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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 19. Oktober 2014, 15:29:57
Mal den Spiess fragen oder in der ZDv 14/5 Teil F nach Sonderurlaub bei Erkranung naher Angehoeriger o. ae. nachschauen.
Autor funker07
 - 19. Oktober 2014, 15:28:10
Krankschreibung um auf die Kinder aufzupassen /z.B. wenn die Krank sind) gibt es teilweise im Zivilen, bei der Bw nicht.
Dafür gibt es Erholungs- oder Sonderurlaub, der auf dem regulären Weg beantragt wird.
Ein Infoschreiben von Arzt ist dabei informativ aber nicht bindend.

Das sollte in deinem Fall wohl besser der Zugschreiber/GeZiSdt... machen..
Autor turbotyp
 - 19. Oktober 2014, 15:00:52
Mit so einem hingerotztem Geschreibsel jemanden um Hilfe zu bitte ist schon etwas unhöflich. Das geht sicherlich auch anders. Auch mit dem Handy.

Zum Thema: Ein Schriftstück vom Arzt ist für deine Vorgesetzten sicherlich informativ, aber entbindet dich ja nicht automatisch vom Dienst. Hier ist ein klärendes Gespräch mit dem Spieß/Chef angebracht!
Autor kai86
 - 19. Oktober 2014, 14:40:25
Hallo ich bin verheiratet und habe 2suesse mause 6/4
Nun ist meine frau schwanger mit zwillingen sie muss im krankenhaus bleiben der behandelnde arzt scgreit was fuer die bundeswehr damit ich zu hause bleiben kann und mich um die grossrn kids kuemmern kann

kann der spiess oder meine TE verbieten .
Meine frau hat angst das ich deswegen meine arbeit verliere