Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor minimi81
 - 12. Oktober 2014, 13:44:32
Ehy mal ehrlich wenn es deswegen ist  :o dann sollte er es von vornherrein lassen.

Und gleich morgen zum Spieß und die Sache beenden um für anderen die mehr Verständnis ( kommt von Verstand) haben den Posten frei zu machen.

Sorry @ TE aber da für solche Spielerein hat werder der Dienstherr noch andere Verständnis...

Autor KlausP
 - 12. Oktober 2014, 13:29:35
@ulli:

Zitat von: liebl-86@web.de am 29. September 2014, 10:27:24
Hallo ich hätte eine Frage bezüglich
Dienstantritt.  Ich gehe am 1.10 als OG wieder in die
Bundeswehr.
Meine Frage ist ich wohne ja nur 10 Km von meiner Einheit/Kaserne entfernt eine AGA benötige ich ebenfalls nicht. Jetzt steht in dem Brief Sportklamotten/waschzeug etc.. Ich kann doch die Kaserne am gleichen Tag wieder verlassen oder ? Dann brauch ich ja die Sachen eig nicht mitnehmen ? Ich bin 27 Saz 8 eigene Wohnung habe ich wollte dann auch Heimschläfer antrag stellen.

Mfg

::)
Autor minimi81
 - 12. Oktober 2014, 13:28:55
Die Frage beschäftigt mich auch :O

Warum willst du wieder raus ???
Ich meine ich bin froh das die mich die BW noch mal nehmen möchte, obwohl ich jetzt im zivilen Leben einen sicheren Job habe ...

:)
Autor ulli76
 - 12. Oktober 2014, 13:25:00
Nein, dann ist es keine Eignungsübung.

Wenn in deiner Verpflichtungserklärung was von Kündigungsrecht steht, dann hast du eins, wenn nicht dann nicht.
Und mit Kündigungsrecht, kannst du innerhalb von 6 Monaten kündigen.
Aber warum willst du schon wieder raus, wenn du noch nichtmal drin bist????
Autor KlausP
 - 12. Oktober 2014, 13:24:12
Lesen können Sie? In der Mannschaftslaufbahn gibt es keine Eignungsübung!

Und jetzt bin ich raus. Wenn Sie kündigen wollen, belästigen Sie Ihre Vorgesetzten damit. Aber nicht 2 Monate später hier dann wegen Wiedereinstellung angesch**** kommen.
Autor liebl-86@web.de
 - 12. Oktober 2014, 13:20:20
Als Obergefreiter in der Mannschaftslaufbahn.
Weil in der Erklärung etwas mit 6 Monaten Probezeit stand.
Autor KlausP
 - 12. Oktober 2014, 13:13:48
Und wieso haben Sie das nicht gleich erwähnt sondern was von 6 Monaten Probezeit gefaselt? Eine EÜb dauert nämlich nur 4 Monate.

Mit welchem Dienstgrad und in welcher Laufbahn wurden Sie denn nun eingestellt?
Autor liebl-86@web.de
 - 12. Oktober 2014, 13:04:37
Also ich weiß das ich in den Listen als EÜB geführt werde.
Also hätte ich doch die Möglichkeit zu kündigen ?
Autor KlausP
 - 12. Oktober 2014, 13:04:22
Zitat von: minimi81 am 12. Oktober 2014, 12:59:21
Ok Danke ich bin davon aus gegangen das dieses bei Wiedereinstellern im allgemeinen so praktiziert würde ...
Aber scheinbar nicht :D danke für die Auskunft :)

Eine EÜb leistet jemand, der auf grund seiner zivilberuflichen Qualifikation mit höherem Dienstgrad eingestellt wird. Das kann sowohl ein Ungedienter als auch ein Wiedereinsteller sein. Ein Wiedereinsteller in der Mannschaftslaufbahn ist es jedoch in keinem Fall.
Autor minimi81
 - 12. Oktober 2014, 12:59:21
Ok Danke ich bin davon aus gegangen das dieses bei Wiedereinstellern im allgemeinen so praktiziert würde ...
Aber scheinbar nicht :D danke für die Auskunft :)
Autor KlausP
 - 12. Oktober 2014, 12:57:10
ine EÜb ist doch etwas vollkommen Anderes.
Autor minimi81
 - 12. Oktober 2014, 12:55:23
Ist es nicht richtig, das man als Wiedereinsteller während der ersten 4 Monate kündigen kann da es sich dort doch meist um eine Eignungsübung handelt ???
habe ich das falsch verstanden oder geht es hier nur rein um die 6 Monate ???

Autor liebl-86@web.de
 - 12. Oktober 2014, 11:14:45
Sprich also ich kann in diesen 6 Monaten nicht mehr kündigen ?
Autor KlausP
 - 12. Oktober 2014, 11:00:56
Sie haben dieses Recht nicht noch einmal.
Autor liebl-86@web.de
 - 12. Oktober 2014, 10:57:59
Hallo ich habe eine Frage,
Ich bin Wiedereinsteller, jetzt ist es ja so das ich
Auch 6 Monate Probezeit habe,  kann ich jetzt auch in
Diesen 6 Monaten ohne Angabe von Gründen kündigen
Oder kann mir in diesen 6 Monaten nur die Bundeswehr kündigen ?