Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 25. Oktober 2014, 18:14:15
Zitat... allerdings gehe ich bei der Bundeswehr ja eine Verpflichtung ein die ich bei einem zivilen Arbeitgeber nicht habe ...

Deshalb ja mein audrücklicher Verweis auf andere Behörden, deren Personal einem erhöhten Verletzungsrisiko unterliegen. Und bei denen dauert die Probezeit erheblich länger als die 6 Monate bei der Bundeswehr. Bei der Bw werden Sie aus gesundheitlichen Gründen auch nicht Knall auf Fall entlassen, es sei denn, während der Einstellungsuntersuchung wird der Tauglichkeitsgrad 4 oder 5 vergeben. Aber das wird der TE bei seinen Gesprächen mit Truppenarzt, Spieß, Chef und Sozialdienst erfahren wenn denn eine Entlassung angedacht sein sollte.
Autor MarcoCosta
 - 25. Oktober 2014, 18:00:00
Dann wünsche ich Richy5392 einfach mal gute Besserung und hoffe auf eine baldige Genesung....

KlausP: Selbstverständlich haben Sie Recht und es könnte einen überall Treffen, allerdings gehe ich bei der Bundeswehr ja eine Verpflichtung ein die ich bei einem zivilen Arbeitgeber nicht habe. Hieraus ergibt sich für mich ebenfalls die Verpflichtung bei einer Verletzung im Dienst, dass die Bundeswehr für mich da ist und mich nicht einfach rauswirft.

Ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion anfangen und weiß selbst dass es eben Vorschriften gibt, habe leider zu wenig Kenntnis über die soziale Absicherung über den WDB um hier ins Detail zu gehen. Werde mich mal schlau machen und hoffen dass bei mir alles Glatt läuft.... ohne Verletzungen  :)

Autor KlausP
 - 25. Oktober 2014, 17:48:33
Das kann Ihnen in der gleichen Art und Weise bei fast jedem Arbeitgeber passieren - gerade in der Probezeit. Warum soll die Bundeswehr da eine Ausnahme sein? Oder z.B. Polizei, Feuerwehr usw., die ihre Beamten auch auf Probe einstellen? Und nein, das ist bei der Bundeswhr nicht neu!
Autor ulli76
 - 25. Oktober 2014, 17:46:47
Andersrum wird ein Schuh draus- was soll die Bundeswehr mit einem Soldaten, den sie nicht ausbilden und evtl nicht dafür einsetzen kann, für den sie ihn eingestellt hat.

Die soziale Absicherung läuft dann über die WDB.
Autor MarcoCosta
 - 25. Oktober 2014, 17:41:13
Ist natürlich eine schwierige Situation, ich verpflichte mich für 12Jahre (Gebe hierfür meine Selbständigkeit auf) und verletze mich im Dienst und könnte hierfür entlassen werden???!!!

Gerade in der GA ist das Verletzungsrisiko natürlich sehr Hoch... Das stellt kein gutes Bild für meinen neuen Arbeitgeber, zumal ich ja auch nicht sagen kann: Nein ich möchte nicht über die HiBa, hier könnte ich mich verletzten und muss damit rechnen dann entlassen zu werden....

Autor ulli76
 - 25. Oktober 2014, 17:28:33
Dann hat dein Einplaner Mist erzählt.

Natürlich kann ein Soldat aus gesundheitlichen Gründen entlassen werden. Auch wenn er durch den Dienst selber verletzt wird/erkrankt.
Und das geht auch in der Eignungsübung.
Autor MarcoCosta
 - 25. Oktober 2014, 17:21:26
Ich habe mir diese Frage auch gestellt (Was passiert bei einer Verletzung innerhalb der Eignungsübung), da ja von beiden Seiten gekündigt werden kann.

Die Antwort von meinem Einplaner: Eine Entlassung ist aufgrund einer Verletzung oder Krankheit nicht möglich.

Autor Rollo83
 - 25. Oktober 2014, 16:35:11
Ich war nach meinem Kreuzbandriss ca 4-5 Monate KzH bzw die letzten Wochen MSG geschrieben.
Es waren 2 Operationen nötig, erst orthroskopie und kurze Zeit später dann die Kreuzbandplastik.

Ich hab ca 12 Monate gebraucht bis ich wieder komplett fit mein erstes Fußballspiel absolviert habe.
Operiert würd eichen Koblenz BWZK.
Autor itschie
 - 25. Oktober 2014, 15:30:11
Krankheiten führen nicht automatisch zur Entlassung, vorallem haben alle erstmal ein Intresse daran, das sie wieder genessen, weil nicht nur Sie selber haben die Pflicht zur Gesunderhaltung, sondern auch die Bundeswehr hat gegenüber Ihnen die Pflicht der Fürsorge! Somit kümmern Sie sich erstmal um Ihre genessung und alles weitere wird Folgen, es gibt da mehrere Möglichkeiten zur Nachholung der GA, halt von der kompletten Wiederholung bis hin zur Teilnachholung. Es hängt halt viel vom Verlauf ab und den kann wirklich keiner Vorhersagen. Wichtig ist nur Kontakt zu den Truppenärzten und zur Kompanieführung halten.
Autor markxxx6
 - 25. Oktober 2014, 14:29:06
War auch nur ein Beispiel wie es laufen kann.Kreuzbandplastik wurde in der Tat nicht gemacht.Deshalb konnte ich relativ schnell wieder aktiv am Dienst teilnehmen.Wichtig WDB Antrag stellen.(Sollte im Normalfall der Truppenartz aber auch drauf hinweisen.)Dann das weite vorgehen mit dem Truppenartzt absprechen.
Autor StOPfr
 - 25. Oktober 2014, 13:42:09
Dass er gleich nach den sechs Wochen KzH in der Stammeinheit zur Rekrutenbesichtigung konnte, steht ja auch nicht im Statement. Man kann auch lesen "...einige Zeit danach wurde ich dann nochmal in die Aga-Kompanie kommandiert"  ;)!

Auf jeden Fall sind Krankengeschichten - das gilt auch für Kreuzbandrisse - so gut wie nie 1:1 übertragbar; Ferndiagnosen und Heilungsprognosen also tunlichst zu vermeiden.   
Autor miT
 - 25. Oktober 2014, 13:26:05
.....wird er in 6 Wochen.....
Autor miT
 - 25. Oktober 2014, 13:25:12
Das lässt sich aber nicht so pauschalisieren. Ist bei Ihnen eine Kreuzbandplastik gemacht worden? Denn wenn es bei dem TE gemacht wird,  vier Tage in sechs Wochen mit Sicherheit keine Rekrutenbesichtigung machen.
Autor markxxx6
 - 25. Oktober 2014, 13:13:13
Ist mir auch passiert.Folge 6 Wochen Kzh dann versetzung in die Stammeinheit.Für alle wichtigen Sachen(Reckrutenbesichtigung etc) wurd ich dann nochmal in die Aga Kompanie  kommandiert.
Autor Richy5392
 - 25. Oktober 2014, 12:45:40
Vielen dank für die schnellem antworten