Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 19. Oktober 2014, 12:18:45
Der Urlaub für 2014 steht Ihnen selbstverständlich noch zu und Sie können ihn bis Ende 2015 abgelten. Dazu ist dwer Urlaubsanteil, den Sie in 2014 nicht mehr in Anspruch nehmen (können), auf Ihrer Urlaubskartei in das Urlaubsjahr 2015 zu übertragen. Den Dienstausgleich muss Ihnen Ihr Disziplinarvorgesetzter nicht in freizeit gewähren (die Einzelstung ausgenommen) sondern die können auch noch ausgezahlt werden.

ZitatMuss man mir Urlaub gewähren oder kann der DV diesen auch verweigern fürs restliche Jahr ?

Er muss ihn nicht gewähren, Urlaub kann gewährt werden, wenn wichtige dienstliche Gründe der Gewährung nicht entgegenstehen. Allerdings müsste er dann die Ablehnung schriftlich begründen und Sie hätten die Möglichkeit der Beschwerde.
Autor Manuel90
 - 19. Oktober 2014, 11:42:20
Tag zusammen,

es geht um folgendes :
und zwar, bin ich seit dem 6 Monaten wegen eines Dienstunfalls KZH geschrieben ( mehrere Op's, Reha etc) .
Ich werde mich übernächste Woche wiedervorstellen beim TrpArzt und vermute bzw hoffe auch das ich nun wieder , zumindest innendinstfähig, am Dienst teilnehmen kann.
Da ich dieses Jahr aber noch keinen Tag Urlaub genommnen habe , stehen die 29 gesetzlichen Tage EU und ca 10 DA und 40h bei mir in der Kartei.
Meine Frage jetzt , muss , kann oder sollte ich den gesetzlichen EU dieses Jahr noch nehmen ? Weil ich natürlich dieses Jahr keine Möglichkeit hatte mit meiner Frau einen wirklichen Urlaub zu genießen , würde ich das natürlich noch gerne Nachholen . Lange Rede , kurzer Sinn. Muss man mir Urlaub gewähren oder kann der DV diesen auch verweigern fürs restliche Jahr ?
Ich meine im Prinzip wäre es sinnvoll den Resturlaub jetzt abzubauen, wo ich maximal Innendienstfähig bin, als dann wenn ich wieder voll angreifen kann ,so meine Überlegung

gruß