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Autor Tommie
 - 16. Oktober 2014, 07:27:48
Ich denke auch, dass es hier um eine Gradation VI und damit um "T 5" geht! Und damit gilt das bereits von mir gesagte:

Zitat von: Tommie am 12. Oktober 2014, 16:09:55... Wahrscheinlich sind Sie mit "T 5" entlassen worden, somit ist für Sie aktuell und auf die nächste Zeit auch in der FrwResArb nichts zu holen!

Und mit "T 5" ist für Sie "finito la musica", da geht definitiv nichts, nicht einmal die Teilnahme an Veranstaltungen der FrwResArb!
Autor Altrec
 - 15. Oktober 2014, 21:30:31
Mein erster Gedanke war, das er eigebtlich "Tauglichkeitsgrad" meinte, wobei T6 ja Wehrdienstfähig als Reservist wäre. Damit wäre er dann ja nicht raus.

Ich denke, du hast recht und er meinte die VIer-Gradiation.
Autor ulli76
 - 15. Oktober 2014, 21:24:47
Wahrscheinlich meint er eher VIer-Gradation und damit T5.
Autor Altrec
 - 15. Oktober 2014, 21:22:26
Probleme mit den Knochen?!
Autor Nowayout-gast
 - 15. Oktober 2014, 21:13:25
Bin mit gesundheitsziffer 6 raus
Autor Tommie
 - 12. Oktober 2014, 16:09:55
Es gibt eine interne Weisung in den KarrCBw, dass Anträge auf eine erneute Musterung von ehemaligen Soldaten, die mit einem DU-Verfahren entlassen wurden, erstens nur dann zu bearbeiten sind, wenn tatsächlich eine Änderung der gesundheitlichen Voraussetzungen eingetreten ist, und zweitens sind diese Kandidaten vor der Musterung, die durchaus genehmigt werden kann, zur Begutachtung bei dem BwK vorzustellen, das auch im Falle des DU-Verfahrens die Begutachtung vorgenommen hat! Wenn von dort aus dann "grünes Licht" kommt, gibt es auch eine Musterung!

Leider muss ich sagen, dass ich dieses "grüne Licht" in der Zeit, in der ich in einem KarrCBw war, nie miterlebt habe ;) ! Keiner der damaligen Gutachter widerlegt gerne seine damalige Prognose bzw. Diagnose, es sei denn, es ist tatsächlich eine signifikante Besserung eingetreten! Wahrscheinlich sind Sie mit "T 5" entlassen worden, somit ist für Sie aktuell und auf die nächste Zeit auch in der FrwResArb nichts zu holen!
Autor ulli76
 - 12. Oktober 2014, 15:17:01
Normalerweise wird ein DU-Verfahren nur eingeleitet, wenn eine Gesundheitsstörung voraussichtlich dauerhaft bestehen wird. Dabei geht man davon aus, dass ein Soldat dienstunfähig ist, wenn er nach regelrechter Behandlung nach einem Jahr noch nicht einmal teilweise dienstfähig ist.

Es muss sich also erst einmal ein Musterungsarzt finden, der dich tauglich schreibt.
Autor nowayout
 - 12. Oktober 2014, 15:14:55
Gut dann warten wir mal ein wenig ab  :)
Autor HCRenegade
 - 12. Oktober 2014, 15:11:41
Wenn irgendwann der Grund für die DU entfallen sollte, dann einfach erneut mustern lassen und schon ist wieder eine Beorderung mit Wehrübungsmöglichkeiten möglich.

Dafür gibt es keine Mindestzeit zwischen DZE und erneuter Reservetätigkeit - aber der Grund für die DU darf eben nicht mehr vorliegen.
Autor nowayout
 - 12. Oktober 2014, 15:00:26
Sehr geehrte Kameraden,

Ich würde gerne wissen, welche Reservisten-Tätigkeiten man nach einem DU-Verfahren noch verfolgen kann.
Mir wurde soweit gesagt, dass freiwillige Reservistenarbeit möglich ist ( Werbung, Feiern etc. )

Nach wie viel Jahren "könnte" man denn einen erneuten Antrag stellen um Wehrübungen durchzuführen?
Müsste ja natürlich eine erneute medizinische Musterung durchgeführt werden.
Gibt es da einen bestimmt Zeitansatz der in Vorschriften geregelt ist?

Mit freundlichen Grüssen