ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: bayern bazi am 23. Oktober 2014, 12:33:41(man muss ja nur mal schauen wie oft eine G-Akte vermisst wird)
Zitat von: schwarzbunt am 23. Oktober 2014, 11:50:12
Der ist einerseits strafrechtlich verurteilt und aus dem Dienst entfernt, aber DSK und BmVg wissen nichts davon?
Zitat von: Andi am 16. Oktober 2014, 14:09:26Als ich das Urteil gelesen habe, dachte ich auch zunächst "1967...Fahnenflucht eines BW Angehörigen während eines bewaffneten Einsatzes... ist da etwa ein BW Soldat zum 6-Tage-Krieg oder nach Vietnam abgehauen, um dort zu kämpfen?"
Ob dem Autor dieser Zeilen dabei auch bewusst war, dass man diese Formulierung genau auf die jetzige Situation beziehen kann? Also, dass sich der Soldat nicht für die Dauer seines bewaffneten Einsatzes in der Bundeswehr entzieht, sondern für die dauer seines bewaffneten Einsatzen für irgendjemanden anders?
Zitat von: wolverine am 16. Oktober 2014, 12:15:52
Sie besteht darin, daß sich der Soldat mit der entsprechenden Willensrichtung aus dem öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnis, in dem er steht, einseitig löst und alle Bindungen zur Truppe und zu seiner Dienststelle von sich abwirft in der Absicht, sich ihrer endgültig (oder doch für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes) zu entledigen.