAL (Zur zeitlichen Einordnung).
Du siehst, deine Ausführungen sind in meinen Augen gleich doppelt falsch. Theoretisch wie praktisch.

Aber das ist ein Thema, über das wir gerne diskutieren können, wenn ich denn dann irgendwann mein Dienstzeugnis erhalten habe  ;)

Zitat von: Flares am 09. Oktober 2014, 14:08:21
Glückwunsch zu den Ergebnissen.
Frage mich, warum du die Leistung in den Lehrgängen nicht auf den Dienst übertragen hast?
Oder DU wegen deiner Krankenkarriere?

Ich weiß, offtopic, aber die Frage brennt.
Kein Problem  :)
Ja, ich habe - nicht zuletzt aufgrund guter Leistungen (nicht nur auf Lehrgängen!) - die Laufbahn gewechselt und während des OAL wurde aus gesundheitlichen Gründen ein DU-Verfahren eingeleitet.

Autor Flares
 - 09. Oktober 2014, 14:08:21
Glückwunsch zu den Ergebnissen.
Frage mich, warum du die Leistung in den Lehrgängen nicht auf den Dienst übertragen hast?
Oder DU wegen deiner Krankenkarriere?

Ich weiß, offtopic, aber die Frage brennt.
Autor F_K
 - 09. Oktober 2014, 13:55:02
.. Du magst ja ein ausbildungsfähiges Kerlchen sein, aber was hast Du FÜR den Arbeitgeber im Dienst geleistet?

Als es zur Dienstleistung kommen sollte, habt Ihr euch getrennt - die Eignung für den Dienst war also nicht gegeben.
Ich als DV würde dies entsprechend in einem Dienstzeugnis würdigen.
Autor Elvis22
 - 09. Oktober 2014, 13:34:51
Zitat von: F_K am 09. Oktober 2014, 13:13:37
Naja,

Soldat also von 2008 bis 2013, also und die 4 Jahre, davon 1 Jahr kzH - im letzten Jahr war die Leistung gleich "Null" - davor vermutlich auch öfter / länger krank.

Insoweit sollte man jetzt kein "Bombenzeugnis" erwarten.

Also nichts für ungut, ist auch nicht böse oder arrogant gemeint, aber:

1.) 2008 bis 2013 sind bei mir 5 Jahre (genau genommen 5 Jahre, 2 Monate), davon in der Tat etwa 1 Jahr KzH.
2.) Davor war ich in den gesamten etwa 4 Jahren nur 6 Tage kzH (1 Woche plus der Rest vom Freitag) und etwa etwa 2-3 Wochen MSG.
3.) In den 4 Jahren haben ich eine ZAW mit 1,5 abgeschlossen, war in einem Lehrgang Jahresbester, wofür ich einen Bestpreis vom Herrn Generalmajor bekommen habe, habe keinen Lehrgang schlechter als "2" abgeschlossen und für die OPZ seinerzeit eine Beurteilung in den rosigsten Farben bekommen, sowie selbige ebenfalls "sehr erfolgreich" beendet.
Ich darf also durchaus davon ausgehen, dass das Zeugnis entsprechend ausfällt, anderenfalls würde ich es wahrscheinlich auch gar nicht beantragen.

Wie gesagt: Ist weder böse noch arrogant gemeint, nur weiß ich was ich geleistet habe und erwarte, dass sich das auch entsprechend im Zeugnis widerspiegelt - nicht mehr und nicht weniger.
Aber um den Inhalt soll es hier ja auch gar nicht gehen, dies nur als Antwort auf deine Prognose, bezüglich "durchwachsenes" Zeugnis.   :)
Autor F_K
 - 09. Oktober 2014, 13:13:37
Naja,

Soldat also von 2008 bis 2013, also und die 4 Jahre, davon 1 Jahr kzH - im letzten Jahr war die Leistung gleich "Null" - davor vermutlich auch öfter / länger krank.

Insoweit sollte man jetzt kein "Bombenzeugnis" erwarten.
Autor Elvis22
 - 09. Oktober 2014, 12:47:52
Soldat seit 2008 und kzH etwas über ein Jahr. Inwiefern ist das denn in irgendeiner Form relevant?

Autor ulli76
 - 09. Oktober 2014, 12:36:47
Wie lange warst du überhaupt Soldat und wie viele Monate davon kzH?
Autor wolverine
 - 09. Oktober 2014, 12:23:05
Hier gilt Verwaltungsrecht (weil ör Dienstherr) und kein Zivilrecht/ Arbeitsrecht. Trotzdem gelten viele Regelungen parallel: Es besteht ein Anspruch auf Erteilung des Dienstzeugnisses; Ansprüche verjähren grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis; es gibt eine Verwirkung.
Autor Elvis22
 - 09. Oktober 2014, 11:59:06
Den von "slider" zitierten Auszug habe ich auch schon gefunden gehabt, war mir nur nicht zu 100% sicher inwieweit das auf den Sonderfall Dienstzeugnis zutrifft, da die Bundeswehr ja doch gerne ihr eigenes Süppchen kocht in manchen Bereichen  ;)

Aber da sich eure Antworten mit meiner Annahme decken, werde ich wohl einfach einen Brief an den Kp. Chef meiner alten Einheit verfassen und ein Dienstzeugnis beantragen (mit Rückschein). Sollten sich die Herren dann noch immer querstellen gibts ja glücklicherweise  noch die Rechtsschutzversicherung. Aber wollen wir mal hoffen, dass es auch so klappt.

In diesem Sinne, vielen Dank für die Antworten.
Autor slider
 - 09. Oktober 2014, 11:37:51
ZitatFrüher besaß der Arbeitnehmer 30 Jahre lang einen Rechtsanspruch darauf, dass ihm ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Heute ist der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis laut GewO auf eine Frist von drei Jahren beschränkt. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis kann jedoch frühzeitig verwirkt werden, wenn der Arbeitnehmer ihn über längere Zeit nicht geltend macht. Nach einem Urteil des LAG Hamm vom 09.09.2000, Az.: 4 Sa 714/99 ist dies bereits nach einem Jahr der Fall.

Quelle: http://www.berufsstrategie.de/bewerbung-karriere-soft-skills/arbeitszeugnis-arbeitszeugnisse.php


Somit stimme ich wolverine zu. Das ist das Problem des ehemaligen Arbeitgebers.