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Autor DerTommy86
 - 21. Oktober 2014, 21:13:31
Ich bedanke mich!
Autor ToMA
 - 21. Oktober 2014, 20:40:00
Nein, sieht alles gut aus. Jetzt nur noch Kosten zusammenrechnen und als Werbungskosten in der Anlage N eintragen.
Wenn Sie fragen wollen, welche Kosten: Miete und Strom anteilig auf das Arbeitszimmer bezogen, im Verhältnis zur gesamten Wohnungsfläche.
Ausserdem sowieso die Arbeitsmittel: Schreibtisch, Stuhl, Regal, PC (Nutzungsdauer beachten), Briefporto für eventuelle Hausarbeiten etc.. Beizufügen wäre natürlich noch eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung, da die Studiengebühren auch abzugsfähig sind.
Vermutlich folgt ein Fragebogen des Finanzamtes, wo sie ein paar Fragen bezüglich des Arbeitszimmers beantworten müssen, aber das ist Routine (z.B. die Frage, wofür Sie das Zimmer sonst noch nutzen, natürlich nur zum lernen! Ausserdem wird in der Regel eine Skizze der Wohnung und des Arbeitsszimmers (mit Inventar) verlangt.).
Viel Erfolg.
Autor DerTommy86
 - 21. Oktober 2014, 19:55:42
- 3 Zimmer; Mann & Frau
- Zweitstudium
- Wirtschaftswissenschaft bei der Fernuni Hagen, finanziert über den BFD
- Nein, das Studium baut auf nix auf

Gibt es darunter jetzt schon einen Grund, der das Zimmer nicht absetzbar macht?

Gruß!
Autor ToMA
 - 19. Oktober 2014, 23:09:21
Bei Arbeitszimmern prüft das Finanzamt regelmäßig auch die Angemessenheit.
Wie viele Zimmer hat Ihre Wohnung und wie viele Personen wohnen in ihr? Z.B. wird bei einer 3-Zimmer-Wohnung mit 3 Bewohnern (Vater-Mutter-Kind) normalerweise kein Arbeitszimmer anerkannt.
Zudem: ist es Ihr Erststudium oder hatten Sie schon ein Studium absolviert?
Was studieren Sie genau und an welcher Hochschule? Baut das Studium auf einer etwaigen Ausbildung auf, die Sie vielleicht schon haben?
Diese Fragen sind entscheidend dafür, ob es sich dann gegebenenfalls um Sonderausgaben oder um Werbungskosten handelt.
Autor FregattenFan
 - 19. Oktober 2014, 21:45:48
Einfach in der Steuererklärung angeben, Mietvertrag in Kopie beifügen und dann sollte es klappen. Hat zumindest bei mir so geklappt und ich bin kein Fernstudent, sondern an einer "normalen" Uni. Der DV hat damit nichts zu tun. Extra Formular gibt es nicht.
Autor DerTommy86
 - 19. Oktober 2014, 21:29:11
Hallo,

im bin seit 01.10.14 Fernstudent im Rahmen einer dienstzeitbegleitenden BFD-Maßnahme.

1: Erfülle ich damit die Bedingungen zur steuerlichen Absetzbarkeit des Arbeitszimmers in der anerkannten Wohnung?

2: Wenn ja, was muss ich tun, um dieses Zimmer tatsächlich steuerlich abzusetzen? Muss mein DV dazu in irgendeiner Weise dazu Stellung nehmen? Welche Formulare muss ich einreichen?

Beste Grüße!