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Zusammenfassung

Autor Pofi
 - 23. Oktober 2014, 21:43:15
Zitat von: bayern bazi am 23. Oktober 2014, 12:33:41(man muss ja nur mal schauen wie oft eine G-Akte vermisst wird  :D )

Aktuell wartet mein Einplaner auf meine... ::)

Autor justice005
 - 23. Oktober 2014, 15:04:21
Es gibt mit Sicherheit eine plausible Erklärung, aber die Berichterstattung ist wie immer in diesen Fällen völlig wirr, sodass es keinen Sinn macht, weiter darüber zu spekulieren.
Autor F_K
 - 23. Oktober 2014, 14:35:24
Wenn der Soldat im Rahmen des Strafverfahrens seinen Beruf nicht oder falsch angibt, gibt es keine Mitteilung des Urteiles an den Dienstherrn - dieser hat dann keine Kenntnis.

Die StA, die ggf. die Abgabe des KpChef bearbeitet, "sieht" natürlich das Urteil im Verfahrensregister bzw. im BZR Auszug - freut sich, dass keine (weitere) Straftat vorliegt und stellt die Ermittlung ein.

Die Kp bzw. die Bundeswehr hat dann immer noch keine Kenntnis von dem Urteil.

(es bleiben trotzdem viele Fragen: Warum ist der Täter nach Urteil nicht direkt in Haft genommen worden? Erfolgt dann eine Abgabe der Straftaten Unterschlagung / Diebstahl der Bekleidung / Ausrüstung? usw. ....)
Autor schwarzbunt
 - 23. Oktober 2014, 14:20:10
Naja, Postwege...

Wenn das alles so stimmt, was in den Medien steht, dann wurde wegen EA ermittelt (oder evtl. wegen Fahnenflucht, darüber wurde hier ja schon diskutiert).

Die Ermittlungen stößt der DV und gibt ggf. ab an den StA. Und der gleiche DV sollte doch wohl auch mitbekommen, wenn einer seiner Soldaten wegen Vergewaltigung angeklagt, verurteilt wird und wegen der Verurteilung das Dienstverhältnis endet. Insbesondere, wenn die Verurteilung noch VOR der EA geschehen ist. In diesem Fall gibt es ja gar keine EA mehr, wie justice005 schon schrieb und der DV hätte gar nicht mehr zu ermitteln brauchen.

Irgendwie passt das nicht zusammen. Vermutlich ist aber die Berichterstattung fehlerhaft.

Autor wolverine
 - 23. Oktober 2014, 14:14:24
Wenn das stimmt, ist das ein ganz schöner Mistkäfer, der seine Sympathien für die russische Seite erkannt hat ::) Dann wäre schon wieder ein Propagandacoup sauber nach hinten losgegangen.
Autor justice005
 - 23. Oktober 2014, 13:19:27
Das ist erklärlich.

Wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde, dann endet das Dienstverhältnis mit Rechtskraft des Urteils automatisch, also ohne dass eine Entlassung verfügt werden muss.

Normalerweise wird das gemacht, alleine schon wegen dem bürokratischen Kram wie Auskleidung, Entlassungsuntersuchung etc.

Aber wenn er nach Rechtskraft des Urteils einfach verschwindet, dann ändert das nichts daran, dass er rechtlich kein Soldat mehr ist und demzufolge auch keine Wehrstraftat mehr begehen kann.

So kann ich mir das durchaus erklären.

Autor bayern bazi
 - 23. Oktober 2014, 12:33:41
na ja


wer die Postwege der Bw kennt - kann ja evtl ahnen wo die Mitteilung auf Entlassung des Soldaten verschollen ist  ;)

(man muss ja nur mal schauen wie oft eine G-Akte vermisst wird  :D )
Autor schlammtreiber
 - 23. Oktober 2014, 12:31:44
Zitat von: schwarzbunt am 23. Oktober 2014, 11:50:12
Der ist einerseits strafrechtlich verurteilt und aus dem Dienst entfernt, aber DSK und BmVg wissen nichts davon?

Und sie vermissen ihn immer noch?  ;)
Autor MMG
 - 23. Oktober 2014, 12:28:00
Vll. sind gleich zwei Soldaten verschwunden. ^^
Autor schwarzbunt
 - 23. Oktober 2014, 11:50:12
Jetzt blicke ich nicht mehr durch:

http://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/zeven-ort52236/angeblich-fahnenfluechtiger-kein-bundeswehr-soldat-mehr-4213183.html

Der ist einerseits strafrechtlich verurteilt und aus dem Dienst entfernt, aber DSK und BmVg wissen nichts davon?
Autor schwarzbunt
 - 16. Oktober 2014, 14:25:54
Zitat von: Andi am 16. Oktober 2014, 14:09:26
Ob dem Autor dieser Zeilen dabei auch bewusst war, dass man diese Formulierung genau auf die jetzige Situation beziehen kann? Also, dass sich der Soldat nicht für die Dauer seines bewaffneten Einsatzes in der Bundeswehr entzieht, sondern für die dauer seines bewaffneten Einsatzen für irgendjemanden anders? ;D
Als ich das Urteil gelesen habe, dachte ich auch zunächst "1967...Fahnenflucht eines BW Angehörigen während eines bewaffneten Einsatzes... ist da etwa ein BW Soldat zum 6-Tage-Krieg oder nach Vietnam abgehauen, um dort zu kämpfen?"
Aber das war im Urteil nur ein Bsp., der eigentliche Täter hat sich ja nur nach Skandinavien abgesetzt und ist dort auch noch straffällig geworden.
Autor F_K
 - 16. Oktober 2014, 14:23:38
Subjektive Elemente sind nur schwer zu beweisen - und es gibt wohl nicht mal einen Gepäckschein als Anknüpfungspunkt.

However - ist eine akademische Frage, da nicht mal der Strafrahmen der EA ausgenutzt werden wird.
Autor schlammtreiber
 - 16. Oktober 2014, 14:19:46
So oder so ist wohl (ohne eine allzu steile These aufstellen zu wollen) damit zu rechnen, dass der junge Mann recht massiven Ärger kriegen wird, sollte er sich wieder nach Deutschland begeben.
Autor wolverine
 - 16. Oktober 2014, 14:14:58
Das sicher nicht. Aber das subjektive Element - "sich aus seiner öffentlich-rechtlichen Bindung zu lösen" - ist meines Erachtens dann verwirklicht wenn ich mich in eine fremde militärische Organisation einfüge (z. B. wenn ich für diese an einem bewaffneten Konflikt teilnehme).
Autor Andi
 - 16. Oktober 2014, 14:09:26
Zitat von: wolverine am 16. Oktober 2014, 12:15:52
Sie besteht darin, daß sich der Soldat mit der entsprechenden Willensrichtung aus dem öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnis, in dem er steht, einseitig löst und alle Bindungen zur Truppe und zu seiner Dienststelle von sich abwirft in der Absicht, sich ihrer endgültig (oder doch für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes) zu entledigen.

Ob dem Autor dieser Zeilen dabei auch bewusst war, dass man diese Formulierung genau auf die jetzige Situation beziehen kann? Also, dass sich der Soldat nicht für die Dauer seines bewaffneten Einsatzes in der Bundeswehr entzieht, sondern für die dauer seines bewaffneten Einsatzen für irgendjemanden anders? ;D